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Ministerin verurteilt Attacken gegen Einsatzkräfte


Wiesbaden
Ministerin verurteilt Attacken gegen Einsatzkräfte

Von dpa
30.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Eva Kühne-HörmannVergrößern des BildesJustizministerin Eva Kühne-Hörmann. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat Attacken und Gewalt gegen Einsatz- und Hilfskräfte scharf verurteilt. Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungsdienstler sowie Gerichtsvollzieher und Justizvollzugsbedienstete leisteten für die Gemeinschaft eine herausragend wichtige Tätigkeit, betonte die Ministerin am Donnerstag im hessischen Landtag in Wiesbaden. Deshalb bedürften diese Einsatzkräfte auch des besonderen Schutzes durch den Staat.

Während der Corona-Pandemie habe es jedoch vermehrt Übergriffe etwa bei Querdenker-Demonstrationen sowie bei der Durchsetzung von Quarantänemaßnahmen und der Maskenpflicht gegeben. Diese Entwicklung zeige sich auch bei Fällen von häuslicher Gewalt. Die Ministerin betonte, dass derartige Straftaten gegen die Einsatzkräfte konsequent verfolgt werden. Dazu trage auch der Runderlass an alle hessischen Staatsanwaltschaften bei, in dem festgelegt sei, dass solchen Attacken auch bei geringer Intensität nachgegangen werden sollte.

Nach Angaben von Innenminister Peter Beuth (CDU) steigen seit vielen Jahren die Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten auch in Hessen kontinuierlich an. Die Mehrzahl der typischen Fälle würden aus niedrigschwelligen Kontrollsituationen von alkoholisierten Personen oder Gruppen im städtischen Bereich entstehen.

Obwohl bereits im vergangenen Corona-Jahr größere Volksfeste ausgefallen und Gaststätten wegen der Pandemie monatelang geschlossen bleiben mussten, seien die Polizisten im Dienst nahezu genauso häufig wie 2019 mit verbalen und körperlichen Angriffen konfrontiert gewesen, teilte der Minister mit. 4104 (2019: 4080) Übergriffe auf die Beamtinnen und Beamten seien erfasst worden. 86 Übergriffe auf Rettungskräfte (2019: 112) und 15 auf Feuerwehrleute (2018: 15) wurden demnach registriert.

"Dass die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte trotz des Herunterfahrens des öffentlichen Lebens im vergangenen Jahr nicht signifikant gesunken ist, ist bedenklich und bedrückend", betonte Beuth. Aktuell sehe es danach aus, dass sich dieser Trend der vergangenen Jahre fortsetze. Deshalb setze er sich nach wie vor für eine Strafverschärfung im Strafgesetzbuch ein. Wer Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte angreife, sollte mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten belangt werden und nicht mit einer Geldstrafe davonkommen, sagte der Innenminister.

Auch bundesweit hat die Gewalt gegen Polizeibeamte im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundeskriminalamt (BKA) erneut zugenommen. Mit insgesamt 38.960 Fällen sei im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 0,8 Prozent verzeichnet worden. Dabei seien 84.831 Polizistinnen und Polizisten Opfer von gegen sie gerichteten Gewalttaten geworden - vom Flaschenwurf bis zum Mordversuch. Die Zahl der Opfer sei damit um 5,9 Prozent gestiegen, im Jahr 2019 hatte der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr 1,2 Prozent betragen.

Nach der Definition des BKA müssen Beamte dabei allerdings nicht körperlich verletzt werden, wenn von Gewalt gegen Polizeibeamte die Rede ist. "Ausreichend ist, wenn aus allgemeiner Feindseligkeit gegen den Staat oder aus persönlichen Motiven gegen den Amtsträger oder aus anderen Beweggründen gehandelt wird", heißt es in dem am Donnerstag vorgestellten Lagebild.

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