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Lucas Hernández: Das würde eine Inhaftierung für den FC Bayern bedeuten


Fall Lucas Hernández
Das würde eine Inhaftierung für den FC Bayern bedeuten

Von Andreas Becker und Robert Hiersemann

15.10.2021Lesedauer: 2 Min.
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Steht im Fokus, nur nicht sportlich: Bayern-Star Lucas Hernandez.Vergrößern des Bildes
Steht im Fokus, nur nicht sportlich: Bayern-Star Lucas Hernandez. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Lucas Hernández muss bald vor Gericht erscheinen. Beim FC Bayern würde er wegen eines möglichen Haftantritts ausfallen. Ein Anwalt erklärt bei t-online, was das für den Verein bedeutet.

Es ist ein Fall, wie es ihn im deutschen Fußball noch nicht gegeben hat. Weltmeister Lucas Hernández könnte dem FC Bayern wegen eines möglichen Haftantritts länger fehlen. Der 25-Jährige muss am 19. Oktober vor dem Strafgericht 32 in Madrid erscheinen. Dort solle Hernández angeben, in welchem Gefängnis seiner Wahl er eine sechsmonatige Haftstrafe spätestens zehn Tage später antreten will. Die Haftstrafe war schon 2019 vom Strafgericht 35 in Madrid verhängt worden.

Hintergrund des Falls ist ein handgreiflicher Streit im Februar 2017 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau. Beide wurden damals wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Sie versöhnten sich jedoch schnell und verreisten noch während der sechs Monate gemeinsam, berichtete die Sportzeitung "As". Bei der Rückkehr wurde dieser Verstoß gegen das Kontaktverbot aktenkundig und Hernández später wegen Missachtung der Auflage zu der Haftstrafe verurteilt.

Der FC Bayern München will sich zu den juristischen Problemen des Abwehrspielers nicht im Detail äußern.

Was der Fall jedoch für den deutschen Rekordmeister bedeuten würde – t-online fragte bei Jana Spack nach. Sie ist Expertin für Sportarbeitsrecht bei der Kanzlei "BluePort Legal".

Interessant: Der FC Bayern müsste im Falle einer Inhaftierung von Hernández kein Gehalt mehr an den Weltmeister zahlen. Jana Spack erklärt: "Für die Zeit, in welcher ein Arbeitnehmer in Haft ist und keine Arbeitsleistung erbringen kann, muss der Arbeitgeber keine Vergütung zahlen."

Kommt es zu einer Kündigung seitens der Bayern?

Ob die Bayern eine Kündigung aussprechen würden? Eher nicht. Und das aus einem bestimmten Grund, wie Spack sagt: "Bei einer Haftstrafe von weniger als zwei Jahren ist regelmäßig davon auszugehen, dass eine Kündigung nicht zulässig ist. Hintergrund ist, dass erst bei einer Überschreitung dieser Zeitspanne angenommen wird, dass der Arbeitgeber nur mit unzumutbarem Mehraufwand für Ersatz sorgen kann."

Und weiter: "Jedoch wird eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses von dem FC Bayern vorliegend ohnehin nicht in Betracht gezogen werden, da der FC Bayern bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags in jedem Fall seinen Anspruch auf eine Ablösesumme verlieren würde."

Muss Lucas Hernández Konsequenzen seitens des Klub befürchten? Jana Spack: "Voraussetzung für die Verhängung einer Vertragsstrafe oder einer Freistellung ist ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine Verhaftung oder einer Verurteilung, welche auf ein Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb der Vertragslaufzeit zurückzuführen ist, stellt grundsätzlich keinen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten dar."

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Fachanwältin Jana Spack
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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