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Wechselfehler FC Bayern: DFB weist Freiburger Einspruch ab – die Begründung


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Entscheidung des DFB-Sportgerichts
Freiburgs Einspruch nach Wechselfehler der Bayern abgewiesen

Von t-online, MEM

Aktualisiert am 08.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Schiedsrichter Christian Dingert (M.): Er zählte die Spieler auf dem Platz in der Partie zwischen Freiburg und Bayern nach.Vergrößern des BildesSchiedsrichter Christian Dingert (M.): Er zählte die Spieler auf dem Platz in der Partie zwischen Freiburg und Bayern nach. (Quelle: MIS/imago-images-bilder)
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Der 4:1-Sieg des FC Bayern in der Bundesliga-Partie beim SC Freiburg bleibt trotz des Wechselfehlers des Tabellenführers bestehen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wies den Einspruch der Freiburger zurück.

Die Entscheidung ist gefallen: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des SC Freiburg gegen die Wertung des Bundesliga-Duells mit dem FC Bayern München am 2. April im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Das Spiel ging 4:1 für die Bayern aus, zwischenzeitlich waren jedoch zwölf Spieler des Rekordmeisters auf dem Platz. Der SC Freiburg entschied sich daraufhin am Montagabend Einspruch einzulegen.

"Die Spielfortsetzung mit zwölf Mann sei im Wesentlichen auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Schiedsrichter zurückzuführen", heißt es in der Mitteilung des DFB.

Bayern kann "schuldhafte Einsatz nicht angelastet werden"

Freiburg hatte den Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe.

"Das DFB-Sportgericht entschied nun, dass dem FC Bayern München der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden kann und die Voraussetzungen für eine Spielumwertung nach Paragraph 17 Nummer 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung nicht vorliegen", heißt es in der Mittelung weiter.

Nagelsmann äußerte zuletzt Kritik am Einspruch

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Einzelrichter in diesem Verfahren, erläutert das Urteil: "Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen." Der SC Freiburg verzichtet auf einen Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts. Das teilte der Klub am Freitagmittag mit.

Bayern-Boss Oliver Kahn äußerte sich bereits dazu, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir freuen uns über diese Entscheidung, die unsere Auffassung bestätigt hat."

Der FC Bayern hatte sich bereits zuletzt kritisch zum Einspruch der Freiburger geäußert. So sagte Bayern-Trainer Julian Nagelsmann zuletzt: "Ich weiß nicht, ob du dir auf die Schulter klopfen kannst, solltest du international spielen aufgrund von drei Punkten, die du sportlich de facto nicht gewonnen hast. Ich wäre da nicht so glücklich. Deswegen hätte ich dem Verein klar kommuniziert, dass wir nicht Einspruch einlegen. Ich persönlich hätte es nicht gemacht, weil ich finde, dass du den Fehler eines Dritten ausnutzt, um vielleicht zu Punkten zu kommen, weil der Druck der Fans oder der Sponsoren so groß wird."

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