Kann der DFB Fritz Keller rauswerfen?
Die öffentliche Kritik ist groĂ, das interne Vertrauen weg. DFB-PrĂ€sident Fritz Keller steckt in einer Situation, in der ihm eigentlich keine Wahl bleibt. Doch bisher lĂ€sst ein RĂŒcktritt auf sich warten.
Am Sonntag entzogen die Landes- und Regionalchefs der einzelnen MitgliederverbĂ€nde des DFB Fritz Keller nach dem Eklat um seinen Nazi-Vergleich das Vertrauen. Es war ein unmissverstĂ€ndliches Votum. Rund 70 Prozent forderten Keller auf, von seinem Amt zurĂŒckzutreten. Nur 24 Prozent waren dagegen. Der Rest enthielt sich.
Seit der Bekanntgabe des Ergebnisses galt es nur als Frage der Zeit, bis Fritz Keller sein Amt niederlegen wĂŒrde. Doch wer am gestrigen Montag die Nachrichten verfolgte, sah, dass ein RĂŒcktritt des 64-JĂ€hrigen noch nicht erfolgte. "Eurosport" sprach beispielsweise von einem "fragwĂŒrdigen Zeitspiel" Kellers. Und wer den DFB-PrĂ€sidenten in den vergangenen Wochen und Monaten aufmerksam verfolgte, weiĂ, dass er sein Amt nur ungern abgibt.
Keller lehnte RĂŒcktritt ab
Als im Februar der Machtkampf mit GeneralsekretĂ€r Friedrich Curtius eine neue Dimension erreichte, sagte Keller der "Welt am Sonntag", dass er "niemals" an einen RĂŒcktritt gedacht habe. "Ich bin kein Mensch, der aufgibt. Ich kann nur fĂŒr mich sprechen: Ich trete nicht zurĂŒck."
Als Keller vor einer Woche von der "Bild"-Zeitung zur Causa Nazi-Vergleich gefragt wurde, untermauerte er die Einstellung aus der "Welt am Sonntag": "Ich habe einen Fehler gemacht, aber ich werde die AufrĂ€umarbeiten, fĂŒr die ich zum DFB geholt und mit 100 Prozent der Stimmen auf dem Bundestag gewĂ€hlt wurde, zu Ende fĂŒhren."
Anhand des fehlenden Vertrauens der RegionalverbĂ€nde und des öffentlichen Drucks scheint ein RĂŒcktritt eigentlich unumgĂ€nglich. Keller bat laut DFB-Mitteilung nach besagter Abstimmung um Bedenkzeit. Trotzdem stellen sich nicht wenige Fans nun die Frage: Kann der DFB seinen PrĂ€sidenten rauswerfen?
Ein Blick in die Satzung
Die Antwort lautet: ja. In Paragraph 32 Absatz 3 der DFB-Satzung steht: "Der Vorstand ist berechtigt, PrĂ€sidiums-, Vorstands- und Ausschussmitglieder bei grober Pflichtverletzung oder bei UnwĂŒrdigkeit mit sofortiger Wirkung ihrer TĂ€tigkeit im DFB durch schriftlich begrĂŒndete Entscheidung bis zum nĂ€chsten ordentlichen Bundestag zu entheben. Der Betroffene ist vorher zu hören."
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Besagter Vorstand setzt sich aus dem DFB-PrÀsidium, den PrÀsidenten der Landes- und RegionalverbÀnde sowie zwölf Vertretern der DFL zusammen.
Eine andere Möglichkeit wĂ€re die Abwahl bei einem DFB-Bundestag. Dieser findet jedoch nur alle drei Jahre statt. Beim letzten im September 2019 wurde Keller gewĂ€hlt. Der nĂ€chste findet also erst im Herbst 2022 statt. Es gibt noch die Möglichkeit der Einberufung eines auĂerordentlichen Bundestags. Das lehnten die Regional- und Landeschefs bei ihrer Zusammenkunft am Sonntag bei einer Enthaltung einstimmig ab.
Sie sahen offenbar nicht die Notwendigkeit dafĂŒr, da auch Kellers VorgĂ€nger Reinhard Grindel und Wolfgang Niersbach aufgrund des öffentlichen Drucks zurĂŒcktraten.