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Neymar: Umweltverstöße auf Luxusanwesen – Hohe Geldstrafe droht


Umweltverstöße auf Luxusanwesen
Neymar droht hohe Geldstrafe nach Party-Ärger

Von sid-video
25.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Neymar: Der Weltstar hat Probleme mit seinem Luxusanwesen.Vergrößern des BildesNeymar: Der Weltstar hat Probleme mit seinem Luxusanwesen. (Quelle: IMAGO/Julien Mattia / Le Pictorium)
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Neymar sorgt abseits des Platzes mal wieder für Ärger. Der Stürmer wurde erst kürzlich von Behörden ermahnt. Nun droht ein noch höheres Bußgeld.

Der Streit von Fußball-Superstar Neymar mit den brasilianischen Behörden geht in die nächste Runde. Ohnehin hatte ein Bauprojekt des Stürmers von Paris Saint-Germain wegen Umweltverstößen bereits eine Geldstrafe zur Folge, wenige Tage später sorgte nun das Verhalten Neymars auf eben diesem Grundstück für weiteren Ärger.

Am Samstag feierte der 31-Jährige offenbar eine Party an und in dem künstlichen See, der unter Missachtung der Vorschriften angelegt und daher abgesperrt worden war. Die Behörden stellten bei einer weiteren Begehung "Aktivitäten" auf dem Gelände fest, "die einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung und weitere Umweltverstöße" darstellten.

Unerlaubte Grabungen ohne Genehmigung

Laut offizieller Mitteilung erwarte Neymar nun eine zusätzliche Geldstrafe, die Höhe soll nach Abschluss der Untersuchungen in der kommenden Woche festgelegt werden. In der vergangenen Woche war das Bauprojekt auf dem Luxusanwesen in der Gemeinde Mangaratiba zunächst gestoppt worden, im Raum stand zu diesem Zeitpunkt bereits eine Strafe in Höhe von umgerechnet knapp einer Million Euro.

Die Behörden beanstandeten unter anderem die Umleitung eines Wasserwegs und die unerlaubte Entnahme von Wasser aus einem Fluss. Darüber hinaus soll es auch unerlaubte Grabungen sowie die Verwendung von Strandsand ohne Genehmigung gegeben haben.

Neymar hatte das Anwesen 2016 gekauft. Lokalen Medien zufolge erstreckt es sich über 10.000 Quadratmeter Land und umfasst einen Hubschrauberlandeplatz, ein Spa-Bereich und ein Fitnessstudio.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur SID
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