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Rente mit 63 ohne Abzüge: So klappt es mit dem frühen Ruhestand


Wie Sie mit 63 in Rente gehen – ohne Abschläge

  • Christine Holthoff
Von Mauritius Kloft, Christine Holthoff

Aktualisiert am 25.10.2023Lesedauer: 6 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Ehepaar mittleren Alters (Symbolbild): Wer früher in den Ruhestand starten will, sollte sich vorbereiten.Vergrößern des Bildes
Ehepaar mittleren Alters (Symbolbild): Wer früher in den Ruhestand starten will, sollte sich vorbereiten. (Quelle: insta_photos/Getty Images)

Träumen Sie schon vom Ruhestand, doch bis dahin dauert es noch? Dann prüfen Sie doch, ob Sie früher in Rente gehen können. Was Sie dabei beachten sollten.

Die Gründe, warum man früher als eigentlich vorgesehen in Rente gehen möchte, sind vielfältig. Doch bei der Frührente gibt es einiges zu beachten. Schließlich hängt die Höhe Ihrer Rente auch von der Zeit ab, in der Sie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.

Deshalb kann es sein, dass Sie bei einem frühen Rentenbeginn hohe Abschläge in Kauf nehmen müssen. In diesem Fall kann Ihre Rente um bis zu 14,4 Prozent sinken – und das über die gesamte Dauer der Rentenzeit.

Doch wie lange muss ich genau eingezahlt haben? Kann ich die Abschläge auch ausgleichen? Und wo bekomme ich Hilfe? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen um die Rente mit 63 Jahren.

Was ist die Rente mit 63 Jahren?

Die Rente mit 63 Jahren ist eine Form der Frührente. Denn im Regelfall können Sie – abhängig von Ihrem Geburtsjahr – erst ab 65 Jahren in Rente gehen. Das ist die sogenannte Regelaltersgrenze. Wenn Sie davor in Rente gehen möchten, müssen Sie hohe Abschläge in Kauf nehmen (siehe unten).

Doch jetzt kommt die Rente mit 63 Jahren ins Spiel, genauer gesagt: die Rente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, können Sie abschlagsfrei in Rente gehen.

Sie können jedoch auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn Sie nicht ganze 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. In diesem Fall müssen Sie aber die erwähnten Abschläge in Kauf nehmen – sowie mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Das ist die sogenannte Rente für langjährig Versicherte. Lesen Sie hier, wie Sie Abschläge ausgleichen.

Aber Vorsicht: Für sämtliche Geburtsjahrgänge gilt die Rente ab 63 ohne Abschläge nicht, es gelten auch hier bestimmte Altersgrenzen. So können Jahrgänge ab 1964 erst mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne einen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Hier finden Sie eine Übersicht mit den Altersgrenzen bei der Rente ab 63 Jahren:

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Außerdem gilt: Wenn Sie früher in Rente gehen, zahlen Sie weniger Beiträge. Das führt dazu, dass Sie weniger Rentenpunkte sammeln.

Diese bestimmen die Höhe Ihrer Rente mit. Wenn Sie also mit 63 Jahren in Rente gehen – unabhängig davon, ob Sie Abschläge zahlen müssen – erhalten Sie eine niedrigere Rente, als wenn Sie mit dem Regelalter in Rente gegangen wären (siehe unten).

Kann ich die Rentenabschläge ausgleichen?

Ja. Denn Sie können die Abschläge, die fällig wären, einfach zurückkaufen. Dazu müssen Sie bis zu dem Zeitpunkt, wenn Sie die Rente beziehen möchten – dem Renteneintrittsalter – einen Antrag auf die "besondere Rentenauskunft" stellen. Diesen finden Sie hier auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

In dieser "besonderen Rentenauskunft" steht, wie hoch die Abschläge sind – und wie hoch die Zahlungen sind, um diese auszugleichen. Dann können Sie entscheiden, ob Sie diese ganz oder nur teilweise ausgleichen wollen.

Übrigens: Wenn Sie im Osten Deutschlands wohnen und in Rente gehen, lohnt sich die Ausgleichszahlung eher. Der Grund: Noch sind die Renten dort niedriger und dementsprechend auch die Zahlungen, um die Abschläge auszugleichen. Bis 2025 gleichen sich die Rentenwerte von Ost und West allerdings an.

Das gilt beim Hinzuverdienst im Alter

Sie können im Alter auch dazuverdienen und so mögliche Abschläge ausgleichen. Bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro handelt es sich um einen Minijob, der nicht sozialversicherungspflichtig ist. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wenn Sie mehr verdienen möchten, muss das bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden. Eine maximale Hinzuverdienstgrenze gibt es seit 2023 aber nicht mehr. Sie können als Frührentner also unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird.

Wichtig: Frührentner, die weiter arbeiten, sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Zudem zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung. Als Rentner liegt der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Rentner bei 7,3 Prozent. Lesen Sie hier mehr dazu.

Doch wenn Sie hinzuverdienen, steigt das Einkommen, auf das Sie die Beiträge zur Krankenversicherung abdrücken müssen. Und die Beiträge für den Hinzuverdienst müssen Sie allein bezahlen. Zudem gilt: Auch Steuern müssen Sie zahlen, gegebenenfalls durch den Zuverdienst mehr als ohne. Lesen Sie hier, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.

Unbegrenzt hinzuverdienen konnten Sie übrigens schon immer, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dann fällt Ihr Nebenjob aber unter Umständen in Steuerklasse 6. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.

Welche Beitragsjahre zählen für die Rente mit 63?

Für die Regeln für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre etwa in einem Angestelltenverhältnis notwendig. Für die notwendigen Beitragsjahre können Sie auch andere Zeiten anrechnen. Eine Auswahl der möglichen Beitragszeiten:

  • die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
  • das freiwillige soziale Jahr
  • Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
  • Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte,
  • Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden,
  • Lebensabschnitte, in denen Sie Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld erhalten haben.

Was ist die Regelaltersrente?

Wann Sie in Rente gehen können, hängt im Regelfall von Ihrem Alter ab. Sie müssen nämlich ein bestimmtes Alter erreicht haben, um in Altersrente gehen zu können. Das nennt man auch Regelaltersgrenze. Hierbei müssen Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Rente mit 65 Jahren.

Für alle dazwischen liegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung. In dieser Tabelle finden Sie die genaue Staffelung:

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Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach Ihrem Einkommen. Doch sie hängt auch davon ab, ob Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten.

Im Regelfall müssen Sie bei der Frührente mit Abschlägen rechnen

Wollen Sie in Frührente gehen – also vor der Regelaltersgrenze –, müssen Sie normalerweise mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer Rente abziehen. Aufs Jahr gerechnet sind dies also bereits 3,6 Prozent. Der Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent (siehe Tabelle oben). Lesen Sie hier, welchen Denkfehler Sie dabei nicht begehen sollten.

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Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod. Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen (siehe oben). Zusätzlich gilt eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Nur wenn Sie mindestens 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, können Sie abschlagsfrei in Frührente gehen (siehe oben).

Beispiel: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber mit genau 63 Jahren in den Ruhestand möchten, weil Sie keinen Monat länger warten möchten, erwarten Sie Abschläge von 14,4 Prozent. Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1.000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1.728 Euro weniger pro Jahr.

Mithilfe des Rechners der Deutschen Rentenversicherung können Sie sowohl den voraussichtlichen Renteneintritt als auch die mögliche Höhe Ihrer monatlichen Rente ausrechnen. Sie finden ihn hier.

Was ist die Frührente?

Als Frührente werden allgemein die Modelle bezeichnet, bei denen Sie früher, als die Regelaltersgrenze es vorsieht, in Rente gehen. Das ist meist die sogenannte Rente für (besonders) langjährig Versicherte (siehe oben). In diesem Fall können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Je nachdem, wie lange Sie Beiträge in die Rente gezahlt haben, müssen Sie auch keine Abschläge in Kauf nehmen.

Doch es gibt auch Modelle, die für bestimmte Branchen gelten. So können Bergleute, die lange Zeit unter Tage gearbeitet haben, unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 Jahren in Rente gehen. Diese Altersgrenze wird jedoch auf 62 Jahre angehoben. Früher konnten Frauen oder Arbeitslose bereits ab 60 Jahren in Rente gehen – dieses Modell ist mittlerweile jedoch ausgelaufen.

Frührente für Menschen mit schwerer Behinderung

Auch für Menschen mit einer schweren Behinderung gibt es Sonderregeln, da sie wegen ihrer Gesundheit häufig nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. So können Menschen mit einer Behinderung, die ab 1964 geboren sind, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für ältere Jahrgänge gelten sogar noch laxere Altersgrenzen.

Diese Menschen müssen bei Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen und eine vom Versorgungsamt anerkannte Schwerbehinderung ab einem Behinderungsgrad von 50.

Muss ich einen Antrag auf Rente mit 63 stellen?

Ja. Es gilt grundsätzlich: Um in Rente gehen zu können, müssen Sie diese beantragen. Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Lesen Sie hier, wie Sie den Rentenantrag stellen.

Sie wollen früher in Rente gehen? Dann informieren Sie sich am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Finanztest
  • minijob-zentrale.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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