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Prozesse: Über Youtube und das Urheberrecht


Prozesse
Über Youtube und das Urheberrecht

Von dpa
09.05.2018Lesedauer: 3 Min.
Der Hamburger Musikproduzent Frank Peterson streitet um seine Rechte an Musikstücken.Vergrößern des BildesDer Hamburger Musikproduzent Frank Peterson streitet um seine Rechte an Musikstücken. (Quelle: Uli Deck./dpa)
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Karlsruhe (dpa) - Raubkopien? Illegales Hochladen von Musikvideos? Das darf natürlich nicht sein, beteuert die Videoplattform Youtube, weist die Verantwortung dafür aber zurück.

Schließlich seien die Nutzer ausdrücklich aufgerufen, Urheberrechte zu respektieren und einzuholen - und das Unternehmen selbst nur die technische Plattform. Ob es sich die Google-Tochter damit zu einfach macht, überprüfte am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH). Eine Entscheidung fiel zunächst nicht. Wann damit zu rechnen ist, wollte das Gericht später mitteilen.

Worum geht es?

Zur Debatte steht die Frage, ob Youtube haftet, wenn Nutzer unberechtigterweise Clips einstellen. Außerdem müssen die Richter klären, welche Maßnahmen sie von der Plattform erwarten, um Rechteverletzungen vorzubeugen. Das Verfahren könnte die Rolle solcher sogenannter Hostprovider neu definieren. "Eine Plattform verdient hier mit Inhalten anderer sehr viel Geld und bezieht sich im Jahr 2018 letztlich immer noch darauf, technisch und inhaltlich neutral zu sein. Das ist so nicht akzeptabel", sagt Florin Drücke, Chef des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI).

Welcher Fall liegt dem Verfahren zugrunde?

Gestritten wird seit etwa zehn Jahren zwischen dem Hamburger Produzenten Frank Peterson und der zu Google gehörenden Plattform. Peterson wirft Youtube vor, immer wieder Songs und Clips von Konzertauftritten sowie dem Studioalbum "A Winter Symphony" der britischen Sopranistin Sarah Brightman zur Verfügung gestellt zu haben - obwohl die Rechte bei ihm als dem Produzenten der Sängerin lagen. Konkret geht es dabei um 36 Titel.

Was will Peterson erreichen?

Der Musiker und Produzent klagt auf Unterlassung und Schadenersatz. Denn mit jedem Click entgehen ihm Lizenzgebühren; Youtube bringe ihn um viel Geld. "Ich nenne das Enteignung und modernen Feudalismus", sagt er. Außerdem will er von Youtube Auskunft über die Nutzer, die die Clips hochluden. ""Heute weiß längst jedes Kind, dass der anonym bleibende private Uploader nicht die Nutzungs- und Verwertungsrechte am Repertoire von Künstlern wie Sarah Brightman oder anderen hat", sagt Petersons Anwalt Jens Schippmann.

Wie ist die Rechtslage bislang?

Bisher war es so, dass Youtube erst über eine Rechteverletzung in Kenntnis gesetzt werden und aufgefordert werden musste, das Video zu löschen. Ob jemand einen Clip hochladen darf, wurde also nicht schon im Vorfeld überprüft. Sondern der Rechteinhaber musste seine Rechte gegenüber Youtube nachweisen, bevor es Konsequenzen gab.

Was haben die Vorinstanzen gesagt?

Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage Petersons jeweils für bestimmte Titel Erfolg - aber nur insofern, als Youtube im Rahmen der Störerhaftung verurteilt wurde. Sprich: Das Unternehmen wurde dazu verdonnert, die Titel aus der Plattform zu nehmen, bei denen es zuvor bereits über eine Verletzung eines Urheberrechtes informiert worden war. Die Richter mahnten zudem eine strengere Prüfpflicht Youtubes an. Eine generelle Verantwortung der Google-Tochter für solche Verstöße wurde aber verneint.

Was sagt Youtube dazu?

Zum konkreten Fall: nichts. Youtube nehme Urheberrechtsverletzungen aber sehr ernst, heißt es auf Anfrage. Sobald ein solcher Fall gemeldet werde, würden die betreffenden Videos gesperrt und der Kanalbetreiber verwarnt.

Welche Konsequenzen könnte ein Urteil haben?

Würde der BGH im Sinne Petersons entscheiden und eine Haftung von Youtube annehmen, wäre das nach Worten von Christian Solmecke, Experte für Internetrecht, ein Novum in der deutschen Rechtsprechung. "Dies würde das gesamte bisherige System der Plattformen in Frage stellen, auf denen Nutzer Inhalte hochladen können." Er erwartet, dass der BGH Youtube zumindest strengere Vorgaben zur Prüfung von Uploads auferlegt als bisher. Die BGH-Richter deuteten an, auch jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in ihre Erwägungen mit einbeziehen zu wollen.

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