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Seit neun Monaten vermisst: Sein Vater wird Daniel Küblböck nicht für tot erklären lassen


Seit neun Monaten vermisst
Sein Vater wird Daniel Küblböck nicht für tot erklären lassen

Von t-online, rix

22.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Daniel Küblböck: Seit September 2018 ist der Sänger verschwunden.Vergrößern des BildesDaniel Küblböck: Seit September 2018 ist der Sänger verschwunden. (Quelle: imago images)
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Seit September ist Daniel Küblböck verschwunden, seit März darf die Familie den Sänger offiziell für tot erklären lassen. Doch das will sein Vater nicht.

Am 9. September 2018 ist Daniel Küblböck von Bord der "AidaLuna" gegangen. Einen Tag später wurde die Suche nach dem DSDS-Star von der kanadischen Küstenwache eingestellt. Der Sänger wurde nie gefunden. Über das plötzliche Verschwinden des 33-Jährigen wird noch immer spekuliert. Einige Fans glauben sogar, Daniel Küblböck lebe als Frau in Kanada weiter.

Die Ungewissheit macht vor allem der Familie des Sängers zu schaffen. So soll sein Vater Günter Küblböck im März der "Bild"-Zeitung gesagt haben: "Ich werde ihn für tot erklären lassen. Wir müssen irgendwann diesen Schritt gehen, weil es abgeschlossen werden muss." Auch t-online.de berichtete damals darüber.

"Daniel wurde von uns nicht 'für tot' erklärt"

Doch zwei Monate später veröffentlichte Günter Küblböck auf der offiziellen Website seines Sohnes einen offenen Brief. Mit "Liebe Fans, Freunde und Wegbegleiter, um den ganzen Märchengeschichten, die aktuell und in den letzten Wochen in diversen Medien verbreitet werden, endlich ein Ende zu bereiten, möchten wir, Daniels Familie, einige Dinge richtig stellen", beginnt er sein Statement.

"Allem voran ist es uns besonders wichtig, eine falsche Behauptung endgültig aus der Welt zu schaffen: Daniel wurde von uns nicht 'für tot' erklärt und das wird auch so bleiben!", so Günter Küblböck weiter. Weder er als sein Vater, noch sonst jemand aus der Familie wolle dies jemals tun.

"Es gibt für uns keinerlei Grund für solch einen Schritt"

Das Thema kam damals auf, weil zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Monate vergangen waren. Nach dem Verschollenengesetz darf eine Person ein halbes Jahr nach dem Verschwinden für tot erklärt werden. Doch für die Familie gebe es "keinerlei Grund für solch einen Schritt, schon gar nicht wegen erbschaftlichen Angelegenheiten".

Auf die Nachfrage der Journalisten habe Günter Küblböck damals über die Rechtslage gesprochen. Aber: "Mit keinem Wort habe ich gesagt, dass wir als Familie die Toderklärung beantragen werden, tatsächlich dachten wir, dass dies nach einer gewissen Zeit von Amtswegen durch die Behörden geschieht."


Günter Küblböck selbst wolle ihn jedenfalls nicht für tot erklären lassen. Der größte Wunsch der Familie sei es jetzt, "das Andenken an Daniel in Ruhe und Frieden zu bewahren".

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