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Nach Drohungen: Ernst August Prinz von Hannover muss nicht in U-Haft


Wegen Drohungen und Nötigung
Nach Festnahme: Welfenprinz Ernst August gegen Auflagen frei

Von dpa, t-online, sow

Aktualisiert am 09.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Ernst August Prinz von Hannover: Er ist durch Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie gefährliche Drohung und versuchte Nötigung aufgefallen.Vergrößern des BildesErnst August Prinz von Hannover: Er ist durch Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie gefährliche Drohung und versuchte Nötigung aufgefallen. (Quelle: Tobias Hase/dpa)
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Ernst August von Hannover wurde diese Woche in Österreich festgenommen. Er hatte ein Ehepaar bedroht – der dritte Vorfall innerhalb weniger Wochen. Jetzt hat ein Gericht über den Fall entschieden.

Ernst August von Hannover muss nicht in Untersuchungshaft. Dies bestätigte der zuständige Staatsanwalt Christoph Weber auf Nachfrage von t-online. Der Welfenprinz wurde gegen Auflagen freigelassen. Er "erhielt insbesondere die Weisungen sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, keinen Kontakt mit den mutmaßlichen Opfern herzustellen und sich vom mutmaßlichen Tatort im Almtal fern zu halten", heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Oberösterreich.

Gegen den 66-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft im österreichischen Wels eine 14-tägige Untersuchungshaft beantragt. Ihm wurden Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie gefährliche Drohung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Er soll in den vergangenen Wochen bei drei Vorfällen eine Beamtin bedroht, einen Beamten leicht verletzt und ein Ehepaar unter Drohungen zum Verlassen eines Gebäudes aufgefordert haben. Das Haus Hannover wollte keine Stellungnahme abgeben. Die Anwaltskanzlei des Welfenprinzen wollte sich zu dem Vorgang inhaltlich nicht äußern.

"Es ist ein Waffenverbot ausgesprochen worden"

Zunächst hatte die "Kronen Zeitung" über die Festnahme des Welfenprinzen berichtet, der in Österreich ein Anwesen besitzt. Er sei am Montagabend in die Justizanstalt Wels gebracht worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft. Zuvor soll der 66-Jährige mit einem am Boden liegenden Verkehrsschild ein Fenster eingeschlagen und außerdem ein Ehepaar bedroht haben. Da es bereits der dritte Vorfall innerhalb weniger Wochen gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft eine Festnahme beantragt, sagte der Behördensprecher weiter.



Bereits am 15. Juli habe er sich einem polizeilichen Einschreiten widersetzt, so die Staatsanwaltschaft. Bei dem Einsatz sei ein Polizist leicht verletzt worden. Außerdem seien dem 66-Jährigen die Waffen, die er aus Gründen der Jagd besitze, abgenommen worden. "Es ist ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen worden", sagte der Sprecher.

Am 20. Juli soll Ernst August von Hannover mit einem Taxi auf dem Weg zu einer Polizeiwache gewesen sein. Zuvor sei ihm auf der Straße eine Polizeibeamtin begegnet, die er verbal bedroht habe, erklärte die Behörde. Dem Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. drohen laut Staatsanwaltschaft bis zu drei Jahre Haft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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