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Jan Böhmermann: Die einstweilige Verfügung gegen Julian Reichelt


Wirbel um BSI-Affäre
Böhmermann erwirkt einstweilige Verfügung gegen Reichelt

Von t-online, jdo

Aktualisiert am 06.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Satiriker Jan BöhmermannVergrößern des BildesJan Böhmermann: Der Satiriker hat einen Sieg vor Gericht errungen. (Quelle: Henning Kaiser/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Nach Berichten über seine Show "ZDF Magazin Royale" ging der TV-Star gerichtlich gegen den ehemaligen "Bild"-Chefredakteur vor. Nun fiel das Urteil.

Mit seiner Satire-Show "ZDF Magazin Royale" sorgt Jan Böhmermann regelmäßig für Wirbel. Die Sendung mit dem Thema "Wie eine russische Firma ungestört Deutschland hackt" aus dem Oktober 2022 zieht noch immer Konsequenzen nach sich. Darin ging es um Cyberattacken, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI) und den Krieg Russlands gegen die Ukraine. Zwei der Protagonisten: Innenministerin Nancy Faeser und ihr damaliger Unterstellter Arne Schönbohm, der Ex-Chef des Bundesamts für Cybersicherheit. Letzterer wurde in der Sendung als "Cyberclown" tituliert.

Die Recherchen des Böhmermann-Teams legten nahe, dass Schönbohm vermeintlich dubiose Verbindungen unterhält. Der Ex-BSI-Präsident wurde bezichtigt, über einen Lobbyverein einer Firma nahezustehen, die mit dem russischen Geheimdienst verbandelt ist. Schönbohm wurde im Zuge der Enthüllungen von seinem Amt entbunden, die Innenministerin Faeser stellt ihn "mit sofortiger Wirkung" frei. Das ließ der Ex-BSI-Chef nicht auf sich sitzen und erhob zuletzt Klage gegen seine ehemalige Vorgesetzte sowie das ZDF. Mehr dazu können Sie hier lesen.

"Rechtswidrig erweckter Verdacht"

Doch er war nicht der einzige, der in Folge der "Magazin Royale"-Sendung vor Gericht zog. Jan Böhmermann ging dem Branchenmagazin "DWDL" zufolge über seine Produktionsfirma "Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld" juristisch gegen den einstigen "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt und das News-Portal "Nius" vor. Diese sollen mit ihrer Berichterstattung den Verdacht geschürt haben, die Redaktion der ZDF-Sendung und Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums hätten zusammengearbeitet, um Schönbohms Abberufung anzuzetteln. Nancy Faeser habe gar selbst veranlasst, die Folge zu produzieren, heiß es.

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Diese und andere Äußerungen hat das Landgericht Hamburg nun untersagt. Böhmermann und seine Produktionsfirma haben eine umfassende einstweilige Verfügung gegen "Nius" und Julian Reichelt erwirkt. Deren Berichterstattung beinhalte demnach einen "rechtswidrig erweckten" Verdacht, getroffene Aussagen seien "unstreitig unwahr", heißt es laut "DWDL" vom Landgericht Hamburg. Da dem "ZDF Magazin Royale" zudem vor Veröffentlichung der Berichte keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde, seien diese dem Gericht zufolge "als unausgewogen anzusehen und damit unzulässig".

Der Streitwert des Verfahrens belaufe sich auf 120.000 Euro, beide Parteien können noch Widerspruch einlegen. Der Rechtsanwalt von "Nius" und Reichelt sagte dem Branchenmagazin am Donnerstag, dass man den Beschluss mittlerweile habe lesen können, er sei aber nach wie vor nicht in der notwendigen Form zugestellt worden und damit auch noch nicht wirksam. "Daher wurde über mögliche Rechtsmittel noch keine Entscheidung getroffen." Im Ergebnis sieht er aber, dass allenfalls "geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen" in den Texten bzw. dem Video nötig seien.

Verwendete Quellen
  • dwdl.de: "BSI-Affäre: Gericht untersagt Reichelt und 'Nius' etliche Aussagen"
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