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Fernsehschaffende fühlen sich über's Ohr gehauen


Sieben-Tage-Beschränkung
TV-Schaffende fühlen sich über's Ohr gehauen

Von dpa
26.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Morgenmagazin in der Mediathek auf einem LaptopVergrößern des BildesDie Sieben-Tage-Regel für On-Demand-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen soll gelockert werden. Gut für Internetnutzer – schlecht für Fernsehmacher. (Quelle: Symbolbild/Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
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Beiträge öffentlich-rechtlicher Sender dürfen in Zukunft länger im Internet stehen, das planen die Ministerpräsidenten. Fernsehschaffende lehnen das jedoch ab.

Die Pläne der Ministerpräsidenten, Beiträge öffentlich-rechtlicher Sender künftig länger ins Internet zu stellen, stoßen bei Fernsehschaffenden nicht auf Gegenliebe. "Schon seit Jahren werden unsere Filme in den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen platziert, ohne dass wir dafür fair bezahlt werden. Nun sollen wir auch noch über die bisherige Sieben-Tage-Beschränkung hinaus über`s Ohr gehauen werden", sagte der Vorstand des Bundesverbandes Schauspiel (BFFS), Heinrich Schafmeister, in einer gemeinsamen Mitteilung verschiedener Verbände.

Die Ministerpräsidenten hatten sich bei einem Treffen in der vergangenen Woche in Saarbrücken geeinigt, die Sieben-Tage-Regel aufzulockern. Die "Verweildauer" von Sendungen im Netz solle "aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden". Das hätten sich die Länderchefs für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen, über die im kommenden Jahr detaillierter verhandelt wird.

Der Begriff "aufwendungsneutral" sei eine Katastrophe für die zukünftige Fernsehproduktion, da sie Fernsehschaffenden und Produzenten ein wesentliches Refinanzierungsmittel vorenthalte, hieß es. Dem Protest schlossen sich auch der Berufsverband Kinematografie, der Verband Deutscher Drehbuchautoren, der Bundesverband Filmschnitt und der Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild an.

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