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HSV gegen Rostock: Hansa-Fans singen volksverhetzendes U-Bahn-Lied


Bei Anreise zum HSV-Spiel
Hansa-Fans singen volksverhetzendes U-Bahn-Lied

Von t-online, mkr

04.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Fans des FC Hansa Rostock zünden Pyrotechnik im Volksparkstadion: Auch außerhalb des Stadions benahmen sich einige Anhänger daneben.Vergrößern des BildesFans des FC Hansa Rostock zünden Pyrotechnik im Volksparkstadion: Auch außerhalb des Stadions benahmen sich einige Anhänger daneben. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Nicht nur im Volksparkstadion ging es am Sonntag heiß her. Bereits bei der Anreise kam es zu einem Zwischenfall mit Gästefans.

Das Auswärtsspiel beim Hamburger SV hat für vier Fans des FC Hansa Rostock Konsequenzen. Gegen die Männer im Alter von 20, 29, 31 und 40 Jahren wurden Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet, wie die Bundespolizei in ihrer Bilanz zum Einsatz anlässlich des Fußballspiels mitteilte. Sie hätten lautstark das volksverhetzende sogenannte "U-Bahn-Lied" gesungen, hieß es.

Der Vorfall ereignete sich laut Bundespolizei gegen 10 Uhr am Sonntagvormittag. Die Rostocker Fans stimmten das Lied demnach nach dem Einstieg in eine Sonder-S-Bahn an. Als sie daraufhin von der Bundespolizei kontrolliert wurden, habe der 40-Jährige "erheblichen Widerstand" geleistet, teilte die Polizei weiter mit.

HSV gegen Rostock: Drei Männer werden festgenommen

In der Folge wurden drei der Männer laut Bundespolizei bis zum Spielende in Gewahrsam genommen. Der Vierte musste umgehend mit einem Platzverweis die Heimreise nach Rostock antreten.

In dem antisemitischen Lied heißt es unter anderem: "Eine U-Bahn, eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von Jerusalem bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir!" Im Jahr 2014 wurden zwei Fans von Borussia Dortmund für das Singen dieses Textes vom Amtsgericht Dortmund jeweils zu Geldstrafen von 5.400 Euro verurteilt, wie es auf "anwalt.de" heißt.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizei Hamburg vom 3. September 2023
  • anwalt.de: "Das Singen sog. 'U-Bahn Lied' erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung"
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