t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätAktuelles

Umwelthilfe will Düsseldorf zu Fahrverboten zwingen


"Eine bizarre Situation"
Umwelthilfe will Düsseldorf zu Fahrverboten zwingen

Von dpa
Aktualisiert am 14.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen UmwelthilfeVergrößern des BildesJürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: Der Verein werde die Zwangsvollstreckung des Leipziger Gerichtsurteils zur Luftreinhaltung in Düsseldorf beantragen. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Neue Runde im Streit um Dieselfahrverbote: Die Deutsche Umwelthilfe will gegen die NRW-Landesregierung vor Gericht ziehen. Sie will die Zwangsvollstreckung des Leipziger Gerichtsurteils zur Luftreinhaltung in Düsseldorf beantragen.

Die Erklärung des rechtlichen Schrittes der DUH: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) weigere sich, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anzuerkennen. "Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen", sagt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Dieselfahrverbote sind "grundsätzlich zulässig"

Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig und habe diese Haltung der ihm weisungsgebundenen Bezirksregierung Düsseldorf erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, "gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen".

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem mündlichen Urteil Ende Februar Dieselfahrverbote in den von der DUH beklagten Städten Düsseldorf und Stuttgart für grundsätzlich zulässig erklärt. Diese müssten aber verhältnismäßig sein.

DUH fordert Luftreinhalteplan unverzüglich

Die für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne zuständige Bezirksregierung hatte darauf hingewiesen, dass sie zunächst das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten und prüfen müsse. Die DUH wiederum fordert, dass die Bezirksregierung unverzüglich den Luftreinhalteplan aufstellen und verabschieden müsse.

Das NRW-Umweltministerium bekräftigt das Nein der schwarz-gelben Landesregierung zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge. Flächendeckende Fahrverbote halte die Landesregierung nach derzeitiger Lage für unverhältnismäßig. Eine Weisung des zuständigen Fachministeriums an die Bezirksregierungen liege im übrigen nicht vor.

Zwangsgeld für Bayern gefordert

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Bezirksregierung in seinem vom Bundesverwaltungsgericht weitgehend bestätigten Urteil verpflichtet, "schnellstmöglich" für die Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt.

In Bayern hatte die DUH im Streit um Dieselfahrverbote ein Zwangsgeld von 25.000 Euro und sogar Zwangshaft gegen die dortige Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) beantragt. Das Verwaltungsgericht München verhängte Ende Januar dann ein Zwangsgeld von 4.000 Euro gegen den Freistaat, weil er entgegen der gerichtlichen Verpflichtung kein Dieselfahrverbot in München plane.

Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website