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Blitzer-Urteil: Messungen auch ohne Datenspeicherung verwertbar


Neues Urteil
Blitzer-Messungen ohne Datenspeicherung verwertbar

Von dpa
Aktualisiert am 01.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Autobahn-Blitzer: Messungen von Blitzgeräten sind einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge auch ohne die Speicherung der Messdaten vor Gericht verwertbar.Vergrößern des BildesAutobahn-Blitzer: Messungen von Blitzgeräten sind einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge auch ohne die Speicherung der Messdaten vor Gericht verwertbar. (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)
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Neue Wendung im Blitzer-Verfahren: Das Oldenburger Oberlandesgericht entschied, dass Messungen von Bitzern auch dann gelten, wenn keine Datenspeicherung erfolgt ist. Damit widerspricht das Gericht einem vorherigen Urteil.

Messungen von Blitzgeräten sind einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge auch ohne die Speicherung der Messdaten vor Gericht verwertbar. Das ging aus dem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil hervor – das damit der Rechtsprechung im Saarland nicht folgte. Die Verfassungsrichter hatten dort im Juli einem Autofahrer Recht gegeben, der die fehlende Speicherung der Messdaten eines zugelassenen Blitzgerätes moniert hatte. Damit sei das Recht auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt, hieß es damals in dem Urteil, das bundesweit für Wirbel sorgte.

Das Urteil gilt jedoch nur im Saarland. Und der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg sah die Sache komplett anders. Danach hat der Bundesgerichtshof das standardisierte Messverfahren für Verkehrsordnungswidrigkeiten anerkannt. Das sei für eine Verurteilung ausreichend. Das Verfahren sei auch für die Messung mit einer Laserpistole ohne Datenspeicherung anerkannt. Für eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Blitzgerät könne daher nichts anderes gelten, entschieden die Oldenburger Richter.

Autofahrer war zu schnell unterwegs – gilt die Messung?

Der Autofahrer im Saarland sollte eigentlich 100 Euro zahlen, weil er 27 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war und erwischt wurde. Das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Gerät könne jedoch nicht alle Messdaten speichern, daher könnten auch keine Messfehler aufgezeigt werden, hatte der Kläger argumentiert und Recht bekommen. Der Autofahrer könne die tatsächlichen Grundlagen der Verurteilung nicht überprüfen, entschieden die Verfassungsrichter.


Der Hersteller Jenoptik bezeichnete das Urteil als schlechtes Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland, weil die Messtechnik zuverlässig und korrekt funktioniere. In mehreren Städten wurden dennoch Blitzgeräte ohne Speichermöglichkeit vorsorglich außer Betrieb genommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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