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Hannover: nach Polizei-Revision – Streckenradar bei blitzt wieder Autos


Nach Gesetzesänderung
Streckenradar bei Hannover blitzt wieder Autofahrer

Von afp
Aktualisiert am 14.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Streckenradar "Section Control" an der B6 bei Laatzen: Dieses System ermittelt die Durchschnittsgeschwindigkeit auf rund zwei Kilometer. Für die Berechnung erfasst die Kamera pauschal alle Autos und deren Daten wie zum Beispiel das Nummernschild.Vergrößern des BildesStreckenradar "Section Control" an der B6 bei Laatzen: Dieses System ermittelt die Durchschnittsgeschwindigkeit auf rund zwei Kilometer. Für die Berechnung erfasst die Kamera pauschal alle Autos und deren Daten wie zum Beispiel das Nummernschild. (Quelle: localpic/imago-images-bilder)
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Zuerst gewannen Datenschützer die Klage gegen den Streckenradar bei Hannover. Doch die Polizei legte gegen das Urteil Revision ein. Nun ist die Raserfalle wieder aktiv.

Nach einem zwischenzeitlichen gerichtlichen Stopp darf die niedersächsische Polizei das bundesweit erste "Streckenradar" bei Hannover wieder in Betrieb nehmen. Das entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg. Mit Inkrafttreten eines geänderten Polizeigesetzes habe das Land die anfangs bestehenden Unklarheit wegen der Zulässigkeit datenschutzrelevanter Eingriffe ausgeräumt, entschieden die Richter.

Damit entfiel laut Gericht auch die Grundlage für eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Hannover vom März, das den Betrieb der Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen mit Blick auf die damals noch fehlende gesetzliche Regelung untersagt hatte. Datenschutzaktivisten reichten die Klage ein, der stattgegeben wurde. Wogegen die niedersächsische Polizei in Berufung ging.

Was ist ein Streckenradar?

Das System namens Section Control dient dem Kampf gegen Raser. Es erfasst alle Fahrzeuge samt Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt auf einem Abschnitt und errechnet die Schnittgeschwindigkeit. Bei Tempoüberschreitungen wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Die Methode ist in anderen Staaten üblich – in Deutschland aber neu. Die Anlage bei Hannover ist ein Test- und Pilotprojekt.

Dem OVG zufolge bestehen an der Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Regelungen im neuen Polizeigesetz des Landes keine "durchgreifenden Bedenken". Diese seien vielmehr gerade mit Blick auf solche Systeme formuliert worden, hieß es. Insofern bestehe auch kein Unterlassungsanspruch von Klägerseite mehr. Revision gegen das Urteil ließen die Richter dabei nicht zu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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