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So reagieren Sie richtig auf Fahrzeugkolonnen


Militär auf der Straße
So reagieren Sie richtig auf Fahrzeugkolonnen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 28.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Kolonne der Bundeswehr: Fahrzeugkolonnen lassen sich meist an der blauen Beflaggung erkennen.Vergrößern des BildesKolonne der Bundeswehr: Fahrzeugkolonnen lassen sich meist an der blauen Beflaggung erkennen. (Quelle: Bernd Settnik/dpa-tmn)
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Bisher eher eine Seltenheit, im Zuge des Kriegs in der Ukraine könnten Autofahrer ihnen aber wieder öfter begegnen: Militärkolonnen. Wie verhalte ich mich in einer solchen Situation richtig?

In den kommenden Tagen könnten Autofahrer vermehrt Militärtransporten und -kolonnen begegnen. Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine erhöht auch die Bundeswehr ihre Bereitschaft im Rahmen nationaler Alarmmaßnahmen.

Wie das Bundesministerium der Verteidigung in diesem Zusammenhang ankündigte, kann es auch zu Einschränkungen im Verkehrsbereich kommen. Transportkapazitäten "zu Lande, zu Wasser und in der Luft" müssten für militärische Zwecke vorgehalten werden. Wie sollten sich Auto- und Motorradfahrer verhalten, wenn sie einer Kolonne begegnen?

Woran erkenne ich eine Kolonne?

Die beteiligten Fahrzeuge tragen bis auf das letzte im Verband alle eine blaue Flagge auf der Fahrerseite, erläutert die Bundeswehr in einem Merkblatt grundsätzlich zu Kolonnen. Das Schlusslicht fährt mit grüner Fahne. Zusätzlich kann es ein gelbes Blinklicht oder eine Warntafel tragen. Etwaiges Blaulicht darf eingeschaltet sein.

Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen hielten sich überwiegend an die Vorschrift, so der ADAC. Polizeikonvois etwa verzichteten demnach meist auf Flaggen, seien aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar.

Alle Fahrzeuge gelten wie ein einzelnes

Verkehrsrechtlich gelten Fahrzeuge in einem offensichtlich geschlossenen Verband als ein Fahrzeug. Sie dürfen stets zusammenbleiben, informiert der ADAC.

So können alle Fahrzeuge etwa auch dann noch über eine auf Rot gesprungene Ampel fahren, wenn es nur das erste bei Grün geschafft hat. Dieses Sonderrecht müssen die anderen Verkehrsteilnehmer beachten. Und somit auch dann anhalten, wenn sie selbst vielleicht schon Grün haben.

Kein "Reinquetschen"

Andere dürfen die Kolonne nicht unterbrechen und sich "reinquetschen". Dieses Sonderrecht gilt ebenso im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Einfädeln im Reißverschlussverfahren. Bei der Auffahrt auf die Autobahn gelte "das streng genommen" ebenfalls, so die Bundeswehr.

Wenn 100 Meter Abstand zwischen den einzelnen Fahrzeugen liegen, könne man aber auch zügig auffahren und die Kolonne "bei nächster Gelegenheit" wieder verlassen.

Überholen in einem Rutsch

Eine Kolonne zu überholen ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss das in einem Rutsch geschehen. Sprich: Nicht einfach dazwischen einscheren. Sicher gehe das nur auf Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen, erläutert die Bundeswehr.

Wie lang eine Kolonne sein darf, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Es muss für die übrigen Verkehrsteilnehmer jedoch genügend Platz gelassen werden. Rettungskräfte und Hilfsdienste formieren sich ab 15 Fahrzeugen zu einer neuen Kolonne, so die Bundeswehr.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tm
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