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Fahrerschutzversicherung: Lohnt der zusätzliche Schutz?


Abgesichert bei Unfall
Fahrerschutzversicherung: Lohnt der zusätzliche Schutz?

nz (CF)

08.11.2011Lesedauer: 2 Min.
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Die Fahrerschutzversicherung soll den Fahrer bei einem mit- oder selbstverschuldeten Unfall absichernVergrößern des Bildes
Die Fahrerschutzversicherung soll den Fahrer bei einem mit- oder selbstverschuldeten Unfall absichern (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Die Fahrerschutzversicherung soll eine Absicherungslücke der klassischen Kfz-Versicherung schließen: Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ist der PKW-Fahrer gegen Personenschäden und die damit verbundenen Schmerzensgeld- oder Verdienstausfallsforderungen nicht ausreichend abgesichert. Die Beifahrer dagegen können ihre Ansprüche über die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.

Eigenständige Zusatzversicherung

Auch bei zusätzlich abgeschlossenen Insassen-Unfallversicherungen ist der Fahrer des Fahrzeugs nicht immer automatisch abgesichert. An dieser Stelle kommt die Fahrerschutzversicherung ins Spiel: Die Police ist als eine eigenständige, freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Versicherung zu verstehen. Die einzige Voraussetzung für den Abschluss ist eine bereits bestehende Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Ihr Spektrum deckt den berechtigten Kraftfahrer des versicherten Fahrzeugs ab. Dieser muss mindestens 23 Jahre alt sein. Die Versicherung greift bei Unfällen, die selbst- oder mitverschuldet wurden. Die Höhe und der Umfang der Leistungen richten sich nach dem Personenschaden, der dem Fahrer dabei entstanden ist. Eine Zusatzversicherung schützt also vor hohen Eigenausgaben.

Das übernimmt die Fahrerschutzversicherung

Der über eine solche Versicherung geltend gemachte Schaden beeinträchtigt den Schadenfreiheitsrabatt bei der Haftpflichtversicherung nicht. Weiterhin kommt eine solche Police in der Regel ohne Selbstbeteiligung aus. Zu den Aufwendungen, die eine Fahrerschutzversicherung übernimmt, gehören in erster Linie Schmerzensgeld sowie ein eventueller Verdienstausfall. Dazu kommen Umbaumaßnahmen (behindertengerechtes Wohnen), eine eventuell benötigte Haushaltshilfe sowie die Aufwendungen zur Hinterbliebenenrente.

Genauso wie bei der herkömmlichen Kfz-Versicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden von der Fahrerschutzversicherung ausgeschlossen. Selbiges gilt für Schäden, die durch Drogen- oder Alkoholeinfluss oder beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis entstanden sind.

Fahrer in 70 Prozent der Unfälle betroffen

Die jährlichen Kosten für eine Fahrerschutzversicherung berechnen sich durch einen anteiligen Zuschlag auf die Haftpflichtversicherung und hängen von dem jeweiligen Versicherer ab. Bei vielen Versicherern beträgt der Beitragszuschlag um etwa zehn Prozent und liegt damit in der Regel bei 20 bis 50 Euro im Jahr. Im Vergleich zu den teils enormen Unfallfolgekosten ist er also verhältnismäßig gering.

Angesichts der jährlichen Unfallstatistik auf den deutschen Straßen ist es durchaus verwunderlich, dass die Fahrerschutzversicherung keine allzu große Verbreitung findet: Bei den rund 2,2 Millionen Verkehrsunfällen jährlich werden über 300.000 Fahrzeuginsassen verletzt, 4000 sogar getötet. In 70 Prozent der Fälle ist der Fahrer betroffen. Statistisch gesehen könnten also über 200.000 Menschen jährlich von einer Fahrerschutzversicherung profitieren.

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