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Hauptuntersuchung: Kfz-Prüfer warnen vor "Spinner" & Co.


Hauptuntersuchung
Kfz-Prüfer warnen vor "Spinner" & Co.

Von auto-reporter-net
13.05.2014Lesedauer: 1 Min.
Felgen mit Zentralverschluss sind im deutschen Straßenverkehr nur mit ein Einzelabnahme zulässig.Vergrößern des BildesFelgen mit Zentralverschluss sind im deutschen Straßenverkehr nur mit ein Einzelabnahme zulässig. (Quelle: Geisser/imago-images-bilder)
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Die technische Überwachungsorganisation KÜS stellt bei Hauptuntersuchungen immer häufiger gefährliche Anbauteile fest. Vor allem Felgen-Zubehör stehen die Prüfer skeptisch gegenüber und warnen.

Die freiberuflichen Kfz-Sachverständigen nennen als ein Beispiel die "Spinning Wheels", verchromte Metall- oder Kunststoffteile, die sich in Felgen von Fahrzeugen drehen.

"Spinner" sollten vom Rad ab

Beim Stopp des Autos drehen sich die "Spinner" weiter und wecken den Eindruck, dass sich das Rad im Stand weiter drehe oder beim fahrenden Auto still stünde - dabei sind bewegliche Teile am Fahrzeug in Deutschland generell verboten. Aktueller Trend ist auch, Felgen durch sogenannte Felgenringe optisch hervorzuheben.

Felgenringe können sich lösen

Der Schutz der Felge durch diesen Kunststoff- oder Gummiring wird ebenfalls angepriesen. Die Ringe werden zwischen Felge und Reifen geklemmt, der Reifen muss dazu demontiert werden. Das Verhalten der Materialien der Ringe ist unbekannt.

Noch dazu greifen sie in den Verbund zwischen Felge und Reifen ein, eine Garantie der Luftdichtigkeit ist nicht mehr gegeben. Auch eine Schädigung des Reifens ist nicht auszuschließen. Bei einem Test der KÜS löste sich der Felgenring bereits nach wenigen gefahrenen Kilometern und flog vom Rad.

Zentralverschlüsse sind nicht für den Straßenverkehr

Auch im Bereich historischer Fahrzeuge zeigt sich die Problematik gefährlicher Anbauteile. Hier geht es beispielsweise um scharfkantige Felgenverschlüsse, bevorzugt zu finden bei sportlichen Oldtimern englischer Herkunft.

Sie sind in Deutschland verboten. Bei Oldtimern, aber auch bei modernen getunten Fahrzeugen dürfen die Zentralflügelmuttern im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden.

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