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Kläger triumphiert: VW muss vollen Kaufpreis zurückzahlen


Urteil im Dieselskandal
Kläger triumphiert: VW muss vollen Kaufpreis zurückzahlen

Von Markus Abrahamczyk

23.11.2018Lesedauer: 2 Min.
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Schwere Gericht-Schlappe für VW: Einem Kläger muss der Konzern den vollen Kaufpreis plus Zinsen zurückzahlen. Der Autobauer hatte ihm einen manipulierten Neuwagen verkauft.Vergrößern des Bildes
Schwere Gerichtschlappe für VW: Einem Kläger muss der Konzern den vollen Kaufpreis plus Zinsen zurückzahlen. Der Autobauer hatte ihm einen manipulierten Neuwagen verkauft. (Quelle: Dean Pictures/imago-images-bilder)

Volkswagen musste im Dieselskandal schon einige Schlappen vor Gericht hinnehmen. So eine aber noch nie: "Sittenwidriges Verhalten" nennen Augsburger Richter den Software-Schummel – und greifen hart durch.

Es war nicht sein erster Volkswagen – vielleicht aber sein letzter: Mitte 2012 kaufte Werbefachmann Wolfgang Vogel (56) einen neuen Golf, Modell Golf Plus 1.6 TDI, schwarz – und manipuliert.

Wegen des Software-Betrugs hatte Vogel vor dem Landgericht Augsburg geklagt. Jetzt ist das Verfahren zu Ende, und Vogel der Sieger. Das Gericht verdonnerte den Autobauer dazu, Vogel den vollen Kaufpreis von 29.907,66 Euro zu erstatten. Plus Zinsen.

Die Richter am Augsburger Landgericht sind nicht die ersten, die gegen VW entschieden. Ihr Urteil ist dennoch eine Sensation.

Keine Nutzungsentschädigung

VW muss das alte Auto zum Neupreis zurücknehmen und erhält nicht einmal eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer. Das ist bislang einmalig. Wenn Richter zugunsten eines Autofahrers entschieden, zogen sie bislang immer eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis ab. Deren Höhe wird nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer berechnet. Gerade Vielfahrern sind dadurch etliche Tausend Euro entgangen.

Sittenwidriges Verhalten

Die Augsburger Richter schlossen eine solche Entschädigung des Autobauers aus. Der Grund: "Dies widerspräche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung", heißt es im Augsburger Urteil. Der VW-Konzern habe Gewinn machen wollen, indem er den Kunden getäuscht und eine manipulierte Software in sein Auto eingebaut habe. Deshalb sei das Unternehmen zu Schadenersatz verpflichtet (Az.: 021 O 4310/16).

Eine Klatsche für den Autobauer und ein gutes Zeichen für betroffene VW-Kunden.

Dass deren Bemühungen gute Chancen haben, zeigt eine Übersicht des ADAC: Demnach gehen zwei Drittel (66,2 Prozent) aller Gerichtsentscheidungen im Dieselskandal zugunsten der Autofahrer aus (Stand vom September 2018).

Allerdings erwarten Beobachter, dass Volkswagen die Entscheidung nicht akzeptieren und Rechtsmittel dagegen einlegen wird.

Das ist Teil der Konzernstrategie, sagt Christopher Rother, Anwalt der US-Kanzlei Hausfeld. VW spiele auf Zeit und vergleiche sich dann in der Berufungsinstanz, bevor das jeweilige Gericht die Chance habe, eine Entscheidung zu fällen. Denn: Ende dieses Jahres verjähren Ansprüche. So wolle der Konzern eine abschließende gerichtliche Klärung der Frage verhindern, ob VW als Hersteller schadenersatzpflichtig ist.

Die "Einer-für-alle"-Klage
Mit der Musterfeststellungsklage bekommen Verbraucherschützer die Möglichkeit, stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Die Betroffenen können ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne selbst das Risiko eines Prozesses gegen eine Firma zu tragen. Klagen dürfen nur bestimmte Verbände. Wer mitmachen will, muss sich in ein Klageregister eintragen, mindestens 50 Betroffene müssen zusammenkommen.

Dazu hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zehn Fälle aufgearbeitet und seine Klage auf dieser Grundlage am 1. November 2018 beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Wird ihr stattgegeben, können sich Betroffene beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Das soll einfach und ohne Anwälte möglich sein. Betroffene müssen dadurch nicht den Aufwand und die Kosten einer Klage tragen, können aber von einem positiven Urteil profitieren. Alle Infos zur Musterfeststellungsklage finden Sie hier.

Verwendete Quellen
  • ADAC
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Augsburger Allgemeine
  • BILD
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