Wegen marktbeherrschender Stellung Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google ein

Das Bundeskartelamt sieht in Google eine Bedrohung für den freien Wettbewerb. Vor allem in der Vielzahl der digitalen Dienste des US-Konzerns sehen wie Wettbewerbshüter ein Problem.
Nach Facebook und Amazon hat das Bundeskartellamt nun auch Verfahren gegen Google eingeleitet. Zum einen gehe es um ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung des US-Konzerns, teilten die Bonner Kartellwächter am Dienstag mit. "Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Darüber hinaus wurde ein zweites Verfahren gestartet, das sich eingehend mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befasst. Dabei wird geprüft, ob Google beziehungsweise der Mutterkonzern Alphabet die Nutzung der Dienste von einer Zustimmung zur Datenverarbeitung abhängig macht, bei der es keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten gibt.
Erst vergangene Woche hatte die Behörde ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, wobei die Kartellwächter auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurückgreifen. Auf Basis der neuen Instrumente wurde bereits im Januar ein Verfahren gegen Facebook ausgeweitet.
- Nachrichtenagentur Reuters