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Schonfrist: Union will Abmahnungen wegen DSGVO stoppen


Ein Jahr Schonfrist
Union will Abmahnwelle wegen DSGVO stoppen

t-online, afp, AS

Aktualisiert am 06.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) im Bundestag: Unionsfraktion will teure Abmahnungen wegen neuer Datenschutzregeln stoppen.Vergrößern des BildesElisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) im Bundestag: Unionsfraktion will teure Abmahnungen wegen neuer Datenschutzregeln stoppen. (Quelle: picture alliance/Christophe Gateau/dpa)
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Die DSGVO ist endgültig in Kraft – die Unsicherheit bei vielen Unternehmen bleibt. Um Abmahnwellen entgegen zu wirken, strebt die Union eine Gesetzesänderung an.

Die Unionsfraktion im Bundestag will missbräuchliche Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stoppen. "Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden", sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der "Welt". Dies dürfe nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. "Die Politik ist gefordert, diesem Treiben schnell einen Riegel vorzuschieben."

Erneute Schonfrist für Unternehmen

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag strebe noch vor der Sommerpause eine entsprechende Gesetzesänderung an, berichtete die Zeitung. Zwar gibt es demnach noch keine Abmahnwelle in Zusammenhang mit den seit Ende Mai geltenden neuen Datenschutzregeln. Einzelne Unternehmen erhielten jedoch bereits Schreiben von Anwälten, in denen mit Verweis auf DSGVO-Verstöße neben einer Unterlassungsklärung auch eine Zahlung in Höhe von 300 Euro bis 700 Euro verlangt wird.

Diese Gebühr soll nach den Plänen der Unionsfraktion für eine gewisse Zeit nicht mehr gefordert werden dürfen, berichtete die "Welt". Die Rede sei von einer Schonfrist von bis zu zwölf Monaten.

Gesetz könnte schon im Juli inkrafttreten

Die Unionsfraktion wolle das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher nutzen und diesen Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzen. "Da der Gesetzentwurf schon am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten", sagte Winkelmeier-Becker.

Tatsächlich ist die Datenschutz-Grundverordnung bereits im Mai 2016 inkraftgetreten. Daraufhin folgte eine zweijährige Frist, die neuen Datenschutzregeln anzuwenden. Diese ist am 25. Mai 2018 abgelaufen.

Verwendete Quellen
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