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Gutachten für Peter Altmaier: Neues Wettbewerbsrecht soll Datenkartelle verhindern


Gutachten für Altmaier
Neues Wettbewerbsrecht soll Datenkartelle verhindern

Von dpa-afx
04.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Peter Altmaier: Der Bundeswirtschaftsminister will das Wettbewerbsrecht an die Daten-Ära anpassen.Vergrößern des BildesPeter Altmaier: Der Bundeswirtschaftsminister will das Wettbewerbsrecht an die Daten-Ära anpassen. (Quelle: Sachelle Babbar/imago-images-bilder)
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Unternehmen sollen es in Deutschland künftig schwerer haben, zu mächtigen Datenkartellen zu wachsen. Ein im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstelltes Gutachten schlägt Änderungen am Wettbewerbsrecht vor.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will schneller und zielgerichteter gegen den Marktmissbrauch von Internetgiganten vorgehen können, und zwar mit Hilfe des Wettbewerbsrechts. Eine von ihm in Auftrag gegebene Studie macht dazu Vorschläge, die Altmaier nun prüfen wird. Das Wettbewerbsrecht müsse "schlagkräftig" auf neue Anforderungen der Digitalisierung reagieren können, erklärte der Minister am Dienstag – und zwar auch schon, bevor ein Unternehmen Fakten geschaffen hat.

"Kartellbehörden müssen künftig bereits eingreifen können, wenn ein Unternehmen mit unfairen Mitteln auf dem Weg zur Marktbeherrschung ist", hatte Altmaier bereits der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gesagt. Die Studie empfiehlt hier etwa, dass nicht nur großen, sondern auch kleineren Firmen verboten werden sollte, den Wechsel ihrer Kunden zur Konkurrenz zu behindern.

Die Studie mit dem Titel "Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen" regt zudem an, den systematischen Aufkauf kleiner innovativer Startups zu erschweren. Einen Zusammenschluss zu verbieten soll demnach auch dann möglich sein, wenn dieser Zusammenschluss "Ausdruck einer Gesamtstrategie" ist, systematisch wachstumsstarke Unternehmen in einem frühen Stadium ihrer Entwicklung aufzukaufen.

Zudem sollten die Wettbewerbsbehörden der Studie zufolge leichter gegen Unternehmen vorgehen können, die anderen den Zugang zu ihren Daten verweigern – "wenn es um Daten geht, die quasi nebenbei und ohne besondere Investitionserfordernisse erzeugt werden". Zu überlegen sei dabei auch ein "Daten-für-alle-Gesetz", also die Pflicht, bestimmte Daten zu teilen. Dies für den Fall, dass es um große Datenmengen geht, mit denen selbstlernende Algorithmen gefüttert werden. Auf diese Weise ließen sich Wettbewerbsvorteile besonders datenreicher Unternehmen "neutralisieren", heißt es in der Studie.

"Die Digitalisierung verändert nicht nur unsere Art zu leben und zu arbeiten, sondern stellt auch unsere Wettbewerbsbehörden vor neue Herausforderungen", erklärte Altmaier am Dienstag. "Mein Ziel ist es, das Wettbewerbsrecht noch effektiver zu machen." Dabei gelte es die richtige Balance zu finden zwischen den Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer Plattformen einerseits und der Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht andererseits.

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Die Grünen kritisierten, Altmaier wolle nur verhindern, dass weitere Unternehmen Monopole erreichen. "Für die bestehenden Monopole sucht er keine Antworten", erklärte die wettbewerbspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Katharina Dröge. Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon hätten bereits heute zumindest in Teilmärkten schon Monopole.

Verwendete Quellen
  • dpa
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