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Urteil: Streaming-Option für das Handy muss EU-weit gelten


Urteil
Streaming-Option für das Handy muss EU-weit gelten

Von dpa
Aktualisiert am 24.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Eine Jugendliche mit Smartphone in der Hand: Streaming-Optionen für das Handy müssen EU-weit gelten.Vergrößern des BildesEine Jugendliche mit Smartphone in der Hand: Streaming-Optionen für das Handy müssen EU-weit gelten. (Quelle: getty-images-bilder)
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Bei manchen Tarifoptionen können Kunden unter anderem unbegrenztes Videostreaming buchen. Und das müsse auch EU-weit gelten, wie ein Gerichtsbeschluss jetzt festlegt.

Mobilfunk-Tarifoptionen für unbegrenztes Musik- oder Videostreaming bei bestimmten Diensten müssen EU-weit gelten. Das geht aus einem Urteil hervor, das der Verbraucherzentrale Bundesverband beim Landgericht Düsseldorf erwirkt hat.

In dem Fall hatten die Verbraucherschützer gegen einen Anbieter geklagt, weil er die Nutzung von über die Option vereinbarten Apps im Ausland auf das Datenvolumen angerechnet hatte.

Verstoß gegen EU-Telekom-Binnenmarkt-Verordnung

Die begrenzte Gültigkeit der Tarifoption verstößt den Richtern zufolge aber gegen die EU-Telekom-Binnenmarkt-Verordnung. Diese regelt, dass man seinen Mobilfunktarif in anderen EU-Mitgliedsstaaten genauso und ohne Aufpreis nutzen kann wie im Heimatland.

Anbieter solcher Tarifoptionen (Zero Rating) müssen zudem ausreichend über wesentliche Nutzungseinschränkungen informieren. In dem Fall wurden etwa Sprach- und Videotelefonie, Werbung oder das Öffnen externer Links über die vereinbarten Apps aufs Datenvolumen angerechnet. Das stand aber nur in einer Preislisten-Fußnote und den FAQ, was die Richter als irreführende Werbung einstuften.


Eine andere Einschränkung des Angebots hielt das Gericht hingegen für zulässig: Die vereinbarten Apps dürfen ohne Verbrauch des Datenvolumens nur auf dem Gerät genutzt werden, in dem die SIM-Karte zum Mobilfunkvertrag steckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 12 O 158/18).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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