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Leistungsschutzrecht stiftet Verwirrung und sorgt für Unmut


Schlappe für Google
Leistungsschutzrecht ist "der größte Schwachsinn aller Zeiten"

Von afp, dpa, dapd
Aktualisiert am 02.03.2013Lesedauer: 3 Min.
Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht.Vergrößern des BildesDas Leistungsschutzrecht wird Gerichte über Jahre beschäftigen. (Quelle: dpa)
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Internet

Das von den deutschen Verlegern getriebene Gesetz (PDF-Download) sieht vor, Presseverlagen das ausschließliche Recht einzuräumen, Presseerzeugnisse oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Es gibt aber Ausnahmen: Die reine Verlinkung von Artikeln, ihre Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit und die Verwendung "einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte" sollen weiterhin unentgeltlich möglich sein. Ursprünglich sollte es diese Ausnahme nicht geben, doch das nun verabschiedete Gesetz definiert die exakte Länge der lizenzfreien Textschnipsel nicht.

Leistungsschutzrecht führt zu Abmahnwelle

Diese schwammige Formulierung werde jahrelang zu juristischen Auseinandersetzungen führen, sagte der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz. Das Gesetz diene lediglich der Gesichtswahrung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die den Verlagen ein Leistungsschutzrecht versprochen habe. "Niemand weiß genau, was genau vor wem geschützt werden soll", sagte die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Tabea Rößner. Die einzigen Profiteure der Reform würden die Anwälte sein. Die Reform des Leistungsschutzrechts sei "der größte Schwachsinn aller Zeiten", so Rößner abschließend.

Petra Sitte (Linke) warf der Schwarz-Gelb-Koalition vor, den Forderungen von Medienkonzernen "wie Lemminge" zu folgen. Das Leistungsschutzrecht sei unnötig und schädlich und stifte mehr Verwirrung als Klarheit. "Ich sehe schon, wie die Abmahnanwälte sich die Hände reiben." Gerichte werden letztlich entscheiden müssten, wie viele Zeichen einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte umfassen, damit diese so genannten Snippets weiterhin lizenzfrei angezeigt werden können.

Union verteidigt den Beschluss

Der Netzaktivist und Blogger Markus Beckedahl befürchtet, dass das Gesetz anstelle großer Internetfirmen einfache Blogger treffen werde. "Google hat viel Geld und eine große Rechtsabteilung. Wir Blogger haben beides nicht", sagte er. Auch Fachleute könnten nicht sagen, ob das Gesetz jetzt vor allem symbolisch sei oder im Gegenteil "alles noch viel komplizierter" mache, sagte Beckedahl.

Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) verteidigte in seiner Rede im Bundestag den Entwurf. Ein Leistungsschutzrecht sei dann notwendig, wenn der Werkvermittler - also in diesem Fall Presseverlage - nicht mehr die Herrschaft über den Vertrieb habe. In Zeiten von Internet sei es deshalb begründet, das Leistungsschutzrecht einzuführen. Die deutschen Verleger, die das Schutzrecht eingefordert hatten, begrüßten die Entscheidung des Bundestags. Verleger könnten nun bestimmen, wie ihre Inhalte von kommerziellen Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen im Internet genutzt werden.

Leistungsschutzrecht "weder notwendig noch sinnvoll"

Der Internet-Riese Google, auf dessen Dienst Google News das Leistungsschutzrecht auch zielt, kritisierte das Vorhaben erneut. "Das Gesetz ist weder notwendig noch sinnvoll, es schadet den Internetnutzern in Deutschland", erklärte Google-Sprecher Kay Oberbeck. "Wir erkennen an, dass Suchergebnisse im Internet auch in Zukunft in der bewährten Form ermöglicht werden sollen."

Unklarheit besteht derzeit darüber, ob 52 der Oppositionsabgeordneten aufgrund einer so genannten Paring-Vereinbarung nicht am Platz waren. Volker Beck von den Grünen spricht auf Twitter von einer derartigen Vereinbarung über die Abstimmung zum Leistungsschutzrecht, die Linken-Abgeordnete Petra Sitte sagt, es habe keine gegeben.

Die Koalition verabschiedete das Gesetzeswerk im Bundestag - trotz vier weiterer Gegenstimmen aus der FDP sowie zwei Enthaltungen aus der Unionsfraktion. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 243 lehnten ihn ab. Insgesamt gab es drei Enthaltungen.

Bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, muss die Novelle zum Urheberrecht noch den Bundesrat passieren. Das Leistungsschutzrecht wurde auch von einzelnen Netzpolitikern aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition abgelehnt. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil kündigte an, seine Partei werde das Gesetz im Bundesrat stoppen.

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