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Online-Handel: Plattformen sollen für Steuerbetrug haften


Treffen der Finanzminister
Online-Marktplätze sollen gegen Steuerbetrug vorgehen

dpa, Martina Herzog

30.11.2017Lesedauer: 2 Min.
Die Ebay Kleinanzeigen im App-Store.Vergrößern des BildesDie Ebay Kleinanzeigen im App-Store: Die Plattformen machen es Online-Händlern leicht, Steuern zu hinterziehen. (Quelle: Valentin Wolf/imago-images-bilder)
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Hohe Millionenbeträge entgehen dem Fiskus durch Steuerbetrug im Internet-Handel. Dagegen will die Politik nun vorgehen. Der Online-Handel ist nicht begeistert.

Online-Plattformen wie Amazon und Ebay sollen künftig für millionenschweren Umsatzsteuerbetrug von Anbietern haften. Darauf haben sich die Länder-Finanzminister am Donnerstag bei ihrem Treffen in Berlin verständigt.

"Steuerausfälle geschätzt im hohen dreistelligen Millionenbereich, Wettbewerbsnachteile für die ehrlichen Händler und das kriminelle Umgehen der Steuerpflicht: Es gibt mehr als genug triftige Gründe, warum wir gegen den um sich greifenden Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorgehen müssen", erklärten die baden-württembergische Ministerin Edith Sitzmann (Grüne) und ihr hessischer Kollege Thomas Schäfer (CDU).

Konkrete Gesetzesvorschläge wollen Bund und Länder im ersten Quartal 2018 vorlegen, damit könnten die neuen Regeln schon im ersten Halbjahr greifen.

Umsatzsteuerhinterziehungen im Onlinehandel sind ein Problem für die öffentlichen Haushalte, aber auch für die Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmer", betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium Michael Meister (CDU).

Händler sollen haften, wenn sie Steuerbetrug befördern, statt zu ahnden

Dem Beschluss zufolge sollen künftig die Marktplatzbetreiber dafür geradestehen, wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Die Haftung würde greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können oder wenn sie vom Finanzamt auf Verfehlungen des Händlers hingewiesen würden. "Betreiber könnten die Haftung abwenden, indem sie den Händler vom Marktplatz entfernen", so Schäfer.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) als Vertreter des Einzelhandels reagierte erfreut. "Wer in Deutschland Waren verkauft, muss dafür die korrekte Umsatzsteuer bezahlen. Das gilt auch im internationalen Online-Handel. Alles andere behindert den fairen Wettbewerb", kommentierte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Es sei höchste Zeit, dass die Politik handle.

Die Plattformen erheben alle möglichen Daten, warum nicht auch die Steuerbescheinigungen der Verkäufer?

Der Bundesverband Online-Handel sieht das ganz anders. "Wir lösen damit nicht das Problem", meint Präsident Oliver Prothmann. Vielmehr könnten Händler die Internet-Marktplätze verlassen und auf eigene Online-Shops ausweichen. Auch sei es für Plattform-Betreiber schwierig, die steuerliche Registrierung ihrer Nutzer zu überprüfen.

Der hessische Finanzminister Schäfer will das nicht gelten lassen. "Diese Online-Plattformen (haben) eine riesige Erfahrung im Sammeln und im Registrieren von Daten. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass sie auch in der Lage sind, Steuerbescheinigungen entsprechend aufzubereiten", sagte er.

Hessen und Baden-Württemberg wollen in den kommenden Monaten zudem Vorschläge für eine Quellensteuer ausarbeiten, die die Plattform-Betreiber direkt abführen müssten.

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