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Sonderrufnummern: Kosten im Überblick


Handy & Smartphone
Sonderrufnummern: So teuer wird's

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Aktualisiert am 08.03.2011Lesedauer: 3 Min.
Sonderrufnummern können hohe Kosten verursachenVergrößern des BildesSonderrufnummern können hohe Kosten verursachen (Quelle: imago-images-bilder)
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Sie beginnen mit 0800, 0900 oder auch 0137: Service-Hotlines, Gewinnspielnummern und ähnliche unter sogenannten Sonderrufnummern angebotene Dienste genießen einen zweifelhaften Ruf. So manch ein Kunde hat im Nachhinein beim Anblick der Telefonrechnung den Anruf schmerzlich bereut. Tatsächlich droht bei einigen Nummern der Gebührenschock, während andere eher zu moderaten Preisen oder gar kostenlos zu nutzen sind. In unserer Klick-Show verraten wir Ihnen, welche Gebühren bei welcher Nummer anfallen, und geben Ihnen Tipps, wie Sie sich vor Kostenfallen schützen können.

Schon bei einem Anruf aus dem Festnetz unterscheiden sich die Kosten für die verschiedenen Sonderrufnummern deutlich voneinander. Während 0800-Nummern immer gratis sind, können für Gespräche unter der Vorwahl 0900 bis zu drei Euro pro Minute fällig werden. Ein Gespräch, das laut Telekommunikationsgesetz (TKG) spätestens nach 60 Minuten beendet werden muss, kann damit bis zu 180 Euro kosten.

Sonderrufnummern: Kosten für Handy-Nutzer oft unklar

Immerhin müssen die Betreiber über die anfallenden Gebühren informieren, zumindest ab einem Preis von zwei Euro pro Minute. Viele Anbieter von 0900-Nummern machen dennoch keine Preisansage. Aber selbst wenn die Betreiber die gesetzlichen Vorschriften einhalten: Bei den Gebühren für Handy-Gespräche haben sie oft freie Hand. Laut Bundesnetzagentur reicht es bei den meisten Sonderrufnummern bereits aus, auf die Möglichkeit abweichender Preise aus dem Mobilfunknetz zusätzlich hinzuweisen. Wie viel der Anruf vom Handy aus tatsächlich kostet, bleibt in der Regel unklar. Einen solchen Hinweis findet man beispielsweise im Zusammenhang mit den bei TV-Gewinnspielen und Zuschauerabstimmungen verwendeten 0137- und 0138-Nummern. Vom Festnetz aus kosten Anrufe in der Regel 50 Cent pro Minute. Aus dem Mobilfunknetz dagegen kann der Anruf erheblich teurer werden. Diese Praxis hat Amtsgericht München in einem Verfahren gegen den Fernsehsender 9Live bestätigt. Zwar müssen die Gebühren auch angesagt werden, aber nur "unmittelbar im Anschluss an die Inanspruchnahme des Dienstes", also, wenn die Kosten schon angefallen sind, und auch nur der Festnetzpreis. Daher gilt: Wer eine dieser Sonderrufnummern nutzen will, sollte das möglichst von einem Festnetzapparat aus tun.

Verwechslungsgefahr bei 018x-Nummern

Bei 0180-Nummern sind Handy-Nutzer besser dran. Seit 1. März 2010 gilt hier für Mobiltelefonate eine Preisobergrenze von 42 Cent pro Minute. Zudem müssen die Anbieter über die Gebühren für Anrufe vom Handy aus informieren. Aber Vorsicht: Diese Vorwahl wird leicht verwechselt mit ähnlich klingenden Nummern aus der 018x-Gasse, bei denen auf die 8 an vierter Stelle keine 0, sondern eine Ziffer zwischen 1 und folgt, etwa 0181. Da der Anbieter bei solchen Nummern die Gebühren frei bestimmen darf, können deutlich höhere Kosten für den Anrufer entstehen.

Sonderrufnummern sind Tummelplatz für Kriminelle

Natürlich ist es völlig legitim, wenn sich seriöse Betreiber von Service-Rufnummern ihre Dienstleistungen vergüten lassen und die Gebühren über Sonderrufnummern einziehen. Sonderrufnummern werden aber auch von ausgemachten Kriminellen missbraucht, bei sogenannten "Ping-Anrufen" etwa. Die Masche: Der Abzocker ruft sein Opfer von einer 0900- oder 0137- Nummer aus an und legt direkt wieder auf, bevor der Angerufene abnehmen kann. Immer wieder fallen Gutgläubige auf diese Betrugsmasche herein und rufen nichtsahnend die auf dem Display angezeigte Nummer zurück, was gerade bei 0900-Nummern schnell sehr teuer werden kann. Die juristische Verfolgung unseriöser Callcenter gestaltet sich zu allem Überfluss oft schwierig, da diese oft vom Ausland aus operieren.

Warteschleifen bald kostenlos

Aber auch bei mehr oder weniger seriösen Betreibern kritisieren Verbraucherschützer, dass mit dem telefonischen Kundenservice oft zusätzlicher Gewinn erzielt werden soll. Das ist besonders ärgerlich, wenn dann auch noch die Warteschleifen kostenpflichtig sind. Das ist immer noch erlaubt, solange der Betreiber die Gebühren vorher ansagt. Die Tage, in denen Telefonanrufer fürs Warten zur Kasse gebeten werden, sind jedoch gezählt. Im März 2011 hat die Bundesregierung beschlossen, die Rechtslage zugunsten des Verbrauchers zu ändern. Warteschleifen sollen demnach künftig kostenlos sein. Bis die Regelung in Kraft tritt, vergeht allerdings noch einige Zeit. Wirtschaftsverbände haben eine Übergangsfrist von einem Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes durch die Parlamente erreicht. Start wäre dann voraussichtlich Mitte 2012. Bis dahin soll eine Übergangslösung greifen, nach der immerhin die ersten beiden Minuten in der Warteschleife einer kostenpflichtigen Service-Nummer gratis bleiben.

Nicht immer muss man zahlen

Kommt ein Betreiber seiner Informationspflicht nicht nach, können Sie den Fall bei der Bundesnetzagentur melden und müssen dann nicht zahlen. Das gilt auch, wenn Sie ein von Ihnen gekauftes Produkt reklamieren wollen und auf eine kostenpflichtige Hotline verwiesen werden, da Gewährleistungsansprüche laut Gesetz immer kostenlos abgewickelt werden müssen. Denn auch wenn rechtlich immer noch große Lücken bestehen: Alles brauchen Sie sich nicht zu gefallen lassen.

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