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Umschulung: Das sind die Voraussetzungen dafür


Zusätzliche Qualifikationen
Die Umschulung kennt drei verschiedene Varianten

rb (TP)

Aktualisiert am 14.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Eine Umschulung ist genau genommen die Ausbildung in einem anderen als dem zuvor ausgeübten Beruf. Dadurch erlangt der Umschüler zusätzliche Qualifikationen, die die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern. Doch welche Art der Umschulung ist für Sie die richtige?

Gründe für eine Umschulung

Es gibt eine Reihe von Gründen, die eine Umschulung erforderlich machen. Dazu gehören unter anderem

  • längere Ausfallzeiten, sodass ein Wiedereinstieg in den erlernten Beruf nicht mehr möglich ist
  • gesundheitliche Probleme
  • mangelnde Angebote an freien Arbeitsplätzen
  • technische Veränderungen eines gesamten Berufsbildes.

Die Dauer der Maßnahme zur Umschulung hängt von dem neu gewählten Beruf ab. Im kaufmännischen Bereich dauern diese Maßnahmen in der Regel etwa 21 und im technischen Bereich etwa 24 Monate. Dies ist aber bei den Anbietern der Umschulungsmaßnahme und der gewählten Umschulungsart unterschiedlich.

Es gibt bei der Umschulung drei verschiedene Ausführungsmöglichkeiten

Welche Art von Umschulung für Sie infrage kommt, richtet sich unter anderem nach dem Beruf, auf den Sie umgeschult werden. Die verschiedenen Varianten sind

  • die betriebliche Umschulung
  • die schulische Umschulung
  • die überbetriebliche Umschulung über einen externen Bildungsträger.

Betriebliche Umschulung

Die betriebliche Umschulung erfolgt – ähnlich wie eine normale Ausbildung – im Dualen System mit der Teilnahme am Berufsschulunterricht. Erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung, die es Ihnen nicht erlaubt, Ihren Lebensunterhalt während der Umschulung allein zu bestreiten, erhalten Sie auf Antrag Unterhaltsleistungen vom zuständigen Leistungsträger (Rentenversicherung, Agentur für Arbeit etc.).

Schulische Umschulung

Bei der schulischen Umschulung erhalten Sie überhaupt keine Ausbildungsvergütung. In der Regel fallen hier sogar Kosten für den Unterricht an. Auch dafür sind die entsprechenden Leistungsträger zuständig und übernehmen die schulischen Kosten und die Kosten für Ihren Lebensunterhalt.

Überbetriebliche Umschulung

Die überbetriebliche Umschulung findet in der Regel über Berufsförderungswerke oder Übungsfirmen und Übungswerkstätten statt. Die Ausbildung erfolgt sowohl theoretisch als auch praktisch. Einige Berufsförderwerke bieten eine Internatsunterbringung an. Weitere Auskünfte über für Sie geeignete Maßnahmen zur Umschulung erhalten Sie von den zuständigen Leistungsträgern.

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