Arbeitszeiterfassung der Lehrer: So wird die Arbeitszeit berechnet
Lehrer haben je nach Vertrag eine festgelegte Unterrichtszeit pro Woche. Doch wie erfassen Lehrer Ihre Arbeitszeit? Wir erklΓ€ren die Regelungen.
AbhΓ€ngig von Schulform, Bundesland und Fachkombinationen haben Lehrer mit Vollzeitstellen zwischen 24 und 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung pro Woche. Hinzu kommen weitere Stunden durch Vor- und Nachbereitung, Kommunikation und Arbeitsorganisation. Ist die Zeiterfassung auch fΓΌr Lehrer Pflicht?
Die Arbeitszeitregelung fΓΌr Lehrer
Die Anzahl der Unterrichtsstunden von verbeamteten und angestellten LehrkrΓ€ften wird von den Dienstherren per Erlass oder Verordnung geregelt. Dienstherren der LehrkrΓ€fte sind die BundeslΓ€nder. Angenommen wird dabei meist, dass die Unterrichtszeit etwa 35 bis 45 Prozent der tatsΓ€chlichen Arbeitszeit ausmacht. Als gesamte Arbeitszeit sollen LehrkrΓ€fte also β ebenso wie andere Beamte β etwa 40 Stunden pro Woche arbeiten. Gemittelt wird dabei die Arbeitszeit von Schulwochen und Ferien.
Studie zur Arbeitszeit der Lehrer
Laut der Arbeitszeitstudie fΓΌr LehrkrΓ€fte an ΓΆffentlichen Schulen der UniversitΓ€t GΓΆttingen liegt der Normwert der Durchschnittsarbeitszeit pro Woche fΓΌr LehrkrΓ€fte in Vollzeit bei 46 Stunden und 38 Minuten. FΓΌr die Studie trugen 2.900 LehrkrΓ€fte tΓ€glich ihre Arbeitszeiten in ein digitales Zeiterfassungssystem ein. FΓΌr Ferienzeiten, in denen zwar Korrekturen und Vorbereitungen erledigt werden, aber kein Unterricht stattfindet, wird eine niedrigere Durchschnittsarbeitszeit angenommen.
Die Gewerkschaften gehen insgesamt von einer Γberlastung der LehrkrΓ€fte aus. Ein guter Indikator fΓΌr die Belastung von LehrkrΓ€ften ist die Teilzeitquote, die dem Statistischen Bundesamt zufolge nie hΓΆher war als in den letzten Jahren: Etwa 40 Prozent der LehrkrΓ€fte sind nicht in Vollzeit beschΓ€ftigt.
Ist eine Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) geurteilt, dass Arbeitgeber ein System anbieten mΓΌssen, in das Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit eintragen. Das BAG folgt bei diesem Urteilsspruch der Entscheidung des EuropΓ€ischen Gerichtshofs aus dem Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung. Hintergrund ist der Schutz der Arbeitnehmer vor unbezahlter Mehrarbeit.
Doch gilt dies auch fΓΌr Lehrer? Die Arbeit von Beamten ist zwar nicht unmittelbar durch das deutsche Arbeitszeitgesetz geregelt, doch auch die LΓ€nder als Dienstherren sind an europΓ€ische und deutsche Rechtsprechung gebunden. Mit dem Urteil tritt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung also auch fΓΌr verbeamtete und angestellte LehrkrΓ€fte sofort in Kraft.
Der Urteilsspruch des Bundesarbeitsgerichts ist wie ein Gesetz zu verstehen. Auch wenn vielerorts die Strukturen zur Erfassung noch fehlen: Die Pflicht zur Arbeitserfassung besteht bereits jetzt.
Wie muss die Zeiterfassung aussehen?
Bei der Gestaltung des Systems zur Arbeitszeiterfassung ist Freiraum vorhanden. Das System kann digital oder hΓ€ndisch gefΓΌhrt werden. Selbst eine Notiz im Kalender reicht theoretisch aus. Mittelfristig werden auch am Arbeitsplatz Schule wohl digitale Systeme vorherrschen, sodass die Arbeitszeiten des Kollegiums auch systematisch ausgewertet und Γberlastungen frΓΌhzeitig erkannt werden kΓΆnnen.
- deutsches-schulportal.de: "So viele Stunden arbeiten Lehrerinnen und Lehrer wirklich" (Stand: 27.01.2023)
- gew.de: "Arbeitszeit und Unterrichtszeit" (Stand: 10.02.2023)
- kooperationsstelle.uni-goettingen.de: "NiedersΓ€chsische Arbeitszeitstudie fΓΌr LehrkrΓ€fte an ΓΆffentlichen Schulen (Arbeitszeitstudie)" (Stand: 10.02.2023)
- zmi.de: "Ab wann wird die Arbeitszeiterfassung durch das EuGH-Urteil Pflicht?" (Stand: 09.12.2022)
- gew.de: "Erfassung ja β Stechuhr nein!" (Stand: 14.09.2022)