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Hausratversicherung: Sturm, Feuer, Diebstahl – dann ist sie wichtig


Für wen eine Hausratversicherung wirklich sinnvoll ist


Aktualisiert am 30.12.2023Lesedauer: 8 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Wohnungsbrand: Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat durch Feuer auf.Vergrößern des Bildes
Wohnungsbrand: Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat durch Feuer auf. (Quelle: SergeyToronto/getty-images-bilder)

Ein Brand und alles ist weg: Um im Ernstfall nicht vor dem Nichts zu stehen, gibt es Hausratversicherungen. Wir erklären, für wen sie unverzichtbar sind.

Das Lieblingskuscheltier, das Hochzeitskleid oder die ersten Fotos der Kinder: Es gibt Dinge, deren Verlust ist durch eine einfache Geldsumme nicht zu ersetzen. Für alle anderen Besitztümer kann sich eine Hausratversicherung dagegen durchaus lohnen.

Diese springt ein, wenn ein Brand etwa Ihre gesamte Couchgarnitur in Staub und Asche gelegt hat oder ein Einbrecher den modernen Fernseher zusammen mit der neuen Stereoanlage geraubt hat.

t-online erklärt, wann sich für Sie eine Hausratversicherung lohnt, welche Gegenstände im Ernstfall tatsächlich ersetzt werden und über welche Fallstricke Sie bei dem Abschluss einer neuen Police besser nicht fallen sollten.

Eigentümer, Mieter, WGs: Für wen lohnt sich die Hausratversicherung?

Für Mieter ist eine Hausratversicherung tatsächlich eine der wenigen Policen, auf die Sie nicht verzichten sollten. Sie schützt Sie im Fall der Fälle vor einem Totalverlust Ihres gesamten Besitzes. Wenn Ihre Wohnung etwa bei einem Hausbrand vollständig ausbrennt, würden Sie ohne Hausratversicherung von einem Tag auf den anderen vor dem Nichts stehen. Ihr Vermieter steht hier nicht in der Pflicht – schließlich schützt eine Hausratversicherung Ihr Eigentum und nicht das des Vermieters.

Eine Hausratversicherung ersetzt Ihnen zum Beispiel im Brandfall den Gegenwert der Einrichtungsgegenstände in der Wohnung, sodass Sie einen Neustart wagen können. Sollte Ihre Wohnung zudem nicht bewohnbar sein, übernimmt eine Hausratversicherung je nach Umfang auch die Kosten für ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung als Übergangslösung. All das gilt auch, wenn die Schäden von einem Waldbrand herrühren.

In einer WG kommt es auf den Standard an

Bei einem WG-Zimmer lohnt es sich dagegen, kurz zu überschlagen, ob eine Hausratversicherung notwendig ist. Hier sollten Sie kurz ausrechnen, wie viel die Möbel und Besitztümer in der ersten Wohnung oder im WG-Zimmer ungefähr wert sind.

Könnten Sie diese Kosten im Fall eines Einbruches auch gut alleine stemmen? Je teurer die Einrichtung ist, desto früher lohnt sich die Hausratversicherung.

Denn: Auch wenn nur der teure Laptop aus dem WG-Zimmer geklaut wird, ist er weg. Eine Hausratversicherung würde in diesem Fall ein neues Gerät, je nach Alter sogar eines der neueren Generation, stellen. Ohne Versicherung müssten Sie selbst tief in die Tasche greifen.

Ähnlich liegt der Fall bei einer Zweitwohnung. Für diese gilt der Versicherungsschutz für Ihren Hauptwohnsitz nicht mit, Sie müssten also eine zusätzliche Versicherung für den Hausrat in der Zweitwohnung abschließen. Auch hier lohnt es sich also, kurz die Werte, die sich in der Wohnung befinden, zu überschlagen.

Eigentümer brauchen mehr als eine Versicherung

Für Eigentümer ist die Hausratversicherung genauso unabdinglich wie für Mieter – natürlich nur für den selbst genutzten Wohnraum. Für Eigentümer lohnen sich zudem noch weitere Versicherungen, etwa die Wohngebäudeversicherung.

Während die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden die Kosten für einen neuen Fernseher und die neue Stereoanlage übernimmt, springt die Wohngebäudeversicherung ein, wenn Sie als Eigentümer etwa das Parkett oder die Tapete ersetzen müssen. Kurz gesagt: Die Hausratversicherung umfasst alle beweglichen Gegenstände, die Wohngebäudeversicherung bietet den Schutz für die unbeweglichen Dinge in Ihrem Eigentum.

Was deckt eine Hausratversicherung ab?

In den Details unterscheiden sich die Hausratversicherungen in den Leistungen, es gibt aber eine Bandbreite an Schäden, die standardmäßig von allen Hausratversicherungen abgedeckt sind. Dazu zählen etwa Sachschäden durch:

  • Feuer durch (Wald)Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
  • Leitungswasser, Frost- und sonstige Bruchschäden
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Vandalismus

Es gibt allerdings auch einige Fälle und Kategorien, die eine Hausratversicherung nicht abdeckt. Dazu zählen etwa:

  • Überspannung eines elektronischen Geräts: Durch einen Blitzschlag wird ein Kurzschluss im Fernseher ausgelöst. Der Fernseher würde in diesem Fall nicht ersetzt werden.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn Sie etwa das Fenster auflassen, würden einige Versicherungen Ihnen die gestohlenen Gegenstände nicht ersetzen. Hier kommt es stark auf den Anbieter an.
  • Höhere Gewalt: Schäden durch Krieg, innere Unruhen, atomare Unfälle oder auch Elementarschäden, etwa durch Überschwemmungen, sind nicht standardmäßig abgedeckt.

Tipp: Wenn Sie sich fragen, was von Ihrer Hausratversicherung abgedeckt ist, hilft ein einfaches Gedankenspiel: Drehen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Ihrem inneren Auge einmal auf den Kopf – alles, was hinausfällt, wäre im Ernstfall versichert, der Rest nicht. Unbewegliche Dinge wie der eingebaute Kleiderschrank oder aber auch das verlegte Parkett wären folglich nicht abgedeckt.

Für Verbraucher kann es sich zudem lohnen, alle paar Jahre die Versicherung zu wechseln. So können Sie je nach Marktlage ein günstigeres Angebot erhalten. Denn auch auf dem Versicherungsmarkt schwanken die Preise.

Vor dem Abschluss einer neuen Hausratversicherung sollten Sie allerdings die verschiedenen Versicherungen gut vergleichen. Dabei lohnt es sich, besonders auf zwei Aspekte zu achten:

  • Welcher Schadensfall wird von der Hausratversicherung abgedeckt?
  • Welche Leistungen sind explizit vom Versicherungsschutz ausgeklammert?

Sonderfall Wertsachen: Mit einer Standardpolice sind Wertsachen in der Regel nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. So wird zum Beispiel der Verlust von Bargeld – insofern dies nicht in einem Tresor aufbewahrt wurde – zumeist nur bis zu einer Höhe von 1.000 Euro ersetzt.
Andere Wertsachen sind meist in der Höhe eines gewissen Prozentsatzes zur gesamten versicherten Summe abgedeckt. Also etwa 9.000 Euro für Schmuck oder Gemälde bei einer gesamten Versicherungssumme von 30.000 Euro und einem Prozentsatz von 30 Prozent.

Die Unterschiede zwischen den Anbietern können mitunter recht deutlich ausfallen. Die Entscheidung für eine Police sollten Sie dabei nicht allein über den Preis treffen. Vielmehr sollten Sie versuchen, eine Vielzahl an Leistungen zu guten Konditionen zu enthalten. Achten Sie dabei besonders auf Aspekte, die zu Ihrem Lebensalltag passen.

Wenn Sie begeisterter Radfahrer sind, sollten Sie genau darauf achten, ob und zu welcher Summe ein Fahrrad über Ihre Hausratversicherung abgesichert ist. Mittlerweile ist das Fahrrad bei vielen Anbietern versichert, wenn es aus der Wohnung oder einer abgeschlossenen Garage oder dem verschlossenen Keller gestohlen wird.

Allerdings gibt es auch noch Anbieter beziehungsweise Altverträge, bei denen Fahrräder schlechter abgesichert sind. Je nach Lebenslage lohnt sich also der Blick ins Kleingedruckte und nach Bedarf eine Zusatzversicherung.

Wie teuer ist eine Hausratversicherung?

Vorweg: Die meisten Kunden zahlen zu viel für ihre Versicherungen – viele könnten ihre Kosten für die Hausratversicherung pro Jahr um die Hälfte reduzieren. Denn: Für eine Wohnung mit etwa 100 Quadratmetern gibt es eine gute Police laut Stiftung Warentest bereits ab 57 Euro pro Jahr.

Bei den Kosten kommt es immer auf das Modell an, das Sie wählen. Welche Zusatzleistungen möchten Sie etwa bei Ihrer Versicherungen dabeihaben? Wenn Ihnen die Basisabsicherung reicht, können Sie meist für wenig Geld Ihren Haushalt versichern. Am wichtigsten ist dabei allerdings Ihr Wohnort – denn nicht jede Gegend hat bei den Versicherern dasselbe Preisschild.

In der Stadt ist es meist teurer, eine Hausratversicherung abzuschließen als auf dem Land. Denn hier kalkulieren die Anbieter ein höheres Einbruchsrisiko. Auch die Wohnlage spielt dabei eine entscheidende Rolle. So sind Erdgeschosswohnungen aus demselben Grund meist teurer als Wohnungen im zweiten oder dritten Stock, die für Einbrecher weniger leicht zu erreichen sind.

Risikozonen: Die Versicherer teilen Deutschland in verschiedene Risikozonen auf. An Orten mit einem höheren Einbruchsrisiko müssen die Versicherten für ihre Hausratversicherung mehr zahlen als in Gegenden mit einem geringeren Einbruchsrisiko.

Auch zwischen den Städten gibt es deutliche Unterschiede. In der Analyse von Stiftung Warentest 2020 schnitt Münchens Maxvorstadt etwa deutlich günstiger ab als Frankfurts Sachsenhausen. Am Rhein müssen die Verbraucher bereits 91 Euro für den günstigsten Tarif einplanen – das sind 34 Euro mehr als in München.

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Wer nicht aufpasst, kann aber in beiden Städten schnell knapp das Doppelte (und mehr) für ein ähnliches Versicherungspaket bezahlen. So nimmt die Ammerländer für das Komfortpaket in München ohne Naturschäden nur 57 Euro pro Jahr, die Condor-Versicherung möchte dagegen für ihr "Classic"-Paket ohne Naturschäden bereits 127 Euro jährlich.

Auch in Frankfurt lohnt sich der Blick auf den Anbieter. Erneut glänzt hier die Ammerländer-Versicherung mit ihrem Comfort-Paket ohne Naturschäden für 91 Euro pro Jahr als günstigster Anbieter. Die Allianz möchte dagegen in derselben Wohnlage für ihr Smart-Paket ohne Naturschäden 220 Euro haben.

Kann ich mich gegen Elementarschaden versichern?

Die Fluten im Sommer 2021 in der Region Ahrweiler haben viele Verbraucher eine Lücke in den Standard-Versicherungen vor Augen geführt. Denn: Ein Großteil der Flut-Betroffenen war nicht gegen sogenannte Elementarschäden versichert – das ist ein Sonderfall, den Sie meist über eine Zusatzpolice versichern müssen. Während die Fluten ihren gesamten Besitz davonspülten, waren sie gegen einen solchen Fall nicht über ihre Hausrat versichert.

Denn folgende Elementarschäden schließen die meisten Hausratversicherungen aus:

  • Starkregen,
  • Überschwemmung,
  • Hochwasser,
  • Erdrutsch,
  • Erdfall,
  • Erdbeben,
  • Schneedruck,
  • Lawinen.

Bei den Standardversicherungen werden also etwa Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen nicht übernommen. Das kann verheerende Folgen haben, wie in der Region Ahrweiler. Hier hilft eine zusätzliche Elementarversicherung.

Diese kommt in solchen Fällen für die vereinbarte Schadenssumme auf. Die Elementarversicherung springt auch bei kleineren Schäden ein, etwa wenn nach starken Regenfällen Ihr Keller vollläuft. Sind die Schäden dagegen schleichend, etwa durch steigendes Grundwasser, hilft auch eine Elementarversicherung in vielen Fällen nicht. Diese schützt vor allem vor plötzlichen Wetterlagen.

Bei den Elementarversicherungen spielt Ihr Wohnraum eine noch bedeutendere Rolle als bei der Hausratversicherung. Sollte Ihr Haus oder Ihre Wohnung in einer Risikozone, den sogenannten ZÜRS-Zonen, liegen, verlangen die Versicherungen oft eine Selbstbeteiligung. In manchen Gebieten verweigern die Anbieter sogar gänzlich den Schutz durch eine Elementarversicherung. Sind in Ihrer Region bereits in der Vergangenheit Schäden aufgetreten, ist es wahrscheinlich, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung in einer dieser Risikozonen liegt.

ZÜRS-Zonen: Steht für das "Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen" entwickelt – kurz ZÜRS Geo genannt. Es gibt vier ZÜRS-Zonen, wobei die 1 für ein geringes und die 4 für ein hohes Risiko steht.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht – und brauche ich ihn?

Der sogenannte Unterversicherungsverzicht hängt vor allem mit der Versicherungssumme zusammen. Ist diese zu gering angesetzt für die Besitztümer, die Sie in Ihrer Wohnung haben, sind Sie unterversichert. Das bedeutet: Wenn Ihre Hausratversicherung bis zu einer Summe von 80.000 Euro versichert ist, aber Ihre Besitztümer und Wertsachen insgesamt 100.000 wert sind, sind Sie nur zu 80 Prozent versichert. Das spüren Sie laut Stiftung Warentest auch schon bei kleineren Beträgen, denn auch hier übernimmt der Versicherer dann nur 80 Prozent.

  • Beispiel: Sind nach einem Einbruch Gegenstände im Wert von 6.000 Euro weg, ersetzt Ihre Versicherung in diesem Fall nur einen Schaden in Höhe von 4.800 Euro.

Mit einem Unterversicherungsverzicht können Sie diesen Fall umgehen. Beim Unterversicherungsverzicht legt die Versicherung einen Pauschalbetrag pro Quadratmeter als Versicherungssumme fest. Bei den meisten Anbietern sind das 650 Euro pro Quadratmeter – eine 100-Quadratmeter-Wohnung wäre also bis zu einer Summe von 65.000 Euro versichert. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Sie bekommen bei einem Totalschaden nicht mehr als 65.000 Euro von der Versicherung. Bei vielen Versicherern gibt es pauschal noch zehn Prozent zusätzlich als Puffer für spätere Anschaffungen, dann wären Sie also mit einer Summe von bis zu 71.500 Euro versichert.

Aufgepasst: Wer sehr viele Gegenstände in einer kleinen Wohnung hat, könnte bei der Pauschallösung immer noch unterversichert sein, wer besonders minimalistisch lebt, dürfte bei einem Unterversicherungsverzicht in einer großen Wohnung eher zu viel zahlen.

Überschlagen Sie also vor dem Abschluss dieser Vertragsoption, wie viel die Gegenstände in Ihrer Wohnung ungefähr wert sind. Kommen Sie auf einen ähnlichen Wert, kann sich ein Unterversicherungsverzicht für Sie anbieten.

Selbst wenn Sie etwas unter der Summe liegen, könnte ein Unterversicherungsverzicht für Sie ratsam sein. Denn mit der Pauschallösung müssen Sie bei neuen Anschaffungen nicht Ihre Versicherung anpassen – solange Ihre Gegenstände noch immer von der Pauschalsumme gedeckt werden. Dieser Weg kann sich also auch für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, die nur einen geringen Folgeaufwand mit ihrer Versicherung haben möchten.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Das Fenster nur angelehnt, den Topf auf dem Herd vergessen oder bei brennender Kerze eingeschlafen – wenn die Bewohner fahrlässig handeln, lehnen einige Versicherer es ab, die Kundinnen und Kunden zu entschädigen. Vor allem ältere Verträge mindern in solchen Fällen die Entschädigungssumme oder lassen die Verbraucher ganz allein.

Neuere Verträge sind dagegen in den meisten Fällen dazu übergegangen, auch solche Missgeschicke zu versichern und Kunden das Geld auszuzahlen. Langjährigen Kunden kann ein Wechsel des Versicherungsanbieters also nicht nur Geld sparen, sie dürften in den meisten Fällen auch noch bessere Leistungen erhalten.

Kann ich die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Nein, in den meisten Fällen können Sie die Kosten einer Hausratversicherung nicht absetzen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Haben Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ein anerkanntes Arbeitszimmer, dürfen Sie die Hausratversicherung anteilig für das Arbeitszimmer als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Das gilt sowohl für Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten, als auch für Angestellte. Sie können also nicht die gesamten Kosten der Hausratversicherung von der Steuer absetzen, sondern nur in dem Umfang, den Ihr Arbeitszimmer prozentual von der Wohnung ausmacht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Stiftung Warentest, Finanztest 7/20
  • GDV: Beiträge, Leistungen und Schaden-Kosten-Quote
  • R+V-Versicherung: Die Hausratversicherung - welche Schäden sind versichert?
  • Basler-Versicherungen: Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
  • Allianz: Ist eine Hausratversicherung notwendig?
  • GEV: Wertsachen in der Hausratversicherung
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