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Lebensversicherung verkaufen statt kündigen? Für wen sich das lohnt


Lebensversicherung verkaufen – für wen lohnt sich das?


Aktualisiert am 13.02.2023Lesedauer: 5 Min.
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Älteres Paar sichtet Dokumente (Symbolbild): Statt zu kündigen, können Sie eine Lebensversicherung auch verkaufen.Vergrößern des Bildes
Älteres Paar sichtet Dokumente (Symbolbild): Statt zu kündigen, können Sie eine Lebensversicherung auch verkaufen. (Quelle: monkeybusinessimages/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Eine Lebensversicherung ist eigentlich dafür gedacht, Sie finanziell abzusichern. Doch im Notfall können Sie sie auch verkaufen. Worauf Sie dabei achten sollten.

Eine Lebensversicherung zu besitzen, war früher Standard. Doch mittlerweile sinkt die Zahl der Verträge. Einerseits schließen weniger Menschen eine neue Police ab, andererseits wollen viele Versicherte sie wieder loswerden.

Eine Möglichkeit, schnell an Geld zu kommen, ist der Verkauf einer Lebensversicherung. Wir erklären, für wen sich das eignet, mit wie viel Geld Sie rechnen können und was Sie über die Steuer wissen sollten.

Lebensversicherung verkaufen: Lohnt das?

Wenn Sie darüber nachdenken, sich von Ihrer Lebensversicherung zu trennen, müssen Sie sie nicht zwangsläufig kündigen. Eine bessere Option kann sein, die Lebensversicherung zu verkaufen – und zwar nicht an Ihren eigenen Versicherer, sondern an einen dritten, speziellen Anbieter.

Dieser führt den Vertrag dann weiter, zahlt also bis zum Ende der Laufzeit die Beiträge an Ihrer Stelle. Dafür erhält der Anbieter später die Auszahlung, von der er sich einen Gewinn erhofft.

Macht Ihnen ein Ankäufer ein Angebot, bedeutet das also, dass es sich eigentlich lohnen würde, den Vertrag fortzuführen – zumindest rein finanziell. Lassen Sie daher unbedingt eine unabhängige Stelle die Rendite Ihres Vertrags berechnen und Alternativen zum Verkauf prüfen, bevor Sie Ihre Lebensversicherung veräußern.

Trotzdem kann es natürlich andere Gründe geben, warum Versicherungsnehmer ein Ende des Vertrags für sinnvoll halten – etwa weil sie dringend Geld benötigen. Für Sie als Lebensversicherte lohnt sich ein Verkauf der Versicherung in der Regel dann mehr, als zu kündigen und nur den geringen Rückkaufswert von Ihrem Versicherungsunternehmen zu kassieren. Lesen Sie hier, was Ihre Lebensversicherung wert ist.

Wichtig: Wenn Sie eine Lebensversicherung verkaufen, gehen damit auch Zusatzversicherungen wie eine Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung verloren. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob er die Zusatzversicherungen in einen eigenständigen Vertrag umwandeln kann.

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Die Käufer von Lebensversicherungen zahlen Ihnen meist etwas mehr als den Rückkaufswert. Dieser beläuft sich auf Ihre eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten und einer Stornogebühr. Sie finden den genauen Wert in der jährlichen Mitteilung zum Vertrag.

Laut der Verbraucherzentrale sind bei einem Verkauf bis zu 5 Prozent Aufschlag gegenüber einer Kündigung drin. Das hängt aber sehr von Ihrem Vertrag ab. Welcher Preis für Sie herausspringt, bestimmen unter anderem die Garantieverzinsung, die Restlaufzeit und die Überschussbeteiligung. Auch Ihr Alter kann eine Rolle spielen.

Verschiedene Policenankäufer machen zudem unterschiedlich hohe Angebote. Fragen Sie deshalb immer bei mehreren Anbietern nach, um das meiste Geld aus Ihrem Vertrag herauszuholen. Empfehlenswert sind beispielsweise Winninger, Policen Direkt, Cumerius (CFI Fairpay), Cashlife und Partner in Life.

Schließlich ist es möglich, dass ein Aufkäufer die Renditechancen der Lebensversicherung ein bisschen anders einschätzt als ein anderer und so noch etwas mehr beim Kaufpreis drauflegt. Kaufpreise, die unter dem Rückkaufswert liegen, sollten Sie konsequent ablehnen.

Kann man jede Lebensversicherung verkaufen?

In Zeiten niedriger Zinsen kann es schwierig sein, überhaupt einen Käufer für eine Lebensversicherung zu finden. Besonders knifflig wird es bei Verträgen, die nicht lukrativ sind, erst eine kurze Laufzeit haben oder fondsgebunden sind.

Auch bei Versicherungen kleiner Unternehmen könnten Versicherungsnehmer Probleme bekommen, da manche Anbieter nur einen bestimmten Prozentsatz an solchen Verträgen ankaufen.

Staatlich geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Policen werden Sie grundsätzlich gar nicht los. Gleiches gilt für Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge.

Gute Karten haben Sie hingegen, wenn Ihr Vertrag folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Es handelt sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung.
  • Der Rückkaufswert beträgt 10.000 Euro. Manchen Anbietern reichen auch 5.000 Euro.
  • Der Vertrag läuft idealerweise noch mindestens fünf Jahre.
  • Die Garantiezinsen sind gut.
  • Die Bafin beaufsichtigt den Versicherer und dieser wird nicht abgewickelt.

Was muss ich bei der Steuer beachten?

Kapitalbildende Lebensversicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Lassen Sie sich beispielsweise das Guthaben eines Vertrags auszahlen, den Sie ab 2005 geschlossen haben, zahlen Sie nur auf den halben Gewinn Einkommensteuer.

Wenn Sie sie allerdings verkaufen, verlieren Sie diesen Rabatt und müssen den vollen Ertrag aus der Lebensversicherung versteuern. 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer sind dann auf den Betrag fällig, um den die Verkaufssumme Ihre eingezahlten Beiträge übersteigt. Ihr Versicherer führt die Abgeltungssteuer direkt an den Fiskus ab.

Haben Sie Ihre Lebensversicherung mit Verlust verkauft, sollten Sie jedoch aktiv werden und das in der Anlage KAP der Steuererklärung eintragen. Denn falls Sie andere Kapitalerträge haben, können Sie den Verlust damit verrechnen – und Ihre Steuerlast senken.

Bei Altverträgen, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben, können Sie sich in der Regel entspannt zurücklehnen: Hier fällt meist keine Steuer an – weder beim Verkauf noch bei der Auszahlung der Ablaufleistung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens fünf Jahre in den Vertrag eingezahlt haben. Mehr dazu, wie Sie Ihre Lebensversicherung versteuern müssen, lesen Sie hier.

Wie läuft der Verkaufsprozess genau ab?

Für den Verkauf einer Lebensversicherung sind mehrere Schritte nötig.

  1. Zunächst müssen Sie sich für einen Poilcenankäufer entscheiden. Empfehlenswert sind beispielsweise Winninger, Policen Direkt, Cumerius (CFI Fairpay), Cashlife und Partner in Life.
  2. Dem Anbieter müssen Sie nun einige Daten mitteilen – etwa Name, Adresse, Versicherungsschein-Nummer, Vertragslaufzeit und Rückkaufswert.
  3. Nun benötigt der Aufkäufer eine Informationsvollmacht von Ihnen. Damit kann er Ihre Daten beim Versicherer prüfen. Die Vollmacht müssen Sie unterschreiben und zusammen mit einer Kopie Ihres Versicherungsscheins an den potenziellen Käufer schicken. Sie erhalten dann ein Angebot.
  4. Idealerweise holen Sie mehrere Angebote verschiedener Policenankäufer ein. Da diese in der Regel 14 Tage gelten, haben Sie genug Zeit, die Angebote zu vergleichen.
  5. Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, senden Sie ihm den unterschriebenen Kaufvertrag und den Originalvertrag der Lebensversicherung zu.
  6. Der Ankäufer teilt dem Versicherer mit, dass Sie den Vertrag abgetreten haben und zahlt Ihnen den Kaufpreis aus.

An wen sollte ich nicht verkaufen?

Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen trifft man nicht nur auf seriöse Anbieter. Die Verbraucherzentrale rät generell von einem Verkauf an Unternehmen ab, die den Kaufpreis ausschließlich in Raten auszahlen wollen. Ebenfalls meiden sollten Sie Policenankäufer, die Ihnen eine sehr hohe Rendite versprechen.

Prüfen Sie außerdem, ob die Anbieter Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) sind. Die Mitglieder haben sich verpflichtet, Kunden seriöse Verträge zu fairen Bedingungen anzubieten.

Bei hohen Kaufsummen sollten Sie den Verkauf über einen Treuhänder laufen lassen. Den Kontakt dazu stellt der Ankäufer auf Wunsch her. Für den Kaufvertrag sollte zudem deutsches Recht gelten.

Was passiert mit dem Hinterbliebenenschutz?

Mit dem Verkauf der Lebensversicherung sind Sie nicht alle Pflichten los. Denn Sie bleiben weiterhin der oder die Versicherte – der Todesfallschutz der Police besteht zumindest bei guten Anbietern weiterhin.

Nach dem Verkauf sollten Sie daher Ihre Unterlagen auf jeden Fall aufheben. Stirbt der Versicherte, müssen die Erben das der Versicherung mitteilen. Die Todesfallsumme bekommt dann zwar der Aufkäufer ausgezahlt, er überweist es aber an die Erben, abzüglich des Kaufpreises, seiner Beiträge plus Zinsen und eventuell einer Bearbeitungsgebühr.

Nicht auszuschließen ist allerdings, dass der Anbieter sich im Lauf der Zeit entscheidet, die Lebensversicherung zu kündigen. Dann erlischt der Hinterbliebenenschutz.

Welche Alternativen gibt es zum Verkauf?

Statt Ihre Lebensversicherung zu verkaufen oder komplett zu kündigen, können Sie den Vertrag auch beleihen (Policendarlehen). Das kann sinnvoll sein, wenn Sie nur vorübergehend Kapital benötigen.

Beim Policendarlehen erhält der Versicherungsnehmer eine diskontierte Ablaufleistung in Höhe des vorhandenen Rückkaufswertes, also faktisch sein eigenes Geld. Eine Bonitätsprüfung ist daher nicht nötig. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bringt Ihnen die Versicherung grundsätzlich eine gute Rendite, aber Sie können die Beiträge gerade nicht mehr zahlen, sollten Sie darüber nachdenken, die Police beitragsfrei zu stellen. Allerdings reduzieren bei einer Beitragsfreistellung die laufenden Kosten Ihr angespartes Geld.

Haben Sie Ihre Lebensversicherung vor 2008 abgeschlossen, steht Ihnen möglicherweise sogar eine weitere Alternative zur Verfügung: Falls die Widerspruchserklärung der Lebensversicherung fehlerhaft war, können Sie Ihrer Police noch heute widersprechen. Sie erhalten dann Ihre Beiträge zurück und womöglich zusätzlich Zinsen.

Verwendete Quellen
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