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Warum müssen Rentner im Pflegeheim noch einzahlen?

Von t-online, mak

19.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Bewohnerin in einem Pflegeheim (Symbolbild): Sind Sie als Rentner krankenversicherungspflichtig, besteht gleichzeitig auch eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.
Bewohnerin in einem Pflegeheim (Symbolbild): Sind Sie als Rentner krankenversicherungspflichtig, besteht gleichzeitig auch eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. (Quelle: Georg Ulrich Dostmann/imago-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Warum müssen Rentner noch in die Pflegeversicherung einzahlen, obwohl sie im Pflegeheim leben und Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen?

Sind Sie als Rentner krankenversicherungspflichtig, besteht gleichzeitig auch eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung Bund.
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung Bund. (Quelle: DRV Bund)

"Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst pflegebedürftig sind und daher in einem Pflegeheim leben und Leistungen beziehen oder nicht", so Sennewald.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Für die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrages werden die eigenen Einkünfte zugrunde gelegt, sagt sie weiter. "Dazu zählen auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung."

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