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Zu wenig Rente: Was kann ich beantragen?


Zuschüsse vom Staat
Zu wenig Rente: Das sind Ihre Optionen


Aktualisiert am 12.10.2023Lesedauer: 4 Min.
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Rentnerin am Telefon (Symbolbild): Wer im Alter nicht genug Geld besitzt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann sich Hilfe holen.Vergrößern des Bildes
Rentnerin am Telefon (Symbolbild): Wer im Alter nicht genug Geld besitzt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann sich Hilfe holen. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-tmn)

Viele Rentner in Deutschland kommen mit ihren Bezügen nur schwer über die Runden. Doch es gibt Möglichkeiten, die Rente zu erhöhen. Ein Überblick.

Wenn die Rente nicht reicht, springt in Deutschland der Sozialstaat ein. Er unterstützt bedürftige Rentner mit einer ganzen Reihe von Leistungen – sei es vom Sozialamt, der Pflegekasse oder der Krankenversicherung. t-online listet die wichtigsten Hilfen auf, die Sie bei zu wenig Rente nutzen können, und erklärt, wie Sie sie beantragen.

Grundsicherung

Wer mit seiner Rente und seinem Vermögen den eigenen Bedarf nicht decken kann, sollte beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Laut der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) lohnt die Prüfung, wenn Ihr Einkommen unter 924 Euro im Monat liegt. Das Amt entscheidet dann je nach Einzelfall über die Höhe der Zahlung.

Voraussetzung ist, dass Sie entweder die Altersgrenze erreicht haben oder volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Außerdem müssen Sie in Deutschland wohnen, um Grundsicherung beziehen zu können. Mehr zur Erwerbsminderungsrente lesen Sie hier.

Was zahlt das Sozialamt, wenn die Rente nicht reicht?

Wie viel Geld es gibt, richtet sich neben dem eigenen Einkommen, dem des Partners und Ihrem Vermögen auch nach der Region. Denn je höher beispielsweise die Mietpreise, desto höher fällt auch die finanzielle Unterstützung aus.

Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie bis zu vier verschiedene Leistungen: Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Mehrbedarf.

Regelbedarf

Der Regelbedarfssatz liegt für Alleinstehende mit eigenem Haushalt derzeit bei 502 Euro (Stand: 1. Januar 2023). Wer mit seinem Ehepartner zusammenlebt, bekommt 451 Euro. Das nennt sich dann Regelbedarfsstufe 2. Der Regelbedarf soll Ausgaben für das tägliche Leben wie Kleider, Haushaltsgeräte, Nahrung und Reparaturen decken.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Zusätzlich erhalten Sie bei der Grundsicherung Geld für Miete und Nebenkosten wie die Heizung. Berücksichtigt werden die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten. Um zu ermitteln, was angemessen ist, greifen die Sozialhilfeträger vor allem auf den örtlichen Mietspiegel zurück.

Kranken- und Pflegebeiträge

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt das Amt ebenfalls – es sei denn, Sie sind pflichtversichert. Eine Pflichtversicherung gilt etwa für Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren.

Gut zu wissen

Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie beim zuständigen Sozialamt. Sie können sich aber auch an die DRV wenden, dann leitet diese Ihren Antrag weiter. Nach zwölf Monaten müssen Sie die Grundsicherung neu beantragen.

Wohngeld

Wer knapp bei Kasse ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Den staatlichen Zuschuss für Wohnraum erhalten Rentner, deren monatliches Nettogesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Das gilt für Mieter wie einkommensschwache Rentner mit Eigenheim. Letztere erhalten das Wohngeld in Form eines sogenannten Lastenzuschusses.

Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind das Haushaltsgesamteinkommen, bei Rentnern also vor allem die Höhe Ihrer Rente und die Ihres Partners, die Miete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder. Allerdings zählt nicht die tatsächliche Miete, sondern eine sogenannte Mietstufe (I bis VII).

In der höchsten Mietstufe sind die durchschnittlichen Mieten in der Region extrem hoch. Das heißt, dass bei der Berechnung des Wohngelds auch eine besonders hohe Miete berücksichtigt wird. Wie viel Unterstützung Sie möglicherweise erhalten, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Bauministeriums herausfinden.

Wohngeld gibt es nur auf Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Lesen Sie hier, wie Sie dabei am besten vorgehen. Das Geld wird in der Regel ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag stellen. Rückwirkend können Sie den Mietzuschuss nicht bekommen. Ausnahme: Sie haben zunächst Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beantragt, diese Leistung aber nicht erhalten. Lesen Sie hier, ob bei zu wenig Rente Grundsicherung oder Wohngeld besser ist.

Zuschuss der Pflegekasse beim Hausumbau

Rentner mit Pflegestufe 1 bis 5 können die Pflegekasse an einem altersgerechten Umbau der Wohnung beteiligen. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss sind drin, wenn Sie sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchführen lassen wollen. Dazu zählen beispielsweise die Installation von Rampen und Treppenliften, Türverbreiterungen, aber auch der barrierefreie Umbau des Badezimmers.

"Außerdem finanziell unterstützt werden der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, sowie der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen", heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. Der Zuschuss könne auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn sich der Gesundheitszustand so verschlechtere, dass weitere Maßnahmen nötig werden.

Pflegegeld für Angehörige

Rentner, die von einem Angehörigen zu Hause gepflegt werden, erhalten von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse Pflegegeld. In der Regel reichen die Pflegebedürftigen das Geld an die pflegende Person weiter, das ist aber keine Pflicht. Lesen Sie hier, was eine Unterbringung im Pflegeheim kosten würde.

Wie viel Pflegegeld es gibt, hängt davon ab, welchen Pflegegrad Sie haben. Pro Monat sind folgende Beträge vorgesehen (Stand: Januar 2023):

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse

Wer als Rentner gesetzlich krankenversichert ist, muss zu bestimmten verordneten Medikamenten, Hilfsmitteln und Behandlungen Zuzahlungen leisten. Dabei greift eine Belastungsgrenze von 2 Prozent des Familien-Bruttoeinkommens. Sind Sie chronisch krank, liegt die Grenze bei 1 Prozent.

Von allen Ausgaben, die darüber hinausgehen, können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Die Krankenkasse trägt dann diese Kosten – etwa für eine Reha, einen Rollator oder Arzneimittel.

Bei der Berechnung der Belastungsgrenze gelten 2023 folgende Freibeträge für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben:

  • für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner: 6.111 Euro
  • für jeden weiteren erwachsenen Angehörigen: 4.074 Euro
  • für Kinder (bis zu dem Jahr, in dem es 18 Jahre alt wird): 8.688 Euro

Energiepreispauschale für Rentner

Eigentlich hätte die Energiepreispauschale für Rentner bereits im Dezember 2022 automatisch an Sie fließen sollen. Ist das nicht geschehen und sind Sie der Ansicht, Anspruch darauf zu haben, sollten Sie aktiv werden. Noch bis zum 30. Juni 2023 können Sie eine nachträgliche Auszahlung der 300 Euro beantragen. Lesen Sie hier, an welche Stelle Sie sich dafür wenden müssen.

Verwendete Quellen
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