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Arbeitslos melden: Online oder telefonisch mit diesen Unterlagen


Job verloren
Arbeitslos melden: Das sollten Sie beachten

t-online, mak, ae, helack

Aktualisiert am 10.10.2020Lesedauer: 3 Min.
Agentur für Arbeit Frankfurt am Main (Symbolbild): Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie darüber Meldung machen.Vergrößern des BildesAgentur für Arbeit Frankfurt am Main (Symbolbild): Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie darüber Meldung machen. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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Den Job zu verlieren, ist ein harter Schlag. Doch trotz der Frustration sollten Sie sich umgehend arbeitslos melden, um Leistungen wie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Den Job zu verlieren, ist oft hart. Besonders dann, wenn man es nicht absehen konnte. Wichtig ist vielen in dem Fall, schnell wieder eine neue Arbeit zu finden.

Dabei kann Ihnen die Arbeitsagentur helfen. Dafür müssen Sie sich aber bei ihr melden. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie genau achten müssen, wenn Sie sich arbeitsuchend oder arbeitslos melden wollen.

Arbeitsuchend oder arbeitslos? Was ist der Unterschied?

Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet zwischen zwei Arten von Meldungen bei drohender Arbeitslosigkeit: Der Arbeitsuchendmeldung und der Arbeitslosmeldung. Was ähnlich klingt, ist noch lange nicht das Gleiche.

  • Arbeitsuchend: Als arbeitsuchend gelten Sie, wenn Sie auf der Suche nach einer Beschäftigung sind – und bei der Arbeitsagentur als "arbeitsuchend" gemeldet sind. Diese Meldung ist erforderlich, damit die Agentur Sie bei der Jobsuche unterstützen kann.
  • Arbeitslos: Als arbeitslos gelten Sie, wenn Sie ohne Beschäftigung sind, sich bemühen, einen neuen Job zu finden und sich persönlich arbeitslos gemeldet haben (siehe unten). Die Arbeitslosmeldung dient dazu, Ihre finanziellen Ansprüche – auf Arbeitslosengeld – zu sichern.

Bei den beiden Meldungsarten müssen Sie unterschiedliche Fristen einhalten (siehe unten).

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Sie müssen sich drei Monate, bevor das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses ansteht, arbeitsuchend melden. Das bedeutet: Während Sie also noch in Ihrem Job tätig sind.

Durch diese Meldepflicht soll die Dauer der Erwerbslosigkeit möglichst kurz gehalten werden. Im Idealfall gelingt es der Arbeitsagentur sogar, innerhalb dieser drei Monate eine Anschlussbeschäftigung für Sie zu finden.

Erfahren Sie erst spät, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet – beispielsweise einen Monat zuvor – sind Sie dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen bei Ihrer Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden.

Halten Sie sich nicht an diese Frist, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der Sie kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben (siehe unten). Ist die zuständige Arbeitsagentur nicht geöffnet, beispielsweise an Wochenenden oder Feiertagen, genügt es, wenn Sie die persönliche Meldung am nächsten möglichen Tag nachholen, um die Frist einzuhalten.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Um sich arbeitslos zu melden, müssen Sie spätestens am ersten Tag Ihrer Erwerbslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur einen Antrag stellen. Der Antrag kann frühestens drei Monate im Voraus erfolgen.

Beachten Sie: Die Arbeitsuchendmeldung ist kein Ersatz für die Arbeitslosmeldung.

Übrigens: Wenn Sie bereits einen neuen Job gefunden haben, sollten Sie beachten, dass es sich auch lohnt, sich für eine Überbrückungszeit von nur ein oder zwei Monaten arbeitslos zu melden. Denn für diesen Zeitraum zahlt die Arbeitsagentur in jedem Fall die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung.

Wie kann ich mich arbeitslos melden?

Hier ist es wichtig, zwischen arbeitsuchend und arbeitslos melden zu unterscheiden. Wir zeigen Ihnen, wo was jeweils funktioniert.

  • Arbeitsuchend melden: Das geht sehr leicht online auf dieser Seite. Hier müssen Sie sich zunächst einmal registrieren. Sie können aber auch unter der gebührenfreien Nummer 0800/4555500 anrufen. Eine andere Möglichkeit ist, Sie kontaktieren die Arbeitsagentur schriftlich.
  • Arbeitslos melden: Sie müssen sich auf jeden Fall persönlich bei Ihrer Arbeitsagentur arbeitslos melden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, geben Sie das in Ihrem Onlineantrag auf Arbeitslosengeld an (siehe unten) – Sie können dann auch das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren nutzen. Wichtig ist, dass die Arbeitsagentur Ihre Identität überprüft.

Welche Unterlagen muss ich beim Arbeitslosmelden mitbringen?

Beachten Sie, dass Sie zu diesem Termin folgende Dokumente mitbringen müssen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsausweis/Sozialversicherungsnummer
  • Kündigungsschreiben/Arbeitsvertrag
  • Aktueller Lebenslauf

Wie erhalte ich Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Wichtig ist aber, dass Sie noch einen extra Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen. Diesen finden Sie entweder online oder vor Ort bei Ihrer Arbeitsagentur.

Welche Unterlagen sind bei dem Antrag wichtig?

  • Arbeitsbescheinigungen Ihrer früheren Arbeitgeber
  • Beitragsnachweis über abgeführte Beträge in die Arbeitslosenversicherung
  • Gegebenenfalls Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe

Waren Sie schon einmal arbeitslos, empfiehlt es sich, auch die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, etwa den Bewilligungsbescheid und die Leistungsnachweise.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesagentur für Arbeit
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