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Grundrente: Kann ich Beiträge nachzahlen, um den Zuschlag zu bekommen?


Rentenfrage
Kann ich Beiträge nachzahlen, um Grundrente zu kassieren?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

18.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Rentnerin prüft ihre Finanzen (Symbolbild): Grundrente kann nur beziehen, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.Vergrößern des Bildes
Rentnerin prüft ihre Finanzen (Symbolbild): Grundrente kann nur beziehen, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. (Quelle: KucherAV/Getty Images)

Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Kann ich freiwillig Beiträge nachzahlen, um Grundrente zu bekommen?

Viele Deutsche schuften Jahrzehnte lang und bekommen im Alter trotzdem nur eine kleine Rente. Für diese Menschen hat die Große Koalition aus SPD und Union den Grundrentenzuschlag beschlossen, verkürzt Grundrente genannt. Doch was, wenn jemand die Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er haarscharf die nötigen Zeiten nicht vorweisen kann?

Das fragt sich eine t-online-Leserin, die 33 Jahre lang voll verdient hat, in den Jahren 1992, 1993 und 1994 aber nur auf 3.600 Euro im Jahr kam. "Damit habe ich wahrscheinlich die 30-Prozent-Grenze für den Durchschnittsverdienst unterschritten", schreibt sie. "Gibt es eine Möglichkeit, durch Nachzahlung oder Darlegung von Krankheit trotzdem den Grundrentenzuschlag zu bekommen?"

Grundrente: Nachzahlung möglich?

Leider nicht für die Leserin, wie Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt: "Eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen wäre derzeit rückwirkend nur für den Zeitraum ab Januar 2023 möglich, nicht für die Jahre 1992 bis 1994 und auch nicht für Zeiträume, die bereits mit Pflichtbeiträgen belegt sind."

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hat, wer mindestens 33 Jahre mit sogenannten Grundrentenzeiten zurückgelegt hat (mehr dazu hier). "Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen gehören zu den Grundrentenzeiten und müssen mindestens einen Wert von 0,3 Entgeltpunkten jährlich erreichen. Sind nicht mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten gegeben, besteht kein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag", so Braubach.

0,3 Entgeltpunkte erhalten Sie, wenn Sie 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient haben. 1992 lag das durchschnittliche Einkommen in Deutschland bei 46.820 DM. 2023 sind es nach vorläufigen Angaben 43.142 Euro im Westen und 41.967 Euro im Osten.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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