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So viele Rentenpunkte bekommen Sie für die Kindererziehung


Rentenfrage
So viele Rentenpunkte gibt es für Kindererziehung

Von Leon Bensch

27.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Mutter, Tochter und Enkeltochter sitzen auf dem SofaVergrößern des Bildes
Höhere Rente durch Kindererziehung: Seit 2019 werden pro Kind 30 Monate Erziehungszeit für die Rente angerechnet. (Quelle: fizkes)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Muss ich einen Antrag auf Kindererziehungszeiten für die Rente stellen?

Eine t-online-Leserin erhält seit Dezember 2022 Rente für langjährig Versicherte. Sie hat drei Kinder zur Welt gebracht, eines 1979 und Zwillinge 1980. Immer wieder stieß sie in den sozialen Medien auf Nachrichten, dass sie einen erneuten Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten für die Altersrente stellen müsse, wenn sie ihren Anspruch auf die damit verbundenen Rentenpunkte nicht verlieren wolle. Daher ihre Frage: "Muss ich diesen Antrag wirklich noch einmal stellen?"

Hier ist die Antwort: "Nein, den Antrag auf Kindererziehungszeiten müssen Sie nicht erneut stellen", erklärt Katja Brauchbach vom Deutsche Rentenversicherung Bund. In der Regel werden bei der Rentenantragstellung alle Daten geprüft und bei Bedarf ergänzt. "Haben Sie Kinder erzogen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit mehr Rente."

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Anrechnungszeiten für Kindererziehung

Sind Ihre Kinder vor 1992 geboren, dann wurden Ihnen zunächst pro Kind nur 12 Kalendermonate Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Zum 1. Juli 2014 erfolgte eine Erweiterung auf 24 Kalendermonate. "Seit dem 1. Januar 2019 können nun weitere sechs Monate und somit bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet werden", sagt Brauchbach. Die gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.

Waren in Ihrem Versicherungsverlauf bis zu Ihrem Rentenbeginn im Dezember 2022 nur 12 oder 24 Kalendermonate anerkannt, wurden spätestens mit der Rentenantragstellung auch die Kindererziehungszeiten vom 13. oder vom 25. bis zum 30. Kalendermonat nach der Geburt von Ihrem Rentenversicherungsträger automatisch geprüft und korrekt gespeichert, so Braubach weiter.

So viel Rente bekommen Sie für die Kindererziehung

Ein Jahr Kinderziehung bringt fast einen Entgeltpunkt. Entgeltpunkte sind wichtige Bestandteile der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens eines Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.

Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie so gestellt, als hätten Sie Beiträge auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 37,60 Euro Rente pro Monat.

Gut zu wissen: Für Kinder, die im Jahr 1992 oder später geboren wurden, werden bis zu drei Jahre beziehungsweise 36 Monate Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Das entspricht drei Rentenpunkten, also 112,80 Euro Rente pro Monat. Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder, zum Beispiel Zwillinge, oder Sie bekommen während einer Erziehungszeit ein weiteres Kind, so verlängert sich die Erziehungszeit um den entsprechenden Zeitraum.

Antragstellung auf Kindererziehungszeiten notwendig

Eine Antragstellung auf Kindererziehungszeiten rückwirkend ist nur dann auf zwei Monate begrenzt, wenn die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden soll, obwohl dieser die Kinder nicht erzogen hat.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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