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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Voraussetzungen Grundrente bei Erwerbsminderung: Wer bekommt sie – und wer nicht?

Auch Erwerbsgeminderte dürfen auf die Grundrente hoffen – doch nicht alle erfüllen die Voraussetzungen. Zwei Beispiele zeigen, worauf es ankommt.
Die Grundrente soll langjährigen Geringverdienern einen Aufschlag auf ihre Rente bringen – auch bei Erwerbsminderung. Doch nicht jeder erfüllt die Voraussetzungen. Zwei Fallbeispiele zeigen, worauf es ankommt.
Bekomme ich Grundrente bei Erwerbsminderung?
Ja, auch Erwerbsminderungsrentner können Anspruch auf die Grundrente haben. Sie ist keine eigenständige Rentenart, sondern ein Zuschlag auf die gesetzliche Rente – etwa auf die Altersrente, aber auch auf Erwerbsminderungsrenten kann es den Grundrentenzuschlag geben. Maximal ist 2025 ein monatlicher Zuschlag von 499,68 Euro möglich. Lesen Sie hier, wer genau von diesem Höchstzuschlag profitiert und was in anderen Fällen gilt.
Die Grundrente richtet sich an Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Entscheidend ist daher, auf wie viele sogenannte Grundrentenjahre Sie kommen und wie viel Sie in diesen Jahren verdient haben. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob Anspruch auf Grundrente besteht – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
- Lesen Sie auch: Wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben
Wer kann die Grundrente bei Erwerbsminderung erhalten?
Damit Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf die Grundrente haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, also zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege sowie Zeiten, in denen Sie Krankengeld bezogen haben. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hingegen nicht als Grundrentenzeit.
- Beitragsjahre mit unterdurchschnittlichem Einkommen, aber oberhalb einer bestimmten Mindestgrenze (mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdiensts, maximal 80 Prozent). Für das Jahr 2025 sind das zum Beispiel mindestens rund 1.262 Euro und maximal rund 3.366 Euro brutto im Monat.
- Keine hohen Einkünfte neben der Rente, denn oberhalb eines Freibetrags wird die Grundrente gekürzt. Wie genau, lesen Sie hier.
Fallbeispiel 1: Anspruch auf Grundrente bei Erwerbsminderung
Herr M., 63 Jahre, vollerwerbsgemindert seit 2019
- 37 Jahre Pflichtbeiträge aus Vollzeitbeschäftigung im Einzelhandel
- Durchschnittliches Einkommen bei 65 Prozent des Durchschnittsverdienstes
- Keine weiteren Einkünfte
Herr M. erfüllt alle Voraussetzungen: ausreichend Grundrentenzeiten, niedriger Verdienst, kein zusätzliches Einkommen. Er erhält zur Erwerbsminderungsrente die Grundrente als Zuschlag.
Fallbeispiel 2: Kein Anspruch auf Grundrente bei Erwerbsminderung
Frau L., 58 Jahre, vollerwerbsgemindert seit 2021
- 24 Jahre Teilzeitbeschäftigung, danach mehrere Jahre ohne Beitragszeiten
- 5 Jahre Kindererziehungszeit
- Einkommen in 10 der 24 Beitragsjahre unterhalb der Mindestgrenze (weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes)
Frau L. kann nur 29 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen. Damit erfüllt sie nicht die Voraussetzung von mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten. Diese kann sie auch nicht nachträglich erwerben, wenn die Rente bereits begonnen hat. Frau L. erhält keine Grundrente. Lediglich ein Aufschieben der Rente um vier Jahre würde zum Grundrentenanspruch führen.
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Dass Frau L. in einigen ihrer Grundrentenjahre weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten hat, wäre hingegen noch kein hinreichendes Ausschlusskriterium gewesen. Diese Jahre – beziehungsweise genauer: jeder einzelne Monat, in dem die 30-Prozent-Grenze unterschritten wurde – wären lediglich nicht mit in die Berechnung einbezogen worden. Mehr zur Berechnung lesen Sie hier.
Gut zu wissen: Auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung können Sie Anspruch auf Grundrente haben, sofern Sie die Kriterien erfüllen.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Grundrente – häufige Fragen (FAQ)"
- deutsche-rentenversicherung.de: "Grundrente – Fallbeispiele"
- rentenbescheid24.de: "Haben Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf die Grundrente?"