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Arbeitsrecht: Nichts zu tun im Job – Muss ich dem Chef Bescheid sagen?


Das sagt das Recht
Nichts zu tun im Job – Muss ich dem Chef Bescheid sagen?

Von dpa
01.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Warten auf die nächste E-Mail: Was tun bei Langeweile im Job? (Symbolbild).Vergrößern des BildesWarten auf die nächste E-Mail: Was tun bei Langeweile im Job? (Symbolbild). (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn/dpa)
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Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?

Klingt nach einem entspannten Arbeitsleben: Gibt es im Job nichts zu tun, müssen sich Beschäftigte auch nicht stressen. Aber wie sieht es rechtlich aus? Müssen Beschäftigte ihre Führungskraft in Kenntnis setzen, wenn sie über längere Zeit nichts zu tun haben?

Es sei Aufgabe der Führungskraft, Arbeit zu organisieren, einzuteilen und zuzuweisen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Streng genommen müssten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dementsprechend nur arbeitsbereit halten.

Beschäftigte tun sich damit auch selbst einen Gefallen: Langfristige Unterforderung im Beruf kann negative Folgen für die Gesundheit haben, die von Müdigkeit und Lustlosigkeit bis hin zu Schlafstörungen reichen. Erst recht, wenn Beschäftigte versuchen, nach außen hin ausgelastet zu wirken.

"Dennoch würde ich es für angemessen halten, dass Arbeitnehmer auf Arbeitsmangel hinweisen", so die Arbeitsrechtsexpertin. Das sei insbesondere dann ratsam, wenn Beschäftige sehr selbstständig arbeiten und etwa ihre Arbeitszeit frei einteilen können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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