Trotz Duldung Bürohund: Warum der Chef ihn jederzeit verbieten kann

Bürohunde können den Arbeitstag versüßen. Für manche sind die Vierbeiner am Arbeitsplatz jedoch ein Störfaktor. Wer entscheidet, ob sie mitkommen dürfen?
Der Hund durfte jahrelang mit in den Betrieb und soll plötzlich zu Hause bleiben? Ob ein Haustier mit ins Büro darf, entscheidet allein der Arbeitgeber, sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).
Arbeitgeber haben das sogenannte Direktionsrecht. Sie können somit Tiere im Betrieb zulassen, müssen das aber nicht. Laut Görzel spielen dabei auch Faktoren wie Sicherheit, Hygiene und Rücksicht auf Kollegen eine zentrale Rolle. Wer einen Hund mit zur Arbeit bringen möchte, brauche eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers.
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Duldung ist keine rechtsverbindliche Erlaubnis
Kürzlich hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 8 GLa 5/25) in einem Vergleich entschieden, dass die Mitarbeiterin einer Spielhalle ihre Hündin nicht mehr mit zur Arbeit bringen darf, wenn der Arbeitgeber das nicht möchte. Das gilt selbst dann, wenn die Hündin jahrelang am Arbeitsplatz erschien, ohne dass es Einwände gab.
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Eine Duldung sei keine rechtsverbindliche Erlaubnis, erklärt Fachanwalt Görzel. Im Arbeitsvertrag waren Haustiere am Arbeitsplatz ausdrücklich verboten. Da auch nur ein einziger Hund betroffen war, scheide auch der Fall der betrieblichen Übung aus. "Dafür müssten mehrere Mitarbeitende ihre Tiere regelmäßig mitbringen", erklärt der Rechtsexperte.
Der Anwalt verweist zudem auf andere Fälle, in denen Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben, dass Hunde auf Verlangen zu Hause bleiben müssen. So untersagte zum Beispiel das LAG Düsseldorf (Az. 9 Sa 1207/13) bereits früher das Mitbringen einer dreibeinigen Hündin. Hier fühlten sich Kollegen unwohl, teils sogar bedroht.
- Nachrichtenagentur dpa