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Hitzefrei: Eltern haben Anspruch auf bezahlte Freistellung


Arbeitsrecht
Hitzefrei und berufstätig: Wer betreut die Kinder?

Von dpa
Aktualisiert am 02.07.2025 - 11:19 UhrLesedauer: 2 Min.
Zwei Schüler mit Ranzen laufen im SonnenscheinVergrößern des Bildes
Bei 30 Grad oder mehr: Die Regeln zu Hitzefrei sind je nach Region in Deutschland unterschiedlich. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Bei extremer Wärme ist Unterricht manchmal nicht mehr zumutbar – und in der Schule gibt es hitzefrei. Aber was heißt das für berufstätige Eltern?

Bis zu 38 Grad und mehr: Die Hitze macht auch Schülern in weiten Teilen Deutschlands zu schaffen. Zumal viele Schulgebäude nicht klimatisiert sind. Je nach Entscheidung der Schulleitung kann es dann hitzefrei geben. Es ist aber nicht einheitlich geregelt, ab welchen Temperaturen kein Unterricht mehr möglich ist.

Aber wer übernimmt die Betreuung der Kinder, wenn die Schule früher endet oder Unterricht wegen der Hitze ganz eingestellt wird? Müssen Eltern dann Urlaub nehmen, wenn die Kinder früher nach Hause kommen?

Bezahlte Freistellung bei kurzfristigem Hitzefrei

"Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn sie für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus persönlichen Gründen an der Arbeitsleistung gehindert sind", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Das ist der Rechtsexpertin zufolge auch dann der Fall, wenn Eltern ihr Kind wegen des Schulausfalls bei Hitzefrei betreuen müssen.

Wichtig: Diese Regelung greift nur, wenn die Schulleitung kurzfristig entscheidet, dass etwa der Unterricht früher endet oder Schüler ganz befreit werden. "Voraussetzung ist, dass der Schulausfall so überraschend kam, dass der Arbeitnehmer keine anderweitige Möglichkeit der Kinderbetreuung organisieren konnte", so Oberthür.

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Frühe Absprache empfohlen

In solchen Situationen ist es für Arbeitnehmer grundsätzlich empfehlenswert, sich so früh wie möglich mit dem Arbeitgeber abzusprechen und im Idealfall gemeinsam eine Lösung zu finden.

Indes gilt auch bei Hitzefrei: Nicht immer müssen Kinder sofort abgeholt werden. Je nach Bundesland oder Schulart wird die Betreuung in diversen Fällen weiter sichergestellt, lediglich der Unterricht fällt dann aus. Teils werden Kinder auch so lange weiter beaufsichtigt, bis etwa der Schulbus fährt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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