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Weihnachtsgeld: Wann besteht ein Anspruch?


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13. Gehalt
Weihnachtsgeld: Wann besteht ein Anspruch?

t-online, Jonas Lohrmann

Aktualisiert am 21.11.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0308180423Vergrößern des BildesFällt das Weihnachtsgeld üppig aus, ist die Stimmung auf der Weihnachtsfeier mit Sicherheit gut. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/imago-images-bilder)
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Im Advent ist Weihnachtsgeld ein attraktiver Bonus für Angestellte. Doch wann besteht überhaupt Anspruch auf die Sonderzahlung?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wer Sonderzahlungen erhält und wie hoch diese ausfallen. Aus diesem Grund besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld, das in der Regel im November als 13. Monatsgehalt ausbezahlt wird.

Sonderzahlungen ergeben sich aus einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder aus dem Tarifvertrag. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt sich auch aus betrieblicher Übung und dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Betriebliche Übung

Zahlt Ihr Arbeitgeber für mindestens drei Jahre vorbehaltlos Weihnachtsgeld, ergibt sich daraus eine sogenannte "betriebliche Übung". Das ist auch dann der Fall, wenn die Höhe der Zahlung variiert. Ihr Arbeitgeber entscheidet unter Beachtung des sogenannten "billigen Ermessens" über die Höhe der Sonderzahlung. Er sollte dabei sachlich und fair vorgehen.

Ausnahmen beim Weihnachtsgeld

In Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld gibt es einige Ausnahmen:

  • In Aussicht gestellt: Wird Ihnen Weihnachtsgeld in einem individuellen Arbeitsvertrag nur in Aussicht gestellt, entscheidet Ihr Arbeitgeber jährlich neu, ob er den Bonus zahlt.
  • Höheres Gehalt und leistungsabhängige Vergütung: Arbeitnehmer mit einem höheren Gehalt oder einer variablen, leistungsabhängigen Vergütung sind unter Umständen von der Sonderzahlung ausgenommen.
  • Betriebszugehörigkeit: Arbeitgebern steht es frei, eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld festzulegen.

Weihnachtsgeld als Teilzeitkraft

Weihnachtsgeld ist nicht allein den Vollzeitkräften vorbehalten, sondern steht ebenfalls Teilzeitbeschäftigten zu. Hintergrund sind der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und § 4 Abs. 1 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Die Berechnung des Weihnachtsgeldes erfolgt in diesem Fall im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit.

Weihnachtsgeld während Mutterschutz

Sind Sie in Mutterschutz, darf der Arbeitgeber den Bonus nicht anteilig kürzen. Das gilt unabhängig davon, ob eine solche Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist.

Weihnachtsgeld während Krankheit

Erkrankte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag keine spezielle Kürzung oder einen Wegfall vorsieht. Der Grundsatz ist, dass die Krankheit allein keinen Grund darstellt, Weihnachtsgeld zu verweigern.

Im Fall einer längeren Erkrankung entfällt Ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld unter bestimmten Umständen. Beispielsweise, wenn die Sonderzahlung auf betrieblicher Übung beruht. Ihr Arbeitgeber kann argumentieren, dass die betriebliche Übung aufgrund Ihrer langen Abwesenheit unterbrochen wurde.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Grundsätzlich sind Arbeitgeber bei der Gestaltung des Weihnachtsgeldes an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Das bedeutet, dass sie alle Arbeitnehmer, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen, in gleicher Weise behandeln müssen. Eine Differenzierung aus sachlichen Gründen ist allerdings zulässig.

Solche sachlichen Gründe sind beispielsweise die Dauer der Betriebszugehörigkeit, individuelle Leistungen, Positionen im Unternehmen oder Qualifikationen. Letzteres gilt vor allem dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Qualifikationen besonders an das Unternehmen gebunden sind.

Verwendete Quellen
  • dgb.de: "Alles rund ums Weihnachtsgeld"
  • hensche.de: "Weihnachtsgeld"
  • arbeitskammer.de: "Weihnachtsgeld/Gratifikationen"
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