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Krankheitsbedingte Kündigung: Voraussetzungen und Ausnahmen


Ratgeber Arbeitsrecht
Voraussetzungen für die krankheitsbedingte Kündigung

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 13.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Erhält ein Arbeitnehmer eine schlechte Gesundheitsprognose für das nächste Jahr, kann er gekündigt werden.Vergrößern des BildesIm Gespräch mit einem Arzt (Symbolbild): Erhält ein Arbeitnehmer eine schlechte Gesundheitsprognose für das nächste Jahr, kann das ein Faktor für eine Kündigung sein. (Quelle: monkeybusinessimages/getty-images-bilder)

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen bei längerer Krankheit und negativer Gesundheitsprognose krankheitsbedingt kündigen. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung. Es ist möglich, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber während einer Krankheit betriebsbedingt kündigt. Er kann Ihnen auch krankheitsbedingt kündigen, wenn Sie lange oder häufig krank sind.

Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung, die unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen muss. Der Arbeitgeber darf Ihnen nur krankheitsbedingt kündigen, wenn alle Voraussetzungen dafür vorliegen.

Voraussetzungen für die krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine personenbedingte Kündigung. Da sie nicht aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers erfolgt, muss ihr keine Abmahnung vorausgehen.

Eine krankheitsbedingte Kündigung muss grundsätzlich schriftlich unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist erfolgen. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor der Kündigung angehört werden. Damit die krankheitsbedingte Kündigung rechtswirksam ist, müssen alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • negative Gesundheitsprognose, sodass der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers in den nächsten 24 Monaten keine Besserung verspricht
  • wirtschaftliche Belastung oder Störung der Arbeitsabläufe aufgrund der Krankheitstage
  • Interessenabwägung, sodass ein Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung überwiegt
  • Verhältnismäßigkeit, sodass es nicht möglich ist, den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, der seiner Leistungsfähigkeit entspricht

Liegt auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht vor, darf die krankheitsbedingte Kündigung nicht erfolgen. Auch im öffentlichen Dienst ist diese Art von Kündigung unter solchen Voraussetzungen möglich.

Krankheitsbedingte Kündigung aufgrund einer unzumutbaren Belastung für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigen, wenn die Weiterbeschäftigung eine unzumutbare Belastung darstellt und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Häufige Krankheitstage stören den Betriebsablauf und stellen eine wirtschaftliche Belastung dar, da Kurzerkrankungen immer wieder mit einer Entgeltfortzahlung verbunden sind.

Erst nach einer Ausfallzeit von sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Solche Fehlzeiten können den Arbeitgeber wirtschaftlich stark belasten. Die krankheitsbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die krankheitsbedingten Ausfallzeiten des Arbeitnehmers innerhalb eines Kalenderjahres mehr als sechs Wochen ergeben.

Negative Gesundheitsprognose bei krankheitsbedingter Kündigung

Damit eine krankheitsbedingte Kündigung rechtswirksam ist, muss der Arbeitgeber die negative Gesundheitsprognose beweisen. Der Arbeitnehmer hat eine Mitwirkungspflicht und kann beispielsweise die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Der Arbeitgeber kann diese Ärzte zur Gesundheitsprognose befragen. Das ist auch bei häufigen Kurzerkrankungen möglich.

Ausnahmen von Voraussetzungen bei krankheitsbedingter Kündigung

In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auch krankheitsbedingt kündigen, wenn nicht alle Voraussetzungen vorliegen. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das ist auch während der Probezeit in den ersten sechs Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses möglich. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann durch bestimmte Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag erschwert werden.

Verwendete Quellen
  • betanet.de: "Krankheitsbedingte Kündigung" (Stand: 11.10.2021)
  • karrierebibel.de: "Kündigung wegen Krankheit: 4 Voraussetzungen + was tun?" (Stand: 08.03.2023)
  • finanztip.de: "Wann personenbedingte Kündigungen rechtens sind" (Stand: 28.07.2021)
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