Mietrecht Was bedeutet Warmmiete? Umfassend und verständlich erklärt
Warmmiete oder Kaltmiete? Wer eine Wohnung mieten möchte, sollte den Unterschied kennen. Das steckt hinter den Begriffen.
Die Begriffe Warmmiete und Kaltmiete tauchen in Mietverträgen regelmäßig auf – und sorgen oft für Verwirrung. Doch wer eine Wohnung mieten möchte, sollte genau wissen, was Warmmiete bedeutet. So lassen sich die monatlichen Ausgaben realistisch einschätzen.
Welche Bestandteile in die Berechnung der Warmmiete einfließen und wichtige Tipps rund um den Mietvertrag finden Sie hier.
Was bedeutet Warmmiete?
Bei der Warmmiete – auch Bruttowarmmiete genannt – handelt es sich um den Betrag, den der Mieter für das betroffene Objekt monatlich an den Vermieter zahlt. Er setzt sich zusammen aus:
- der Nettokaltmiete (reine Raummiete)
- den umlegbaren Nebenkosten
Die Kaltmiete beschreibt die reine Miete für die Wohnfläche – ohne Nebenkosten. Für ihre Höhe gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Grenze. Die Warmmiete dagegen umfasst alle regelmäßig anfallenden Nebenkosten, die im Mietvertrag vereinbart wurden.
Im Falle einer Mietminderung – etwa wegen eines Mangels – gilt die Warmmiete in der Regel als Berechnungsgrundlage.
- Lesen Sie auch: Indexmiete: Die Vor- und Nachteile, einfach erklärt
- Wichtige Fristen und Rechte: Wie lange vorher ist eine Mieterhöhung anzukündigen?
Welche Nebenkosten sind in der Warmmiete enthalten?
Nebenkosten, oft auch Betriebskosten genannt, entstehen durch den laufenden Betrieb und die Instandhaltung des Gebäudes. Zu den umlegbaren Nebenkosten gehören beispielsweise:
- Heizung und Warmwasser
- Wasserversorgung und Abwasser
- Müllabfuhr
- Hausmeisterdienste
- Treppenhausreinigung
- Gartenpflege
- Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung)
- Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen
- Schornsteinfeger
Die Abrechnung erfolgt meist jährlich, entweder auf Basis einer Pauschale oder mithilfe von Vorauszahlungen.
Welche weiteren Kosten sind nicht in der Warmmiete enthalten?
Nicht in der Warmmiete enthalten sind in der Regel:
- Stromkosten
- Telekommunikationskosten
- Rundfunkbeitrag
- Eigene Versicherungen
- Renovierungskosten
Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.
Antworten können Fehler enthalten und sind nicht redaktionell geprüft. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben. Mehr Informationen. Bei Nutzung akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere t-online-Assistent Nutzungsbedingungen.
Wie berechnen sich die Nebenkosten bei mehreren Parteien?
Die Nebenkosten werden auf die Mieter umgelegt. Die Umlage muss im Mietvertrag mit einer entsprechenden Klausel benannt werden. Übliche Verteilerschlüssel sind:
- Wohnfläche
- Personenanzahl im Haushalt
- Verbrauch, beispielsweise bei den Heizkosten
Tipp: Wie sich die Warmmiete genau zusammensetzt, variiert je nach Immobilie und Mietvertrag. In der Betriebskostenverordnung ist detailliert vereinbart, welche Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Ein genauer Blick auf die Warmmiete hilft Ihnen, die monatlichen Kosten Ihrer Wohnung realistisch einzuschätzen. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
- Eigene Recherche