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Wo bekomme ich die P-Konto-Bescheinigung?


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Schutz vor Pfändung
Wo bekomme ich die P-Konto-Bescheinigung?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 25.09.2022Lesedauer: 3 Min.
Verzweifelter Mann (Symbolbild): Mit einem P-Konto schützen Sie einen bestimmten Betrag vor dem Zugriff eines Gläubigers.Vergrößern des BildesVerzweifelter Mann (Symbolbild): Mit einem P-Konto schützen Sie einen bestimmten Betrag vor dem Zugriff eines Gläubigers. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Mit einer P-Konto-Bescheinigung können Sie eine höhere Summe auf Ihrem Konto vor Pfändungen schützen. Die Bescheinigung bekommt aber nicht jeder.

Lebensmittel mit der Bankkarte bezahlen, Miete überweisen, Handy-Rechnung begleichen: All dies läuft oft über das Girokonto. Doch wer hoch verschuldet ist, muss damit rechnen, dass das Konto gepfändet wird.

Damit Betroffene trotzdem noch die Möglichkeit haben, Geld abzuheben oder zu überweisen, sollten sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – umwandeln. Eine bestimmte Summe ist dann vor der Pfändung geschützt.

Was viele nicht wissen: Den Betrag können Sie mit einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung erhöhen, zum Beispiel wenn Sie Unterhaltspflichten haben. t-online erklärt, wo Sie diese erhalten und was dafür nötig ist.

Was bringt die P-Konto-Bescheinigung?

Durch ein P-Konto ist Monat für Monat ein bestimmter Betrag vor einer Pfändung geschützt. Beim P-Konto heißt das Freibetrag, er weicht ganz leicht von dem Pfändungsfreibetrag für die Lohnpfändung ab. Aktuell beträgt der Sockelbetrag 1.260 Euro. Alles Wichtige zum P-Konto lesen Sie hier.

Mit einer P-Konto-Bescheinigung können Sie aber noch höhere Beiträge vor einer Pfändung schützen. Das greift für Kindergeld oder wenn Sie Sozial- oder Asylbewerberleistungen für eine Person entgegennehmen, die im gleichen Haushalt wie Sie lebt.

Auch wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder einem Ex-Partner haben, können Sie mit einer P-Konto-Bescheinigung den Freibetrag erhöhen.

Wo bekomme ich die Bescheinigung fürs P-Konto?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um an die P-Konto-Bescheinigung zu gelangen. Geregelt wird das in der Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Übersicht:

  • Familienkasse, Sozialleistungsträger oder andere Stellen, die Leistungen übernehmen, also auch Jobcenter oder Sozialamt, können Ihnen die Bescheinigung ausstellen. Doch beachten Sie: In der Regel erhalten Sie hier nur eine Bescheinigung über die Leistungen, die von der jeweiligen Stelle gezahlt wird. Beziehen Sie verschiedene Sozialleistungen, ist es womöglich sinnvoller, eine Gesamtbescheinigung zu beantragen (siehe unten).
  • Auch Ihr Arbeitgeber darf eine P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO für Sie erstellen. Allerdings ist er nicht dazu verpflichtet. Sollte es Ihnen unangenehm sein, Ihren Arbeitgeber zu fragen, fragen Sie eine andere Stelle.
  • Bei einer anerkannten und gemeinnützigen Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle können Sie ebenfalls eine Bescheinigung fürs P-Konto erhalten. Fragen Sie am besten nach, ob eine Stelle Ihnen die Bescheinigung aushändigt.
  • Weitere Möglichkeiten: Neben gemeinnützigen gibt es auch gewerbliche Insolvenzberatungsstellen. Hierfür müssen Sie jedoch eine Gebühr bezahlen. Das gleiche gilt bei einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater.

Gut zu wissen: Sollten Sie zu spät sein, um eine Bescheinigung fürs P-Konto zu erhalten, können Sie nach § 905 ZPO eine "ersatzweise Bescheinigung" bei einem Vollstreckungsgericht anfordern. Allerdings müssen Sie hier nachweisen, dass Sie bereits erfolglos versucht haben, an eine solche Bescheinigung zu kommen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine P-Konto-Bescheinigung?

Je nachdem, bei welcher Stelle Sie die P-Konto-Bescheinigung anfordern (siehe oben), brauchen Sie unterschiedliche Unterlagen. Eine Übersicht der möglichen Dokumente:

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument
  • Leistungsbescheide der Sozialleistungsträger; Kindergeldbescheid
  • Geburtsurkunde des unterhaltsberechtigten Kindes, ggf. auch eine Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Urteile zur Unterhaltspflicht (falls vorliegend)
  • ggf. Heiratsurkunde; falls nicht verheiratet: Meldebescheinigung und Personalausweis von Partner, wenn Sie zusammenleben
  • Kontoauszüge der vergangenen Monate
  • Bankverbindung Ihres P-Kontos (Bankname, IBAN, BIC)
  • Zudem müssen Sie angeben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Geburtsname

Gut zu wissen: Im Grunde müssen Sie sämtliche Unterlagen vorzeigen, die in irgendeiner Form Relevanz für die P-Konto-Bescheinigung haben könnten.

Kann die P-Konto-Bescheinigung ablaufen?

Nein, im Grunde nicht. Allerdings gilt: Ihre Bank kann nach einer bestimmten Zeit eine neue P-Konto-Bescheinigung verlangen. Bis Dezember 2021 durften die Banken selbst festlegen, wie lange eine P-Konto-Bescheinigung gelten sollte. Meist war das ein Jahr der Fall.

Seitdem hat der Bund aber festgeschrieben, dass Banken frühestens nach zwei Jahren eine neue Bescheinigung verlangen dürfen.

Verwendete Quellen
  • schutzkonto.de
  • p-kontobescheinigung.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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