Schlappe für Dextro Energy Gericht schränkt Positiv-Werbung für Traubenzucker ein

Zucker sollte man - wenn überhaupt - in Maßen genießen. Zuckerhaltige Produkte dürfen daher nicht zu positiv beworben werden. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) untersagte dem Unternehmen Dextro Energy aus Nordrhein-Westfalen daher jetzt bestimmte Werbesprüche zum gesundheitlichen Nutzen seines Traubenzuckers.
"Glucose unterstützt die körperliche Betätigung" - damit wollte Dextro Energy unter anderem seine Traubenzuckerwürfel bewerben. Dem EuG sind diese Aussagen aber zu positiv. Denn auch wenn diese Aussagen richtig sind, wäre es irreführend, zum Verzehr von Zucker aufzurufen, so die Richter.
EU-Kommission: Werbung ruft zum Verzehr von Zucker auf
Nach EU-Recht müssen gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel zugelassen sein. Dextro Energy mit Sitz im rheinländischen Meerbusch hatte 2011 die Zulassung mehrerer Aussagen beantragt, etwa: "Glucose trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" oder "Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei körperlicher Betätigung bei".
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa bestätigte, dass diese Aussagen richtig und auch weitere formale Kriterien erfüllt seien. Dennoch verweigerte die EU-Kommission die Zulassung der Werbung. Sie sende "ein verwirrendes Signal an die Verbraucher". Denn die Werbung rufe zum Verzehr von Zucker auf, obwohl weltweit eine Verringerung des Zuckerkonsums empfohlen werde.
Gefahren von Zucker dürfen nicht verschwiegen werden
Dieser Argumentation folgte nun das EuG. Zur Begründung hieß es: Die Efsa überprüfe lediglich, ob die Aussagen wissenschaftlich abgesichert sind. Die Kommission sei an eine positive Efsa-Entscheidung aber nicht gebunden. Sie dürfe vielmehr auch andere Ernährungsgrundsätze berücksichtigen.
Im konkreten Fall würden nur die positiven Aspekte von Traubenzucker für den Energiestoffwechsel herausgestellt, "ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen". Dies sei "mehrdeutig und irreführend" und dürfe daher nicht zugelassen werden, urteilten die Luxemburger Richter.
Dextro Energy kann gegen dieses Urteil Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
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