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Corona-Regeln: Quarantäne und Isolation – was darf ich und was nicht?


Strenge Corona-Regeln
Quarantäne und Isolation – was darf ich und was nicht?

  • Melanie Rannow
Von Melanie Rannow

Aktualisiert am 29.05.2021Lesedauer: 4 Min.
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Quarantäne: Auch in dieser Zeit sollten Sie in Kontakt mit Freunden, Kollegen und der Familie bleiben.Vergrößern des Bildes
Quarantäne: Auch in dieser Zeit sollten Sie in Kontakt mit Freunden, Kollegen und der Familie bleiben. (Quelle: Maryna Andriichenko/getty-images-bilder)

Immer wieder kommt es zu Corona-Neuinfektionen. Viele Menschen und ihre Kontakte müssen in Quarantäne oder (Selbst-)Isolation. Was genau bedeutet das für die Betroffenen?

Zu Hause bleiben und Social Distancing sind wichtige Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, kann das Gesundheitsamt in bestimmten Fällen eine Quarantäne oder Isolation anordnen. Beides wird oft synonym verwendet, doch es gibt klare Unterschiede.

Quarantäne und Isolation – was ist der Unterschied?

Das Robert Koch-Institut (RKI) grenzt beide Begriffe voneinander ab: Demnach versteht man unter Quarantäne die unverzügliche, strikte und zeitlich befristete Isolation von Menschen, die sich (potenziell) mit einer hochansteckenden Krankheit infiziert haben. In Bezug auf die Corona-Pandemie handelt es sich dabei meist um Kontaktpersonen von Covid-19-Erkrankten.

Eine Quarantäne ordnen in aller Regel Gesundheitsämter oder andere zuständige Behörden an. Die rechtliche Grundlage dafür ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Eine Isolation – oft auch Isolierung genannt – ist laut dem RKI eine spezielle Form der Absonderung und betrifft Menschen, die infiziert sind und das Virus weitergeben könnten. Je nach Schwere der Erkrankung erfolgt die Isolation zu Hause oder im Krankenhaus. Diese Regelung gilt bundesweit. Angeordnet und überprüft wird die Isolation vom zuständigen Gesundheitsamt.

Kurzum: Corona-Infizierte müssen in Isolation. Für Menschen, die Kontakt mit Infizierten hatten, gilt die Quarantäne.

Wer genau muss in eine behördlich angeordnete Quarantäne?

In Quarantäne müssen während der Corona-Pandemie Personen, von denen ein hohes Risiko ausgeht, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Das ist der Fall als eine sogenannte Kontaktperson der Kategorie I.

Ein solches Risiko kann der Verbraucherzentrale zufolge vorliegen:

  • wenn man engen Kontakt zu einer wahrscheinlich infektiösen Person innerhalb von 1,5 Meter hatte, im allgemeinen im Rahmen eines längeren Sprechkontaktes.
  • bei Kontakt unabhängig vom Abstand, wenn davon auszugehen ist, dass eine hohe Konzentration infektiöser Aerosole im Raum vorlag.
  • immer dann, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet (das wird in der Regel bei einer positiven Testung sein)

Außerdem gilt eine Quarantäne-Pflicht bei Einreise oder Rückreise aus dem Ausland. Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen nach Einreise unmittelbar ihren Zielort aufsuchen und sich dort für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben.

Frühestens fünf Tage nach Einreise kann ein Corona-Test gemacht werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Grenzpendler, Transportunternehmen und Mitarbeiter des Gesundheitssektors. Diese Ausnahmen werden in den jeweiligen Landesverordnungen festgelegt.

Schärfere Regeln gelten bei der Rückkehr aus Regionen mit besonders hohem Infektionsrisiko, Regionen mit besonders hohen Fallzahlen (Hochinzidenzgebiete) und Regionen mit bestimmten Virusvarianten (Virusvarianten-Gebiete). Ob die 14-tägige Quarantäne vorzeitig durch einen negativen Corona-Test beendet werden kann, legen die Bundesländer in ihren Corona-Verordnungen fest.

Wann ist eine Selbstisolation sinnvoll?

Die sogenannte Selbstisolation gilt, wenn Sie Symptome haben, die auf eine mögliche Corona-Infektion hindeuten. Bleiben Sie in diesem Fall zu Hause und wenden Sie sich an Ihren Arzt zur Untersuchung. Dieser entscheidet, ob Sie sich auf das Virus testen lassen sollten.

Wann kann ich die Quarantäne oder Isolation wieder verlassen?

Wann eine häusliche Quarantäne oder Isolation beendet werden darf, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt in Abstimmung mit der ärztlichen Betreuung.

Bei einem Corona-Verdacht wird der Zustand der betroffenen Person in Quarantäne in der Regel für 14 Tage beobachtet, gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer infektiösen Person. Aufgrund der beobachteten Zunahme der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten entfällt derzeit die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen SARS-CoV-2-Test.

Am 14. Tag sollte nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamtes vor Entlassung aus der Quarantäne ein Antigenschnelltest oder PCR-Test durchgeführt werden.

Bei Personen, die wegen einer Covid-19-Erkrankung in Isolation sind, wird diese frühestens zehn Tage nach Krankheitsbeginn aufgehoben, wenn sie seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr zeigen. Das gilt auch für Corona-Infizierte, die keine Krankheitszeichen entwickeln. Ist die Covid-19-Erkrankung schwer verlaufen, muss zudem ein negatives Testergebnis vorliegen.

Quarantäne und Isolation – Was ist erlaubt und was ist verboten?

Wird die häusliche Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet, müssen sich die Betroffenen an einige Regeln halten. Die Verbraucherzentrale hat diese zusammengefasst:

  • Sie dürfen Ihre Wohnung oder Ihr Haus nicht verlassen. Dabei gibt es keine Ausnahmen, auch nicht, wenn Sie die Post holen oder den Müll herunterbringen wollen, wenn Sie zur Apotheke oder zum Arzt müssen oder einkaufen wollen. Erledigungen sollten Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn übernehmen. In vielen Regionen gibt es Nachbarschaftsinitiativen oder andere ehrenamtliche Helfer, die unterstützen.
  • Sie dürfen keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.
  • Sie dürfen keinen engen Kontakt zu Personen haben, mit denen Sie zusammenleben. Auch die Menschen in Ihrem Haushalt sollten ihre Kontakte reduzieren.
  • Auch Hundehalter müssen sich umstellen, wenn sie unter Quarantäne stehen. Sie dürfen nicht mehr selbst mit dem Hund Gassi gehen.
  • Sofern Ihr Beruf das Arbeiten im Homeoffice zulässt und Sie nicht krank sind, müssen Sie dort arbeiten. Die Quarantänepflicht ist nicht gleichzusetzen mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
  • Die Hygieneregeln, wie die Husten- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen und Abstandhalten sollten auch zu Hause eingehalten werden.
  • Das Gesundheitsamt wird sich regelmäßig nach Ihrem Gesundheitszustand erkundigen.
  • Im Falle eines medizinischen Notfalls sollte der Notruf unter 112, der Haus- oder ein behandelnder Facharzt kontaktiert und erwähnt werden, dass man unter Quarantäne steht.

Wichtig: Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Wie steht man die Quarantäne gut durch?

Eine zweiwöchige Quarantäne kann belastend sein. Um die Zeit gut zu überstehen, können ein paar Tipps helfen. Das Robert Koch-Institut und die Verbraucherzentrale raten zu Folgendem:

Aktiv bleiben: Auch zu Hause gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich mit Sportübungen fit zu halten.

Kontakte pflegen: Über Telefon oder soziale Netzwerke können Sie in Kontakt mit Freunden, Kollegen und der Familie bleiben.

Feste Tagesstrukturen schaffen: Ein regelmäßiger Tagesablauf und feste Routinen erleichtern die Zeit der Quarantäne.

Positive Grundhaltung bewahren: Seien Sie zuversichtlich und widmen Sie sich Dingen, für die Sie lange keine Zeit mehr gefunden haben – zum Beispiel Lesen, Kochen, Spielen oder dergleichen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Robert Koch-Institut. Häusliche Quarantäne
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne
  • Verbraucherzentrale
  • Eigene Recherche
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