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Ostern in der Corona-Zeit: Das passiert, wenn Sie sich infizieren


Corona statt Eiersuche?
Das gilt, wenn Sie sich kurz vor Ostern infizieren


Aktualisiert am 11.04.2022Lesedauer: 4 Min.
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Corona zum Osterfest: Zahlreiche Menschen müssen das Fest in Quarantäne verbringen.Vergrößern des Bildes
Corona zum Osterfest: Zahlreiche Menschen müssen das Fest in Quarantäne verbringen. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)

2022 könnte Ostern erstmals in der Corona-Pandemie wieder "normal" gefeiert werden. Doch nicht für alle: Wer sich jetzt noch infiziert, muss die Feiertage in den meisten Fällen trotzdem allein verbringen.

Fast überall wurden die Corona-Maßnahmen weitgehend aufgehoben, Kontaktbeschränkungen gelten in vielen Fällen nicht mehr, auch die Maskenpflicht gilt nur noch in Einzelfällen. Eigentlich könnte das diesjährige Osterfest vergleichsweise normal ablaufen.

Doch für mehr als vier Millionen Menschen steht Ostern in diesem Jahr trotzdem auf der Kippe oder es ist sogar bereits klar, dass es ausfallen muss. Denn aktuell (Stand: 10. April 2022) gelten 4,1 Millionen Menschen in Deutschland offiziell als corona-infiziert. Sie müssen in eine strenge Quarantäne, die in den meisten Fällen auch bis zu den Ostertagen andauern wird. Was bedeutet es also, wenn Sie sich jetzt infizieren oder bereits infiziert sind? Gibt es trotzdem Möglichkeiten, Ostern zu feiern? Ein Überblick.

Wer muss die Ostertage in Quarantäne verbringen?

Grundsätzlich wird eine Quarantäne angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat und SARS-CoV-2 weiter verbreiten könnte. Das ist dann der Fall, wenn Sie einen der folgenden Punkte erfüllen:

  • Sie wurden positiv auf das Coronavirus getestet.
  • Sie leben mit einer positiv auf Corona getesteten Person zusammen.
  • Sie hatten mindestens zehn Minuten lang engen Kontakt mit einer infizierten Person, ohne dabei eine Maske zu tragen, oder waren mehr als zehn Minuten lang im selben Raum, unabhängig von Abstand oder Maske.
  • Sie haben mit einer infizierten Person gesprochen, ohne eine Maske zu tragen und den Mindestabstand einzuhalten.
  • Sie saßen auf einem mindestens fünfstündigen Flug in der Nähe einer positiv getesteten Person.
  • Sie kehren von einer Reise aus einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet zurück – aktuell gibt es zwar keine Länder mehr auf den Risikolisten, das kann sich jedoch jederzeit spontan ändern, wenn beispielsweise eine neue Variante auftritt.

Grundsätzlich entscheidet das zuständige Gesundheitsamt, wie hoch das Ansteckungsrisiko im Einzelfall ist und ob eine Quarantäne angeordnet wird. Trifft jedoch einer der Punkte auf Sie zu und es wurde eine Quarantäne angeordnet, entscheidet das Gesundheitsamt auch über die Dauer der Quarantäne.

Da jetzt nur noch wenige Tage bis Ostern bleiben, ist es jedoch kaum noch abwendbar, dass eine neu ausgesprochene Quarantänepflicht auch über die Feiertage gilt.

Wie lange dauert die Quarantäne?

In der Regel richtet sich die Quarantäne bei Kontaktpersonen nach dem Zeitpunkt des Kontaktes, bei Infizierten nach dem Verlauf der Krankheit und der jeweiligen Viruslast.

Corona-Infizierte

Die Quarantäne für Infizierte kann frühestens nach sieben Tagen durch einen negativen Test aufgehoben werden. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass derjenige seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr hat und zum anderen ein negativer Corona-Test vorliegt. Bei symptomatischem Covid-Verlauf zählt der Tag der ersten Symptome als Tag 1 der Quarantäne, bei einem symptomfreien Verlauf der Tag des positiven Tests.

Ohne Test endet die Quarantäne nach zehn Tagen. In Einzelfällen, wenn beispielsweise die Symptome andauern, kann auch die Quarantäne verlängert werden.

Kontaktpersonen

Grundsätzlich gilt als erster voller Tag der Quarantäne der Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person. Ohne einen abschließenden Test bedeutet das zehn Tage häusliche Quarantäne. Bei einem negativen Test kann die Quarantäne auch nach sieben Tagen beendet werden, der Test darf allerdings nicht vor dem siebten Tag der Quarantäne durchgeführt werden. Die finale Entscheidung trifft das Gesundheitsamt.

Kinder und Jugendliche, die regelmäßig in Schulen oder Kitas getestet werden, können sich bereits nach fünf Tagen freitesten.

Müssen auch Geimpfte oder Genesene in Quarantäne?

Vollständig Geimpfte und Genesene sind als Kontaktpersonen von der Quarantäne befreit, sofern sie entweder geboostert wurden, zweimal geimpft und zusätzlich genesen sind oder aber als "frisch" geimpft oder genesen gelten. Das bedeutet, dass entweder die Impfung oder die Genesung weniger als drei Monate zurückliegt.

Bei einer Infektion gibt es auch für Geimpfte oder Genesene keine Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht.

Auch bei einer Reise in ein Virusvariantengebiet (anders als bei Hochrisikogebieten) bilden Geimpfte und Genesene keine Ausnahme bei der Quarantäne. Allerdings zählen aktuell weltweit keine Gebiete zu den Virusvariantengebieten.

Was gilt, wenn Ostern in die Quarantänezeit fällt?

Wurden Sie positiv auf das Coronavirus getestet, gilt für Sie in jedem Fall eine strenge Quarantäne – auch über die Feiertage. Das bedeutet, sofern Sie nicht so schwer erkranken, dass Sie ins Krankenhaus müssen, dürfen Sie Ihr Haus weder verlassen noch Besuch empfangen.

Ein gemeinsames Fest mit Verwandten und Freunden fällt für Sie in diesem Jahr also aus. Das Gleiche gilt für Kontaktpersonen, sofern eine Quarantäne über die Feiertage hinweg angeordnet wurde.

Allerdings sollten Sie auch dann abwägen, ob Sie sich und Ihre Liebsten einem Risiko aussetzen, wenn Sie kurz nach der Quarantänezeit gemeinsam Ostern feiern. Machen Sie dann in jedem Fall einen PCR-Test, um möglichst sicherzugehen, dass Sie auch wirklich nicht mehr infektiös sind, und treffen Sie so wenige Menschen wie möglich.

Wie können Sie sich vor einer Infektion oder Quarantäne zur Osterzeit schützen?

Grundsätzlich sollten Sie sich natürlich an die vorgeschriebenen Corona-Regeln halten – auch an solche, die mittlerweile freiwillig geworden sind wie Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen. Auch als Geimpfte oder Genesene sollten Sie zur Sicherheit in dieser Zeit vor den Feiertagen Ihre Kontakte beschränken. Achten Sie zudem auf die Hygiene- und Abstandsregelungen.

Wer ganz sichergehen will, begibt sich so früh wie möglich vor Ostern freiwillig in eine Selbstisolation: Arbeiten Sie bis zu den Feiertagen, wenn möglich, im Homeoffice, treffen Sie niemanden mehr und gehen Sie nur noch für dringend notwendige Besorgungen oder Termine aus dem Haus und unter Menschen.

Kontraproduktiv und risikobehaftet hingegen sind beispielsweise Partys, Osterfeuer oder -märkte, großer Trubel beim Geschenkekaufen, Treffen in großen Gruppen oder auch das Arbeiten im Büro, obwohl es zu Hause möglich wäre. All das steigert das Risiko, dass Sie über die Feiertage in Quarantäne müssen oder sich sogar infizieren und im schlimmsten Fall das Fest im Krankenhaus erleben.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • infektionsschutz.de: "Quarantäne und Isolierung"
  • RKI: Merkblatt für Kontaktpersonen
  • Bundesgesundheitsministerium: "Wann muss ich in Quarantäne, wann in Isolierung?"
  • bundesregierung.de: "Coronavirus in Deutschland"
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