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Adoption: Regenbogenfamilien kämpfen für Gleichstellung


Kinderwunsch
Adoptionsrecht: Regenbogenfamilien kämpfen für Gleichstellung

afp, Jürgen Oeder, afp

18.12.2012Lesedauer: 3 Min.
Adoption: Homosexuelle Partner dürfen nur leibliche Kinder des Partners adoptieren.Vergrößern des Bildes"Ich habe zwei Papas" - rund 2000 Kinder in Deutschland leben in "Regenbogenfamilien". (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wenn homosexuelle Paare Kinder adoptieren wollen, haben sie nicht dieselben Rechte wie Heterosexuelle. Nach derzeit geltendem Recht darf ein Lebenspartner nur das leibliche Kind des anderen adoptieren, nicht aber dessen Adoptivkind. Nun prüft das Bundesverfassungsgericht, ob das eingeschränkte Adoptionsrecht gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Wohl des Kindes schadet es jedenfalls nicht, wenn es in einer Regenbogenfamilie aufwächst - im Gegenteil.

Seit mehr als 30 Jahren steht die Regenbogenfahne international für die Lesben- und Schwulenbewegung. Leben gleichgeschlechtliche Partner mit einem Kind zusammen, spricht mittlerweile auch das Bundesjustizministerium von einer Regenbogenfamilie. Doch so vielfältig, bunt und leicht wie das Bild suggeriert, ist deren Alltag rechtlich gesehen längst nicht. Nach dem erfolgreichen Kampf der Homosexuellen um die eingetragene Lebenspartnerschaft steht mit dem Adoptionsrecht ein weiterer wichtiger Mosaikstein auf dem Prüfstand.

Eng definiertes Adoptionsrecht für Homosexuelle

Derzeit können Homosexuelle nur leibliche Kinder des Partners adoptieren. Dies gilt etwa, wenn zwei Lesben zusammenleben und eine von ihnen dann etwa über eine Samenspende Mutter wird oder ein Kind aus einer früheren heterosexuellen Beziehung mitbringt. Einer Studie des Bundesjustizministerium zufolge lebten 2008 etwa 2200 Kinder in einer Regenbogenfamilie. Davon waren 92 Prozent leibliche Kinder von einem der beiden Partner, sechs Prozent kamen als Pflegekinder und knapp zwei Prozent als Adoptivkinder in die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Nur ein Partner hat Sorgerecht - mit drastischen Folgen

Ein Kind adoptieren, das darf das im Gegensatz zu einer heterosexuellen Ehe bislang nur einer der beiden Lebenspartner - mit allen nachteiligen Folgen für die zweite Mutti oder den zweiten Papa. Sie haben kein Auskunftsrecht beim Arzt, wenn das Kind krank ist, sie dürfen keine Entschuldigung für die Schule schreiben und auch keine Elternabende besuchen. Zudem müsste ein einzeln adoptiertes Kind wieder ins Heim, wenn die Adoptivmutter oder der -vater stirbt.

"Sukzessivadoption" verstößt gegen Gleichheitsgebot

In den in Karlsruhe vorliegenden Ausgangsverfahren hatte eine lesbische Frau ein in Bulgarien geborenes Kind adoptiert und im zweiten Fall ein schwuler Mann ein Kind in Rumänien. Den beiden jeweiligen Lebenspartnern, die die Kinder ebenfalls betreuen und umsorgen, wurde die Adoption bislang verwehrt.

Nach Auffassung des Hamburger Oberlandesgerichts geschah dies zu Unrecht. Es hatte den zweiten Fall den Verfassungshütern zur Prüfung vorgelegt, weil das Verbot dieser sogenannten Sukzessivadoption gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoße. Die Richter in Hamburg und die Kläger des ersten Falles dürften in Karlsruhe offene Türen einrennen: Bereits 2009 hatten die Verfassungsrichter entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft etwa bei der Rente unvereinbar ist.

Studie: Kinder können von Regenbogenfamilien sogar profitieren

Beim Kindeswohl als wichtigem Maßstab im Adoptionsrecht sieht es gut aus für die Kläger: Die repräsentative Studie von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kommt zu dem Ergebnis, dass sich Kinder in Regenbogenfamilien mindestens ebenso gut entwickeln wie in anderen Familien - wenn nicht sogar noch besser. Die Kinder in beiden Lebensformen unterschieden sich mit Blick auf schulische Leistungen und die Beziehungsqualität zu ihren Eltern zwar nur wenig. Doch die Regenbogenkinder verfügen laut Studie über "ein höheres Selbstwertgefühl und mehr Autonomie".

Leutheusser-Schnarrenberger will gleichwertiges Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

Leutheusser-Schnarrenberger spricht sich auch wegen dieses Befundes sogar dafür aus, das Adoptionsrecht für homosexuelle und heterosexuelle Paare vollständig anzugleichen: Sie fordert, dass nicht nur Heterosexuelle, sondern auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner künftig ein Waisenkind gemeinsam adoptieren dürfen.

Durchsetzen kann die Ministerin das in der Regierungskoalition bislang nicht. Dort ist einigen Konservativen der Gedanke noch suspekt, dass Waisenkinder in einer Regenbogenfamilie besser aufgehoben sein können als in einem Heim. Die gemeinschaftliche Adoption dürfte deshalb ebenso wie nun die Sukzessivadoption den Umweg nach Karlsruhe nehmen müssen, um vielleicht Realität werden zu können. Klagen auf völlige Angleichung des Adoptionsrechts sind dort bislang aber noch nicht anhängig.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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