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EuGH-Urteil: Verspäteter Anschlussflug – Reisende erhalten Entschädigung


Auch außerhalb der EU
Reisende bekommen bei verspätetem Anschlussflug Entschädigung

Von afp
Aktualisiert am 11.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Anzeigetafel mit verspäteten Flügen: Das EuGH hat über Passagierrechte bei Flugverspätungen geurteilt.Vergrößern des BildesAnzeigetafel mit verspäteten Flügen: Das EuGH hat über Passagierrechte bei Flugverspätungen geurteilt. (Quelle: Michael Hanschke/dpa-bilder)
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Ist der Anschlussflug verspätet, haben Reisende ein Recht auf eine Entschädigung. Das gilt auch für Flüge außerhalb der EU. Was für die Zahlung entscheidend ist, hat ein Gericht nun festgelegt.

Reisende haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei einem verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigung – auch wenn der Anschlussflug gar nicht von einer europäischen Airline angeboten wurde. Entscheidend sei, dass die gesamte Flugverbindung bei einem europäischen Anbieter gebucht wurde, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. (Az. C-502/18)

Recht auf Entschädigung: Der konkrete Fall

In dem konkreten Fall hatten elf Fluggäste bei dem tschechischen Luftfahrtunternehmen Ceske aerolinie eine Reise von Prag über Abu Dhabi nach Bangkok gebucht. Der erste Flug von Prag nach Abu Dhabi erfolgte noch mit der tschechischen Airline; er kam auch pünktlich in den Vereinigten Arabischen Emiraten an. Der zweite Flug, für den die arabische Etihad Airways verantwortlich war, kam mit 488 Minuten Verspätung in Thailand an.

Da die Reisenden eine Verspätung von mehr als drei Stunden erlitten hatten, haben sie nach EU-Recht Anspruch auf eine Entschädigung. Wichtig war, dass sie die gesamte Reise bei dem tschechischen Anbieter gebucht hatten, und beim ersten Teil der Reise auch tatsächlich eine Maschine des Anbieters nutzten.

Somit muss die tschechische Airline den Reisenden Schadenersatz zahlen, auch wenn sie selbst für die Verspätung nicht verantwortlich war. Die Airline kann sich aber das Geld nach europäischem Recht ihrerseits wiederum von Etihad zurückholen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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