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Urlaub im Ausland: Was für und gegen Stornieren spricht


Unsicherheit wegen Corona
Sommerurlaub im Ausland: Was für und gegen Stornieren spricht

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 14.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Sommerurlaub: Ob und unter welchen Bedingungen eine Reise ins Ausland möglich sein wird, ist bislang noch offen.Vergrößern des BildesSommerurlaub: Ob und unter welchen Bedingungen eine Reise ins Ausland möglich sein wird, ist bislang noch offen. (Quelle: Clara Margais/dpa-bilder)
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Klappt der Spanien-Urlaub im Juli? Wie realistisch ist eine Reise nach Kroatien? Der Sommerurlaub steht wegen der Corona-Krise derzeit noch auf wackeligen Beinen. Verbraucher sollten daher abwägen.

Tausende Menschen in Deutschland bangen weiter um ihren gebuchten Sommerurlaub – ob auf Mallorca, in Antalya oder Ägypten. Denn ob und unter welchen Bedingungen eine Reise ins Ausland möglich sein wird, ist offen. Das betrifft Reisen nach dem 14. Juni, bis zu dem aktuell eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt, und damit auch den Urlaub in der Hauptsaison im Juli und August.

Reiseveranstalter verlangen derzeit die ausstehenden Zahlungen für Pauschalurlaub in der zweiten Junihälfte und darüber hinaus. Ob Kunden ihren Sommerurlaub absagen und vorsorglich von ihrer geplanten Reise zurücktreten, müssten sie letztendlich für sich selbst entscheiden, betont die Verbraucherzentrale Hamburg. Grundsätzlich sei beim Stornieren jedoch Vorsicht geboten.

Unsicherheit besteht weiterhin

Rechtlich sieht es so aus: Kostenfrei kann eine Pauschalreise nur abgesagt werden, wenn zur Urlaubszeit am Urlaubsort außergewöhnliche Umstände herrschen oder die Reise erheblich erschwert ist. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Urlauber sich nach ihrer Ankunft in Quarantäne begeben müssten. Wie die Vorschriften in zwei Monaten genau aussehen: schwer zu sagen.

Sicherheit für Verbraucher bestünde, wenn das Auswärtige Amt seine weltweite Reisewarnung noch einmal über den 14. Juni hinaus verlängert. Allerdings hat Außenminister Heiko Maas angekündigt, die Reisewarnung schrittweise aufheben zu wollen – und mit europäischen Ländern zu beginnen. Die Reisewarnung ist aber nicht das alleinige Indiz dafür, dass eine Reise erheblich erschwert ist.

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Reiseart spielt auch eine Rolle

Neben den gesetzlichen Bestimmungen des Reiseziels kommt es auch auf die Reiseform an, betont Julia Rehberg, Juristin bei der Hamburger Verbraucherzentrale. Eine Wanderreise abseits der Massen ist anders zu bewerten als eine Städtereise, auf der Besuche im Theater oder Musical auf dem Programm stehen – die womöglich ausfallen.

Wer gerne reisen will, dem raten die Verbraucherschützer: nicht vorschnell stornieren – sonst werden Gebühren fällig. Stattdessen abwarten, ob die Reise in den Sommermonaten möglich ist.

Wer dagegen partout nicht ins Ausland möchte, weil er oder sie zum Beispiel Corona-Risikopatient ist, der sollte so rasch es geht stornieren. Je früher die Absage, desto niedriger die Stornokosten, erklärt die Verbraucherzentrale.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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