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Silvester 2020: Diese Corona-Regeln gelten für den Jahreswechsel


Kein Feuerwerk, keine Party
Diese Corona-Regeln gelten für Silvester


Aktualisiert am 30.12.2020Lesedauer: 3 Min.
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Silvesterparty: In diesem Jahr gelten strenge Kontaktbeschränkungen in Deutschland.Vergrößern des Bildes
Silvesterparty: In diesem Jahr gelten strenge Kontaktbeschränkungen in Deutschland. (Quelle: Westend61/getty-images-bilder)

Normalerweise gehören Feuerwerk, Böller, Partys und Treffen mit Freunden zum Jahreswechsel dazu. Doch wegen der Corona-Pandemie gelten in diesem Jahr andere Regeln. Wir geben einen Überblick.

Weil die Corona-Infektionszahlen in Deutschland weiter gestiegen sind, hat die Bundesregierung Mitte Dezember einen harten Lockdown beschlossen. Von den Maßnahmen waren bereits die Weihnachtstage betroffen, auch auf den Jahreswechsel haben sie Einfluss. In diesem Jahr kann nicht wie gewohnt gefeiert werden. Diese Regeln gelten jetzt:

Achtung: Die aufgeführten Regelungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, viele Kommunen haben individuelle Maßnahmen beschlossen. Informieren Sie sich daher idealerweise immer zusätzlich direkt vor Ort.

Feuerwerk

Der Verkauf von Pyrotechnik ist in diesem Jahr verboten. Zusätzlich rät die Bundesregierung davon ab, Silvesterfeuerwerk zu zünden. Sie sollten also auch dann kein Feuerwerk zünden, wenn Sie vielleicht noch Material aus den vergangenen Jahren zuhause haben.

Zusätzlich gilt auf belebten Plätzen ein Feuerwerksverbot. Wo genau, legen die Kommunen individuell fest. Am besten informieren Sie sich direkt vor Ort über die geltenden Regeln.

Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass das ohnehin schon stark belastete Gesundheitssystem zusätzlich Menschen mit Feuerwerks-Verletzungen aufnehmen muss.

Partys

Am Silvester- und Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Damit sind Partys und größere Menschenansammlungen verboten. Die Bundesregierung erklärt dazu beispielsweise: "Von einer Ansammlung spricht man, wenn Menschen zufällig zusammentreffen. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Personen für einen gemeinsamen Zweck."

Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass sich an Silvester oder Neujahr große Menschengruppen auf den Straßen aufhalten und so die Verbreitung des Coronavirus fördern.

Zusätzlich sind Restaurants, Bars, Diskotheken und Kneipen geschlossen, Veranstaltungen sind verboten. Öffentliche Partys wie sonst an Silvester üblich finden in diesem Jahr also ohnehin nicht statt.

Treffen

Auch an Silvester sind private Zusammenkünfte auf den eigenen und höchstens einen weiteren Haushalt und maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Das sind die bundesweiten Regeln, viele Bundesländer haben individuell auch strengere Maßnahmen ergriffen, so dürfen zusätzliche Kinder beispielsweise in Berlin höchstens zwölf Jahre alt sein.

Sie sollten in jedem Fall versuchen, so wenige Kontakte wie möglich zu haben, um die Ausbreitung der Pandemie nicht zu beschleunigen. Feiern Sie beispielsweise in kleiner Runde bei Raclette oder Fondue, machen Sie einen Spieleabend mit einem befreundeten Pärchen oder feiern Sie gemütlich allein mit dem Partner, der Wohngemeinschaft, besten Freunden oder der engsten Familie. Halten Sie dabei Abstand und beachten Sie die AHA-Regeln, sind Sie und andere umso besser geschützt.

Reisen

Auch wenn es grundsätzlich nicht verboten ist, sollten Sie in diesem Jahr auf den Silvesterurlaub verzichten. Innerhalb Deutschlands gilt ein Beherbergungsverbot, Hotels, Campingplätze, Pensionen und andere Unterkünfte dürfen keine Gäste aufnehmen. Auch viele andere Länder haben Beherbergungs- oder sogar Einreiseverbote erlassen.

Zusätzlich gelten unzählige Länder als Corona-Risikogebiete und es wurden Reisewarnungen ausgesprochen. Selbst wenn Sie dort Urlaub machen können, müssen Sie bei der Rückkehr nach Deutschland Quarantänepflichten beachten. Zudem gelten andere Regeln bei Reisekrankenversicherungen und im Falle einer Grenzschließung, wie beispielsweise aktuell zu Großbritannien, kann es passieren, dass Sie im Urlaubsland festsitzen.

Alkohol

Mindestens der Sekt zum Anstoßen um Mitternacht gehört für die meisten wohl fest zu Silvester. Das ist natürlich auch in diesem Jahr erlaubt. Alkoholische Getränke dürfen allerdings in einigen Bundesländern im öffentlichen Raum nicht ausgeschenkt, verkauft oder getrunken werden. Derartige Verbote gelten beispielsweise in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Im Saarland ist das Trinken von Alkohol nur an bestimmten Orten verboten, zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gilt dort ein Ausschankverbot.

Ausgangssperren

In vielen Bundesländern gelten mittlerweile auch Ausgangssperren. So dürfen Sie in Baden-Württemberg zwischen 20 und 5 Uhr morgens nur noch das Haus oder die Wohnung verlassen, wenn Sie dafür triftige Gründe haben. Alleine Silvester feiern müssen Sie deshalb aber nicht, sofern Sie bei Ihrem Gastgeber übernachten oder Ihre Gäste bei Ihnen übernachten können. Ähnliches gilt für Bayern, allerdings erst ab 21 Uhr und bis 5 Uhr morgens. In Sachsen ist die Ausgangssperre hingegen über den Jahreswechsel aufgehoben, gleiches gilt für Thüringen bis 3 Uhr morgens. In Bremen gilt eine Sperrstunde zwischen 22 und 5 Uhr morgens.

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In Berlin und Brandenburg darf die Wohnung generell nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden, hier gibt es keine zeitliche Begrenzung. Zwischen 22 und 5 Uhr gilt in Brandenburg außerdem eine Ausgangssperre. Die wird allerdings an Silvester gelockert, dann dürfen Sie bis 2 Uhr nachts auch draußen unterwegs sein.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Internetseiten der Bundesregierung
  • Robert Koch-Institut
  • MDR: "Kontaktbeschränkung und Ausgangssperre: Das ist an Silvester in Ihrem Bundesland erlaubt", 23. Dezember 2020
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